Aua1369: Zumba-Benefiz-Party (2): Drohungen der Veranstalterin und weitere mysteriöse Entwicklung

 

{TS-Kritik}

[22.07.2014]

 

Es ist schon erstaunlich, welche Eigendynamik manche DN-Artikel entwickeln. Zu der in Aua1368 thematisierten Zumba-Benefiz-Party am 6. September 2014 im Gemeindezentrum St. Elisabeth, Mainz-Kastel, gibt es neuere und sehr interessante Entwicklungen.

 

Unhöfliche E-Mail der Veranstalterin

Zunächst einmal erreicht die DN-Redaktion eine E-Mail mit allen Stilmerkmalen, wie sie auf diesem Blog für unseriöse Tierschützer hinlänglich dokumentiert sind: Die Veranstalterin der angeblichen Zumba-Benefiz-Party im Gemeindezentrum St. Elisabeth, Mainz-Kastel, Kerstin HBC, schreibt ohne Anrede (!):

              

Hallo, nehmen Sie sofort diese Verleumdungen raus oder ich schalte einen Anwalt ein! Der Saal ist gebucht, Herr Schöner der Stadt Wiesbaden hat mir auch eine offizelle Bestätigung geschickt! Zumba ist informiert und ich bin offizielle Trainerin dort.

(Zitat aus E-Mail von Kerstein H.B.C. am 22.07.14, 10:12 h, an die DN-Redaktion; Originaldiktion)

              

Die Dame gibt in der E-Mail weder eine überprüfbare Postadresse noch eine Telefonnummer an, unter der sie zu erreichen ist.

 

Nochmalige Nachfrage beim Gemeindezentrum St. Elisabeth

Daraufhin hat die DN-Redaktion neuerlich mit dem Gemeindezentrum St. Elisabeth, der dortigen Leiterin, Sonja Knapp, Kontakt aufgenommen. Diese bestätigt der DN-Redaktion wie gestern auch: Nein, für den 6. September 2014 ist keine Veranstaltung <Zumba-Benefiz-Party> gebucht. Das wäre auch schlecht möglich, betont sie weiter, weil die Räumlichkeiten des Gemeindezentrums für diesen Tag schon anderweitig vergeben sind.

Da die Einrichtung inzwischen auch schon telefonische Nachfragen erhält, erwägt die Leiterin Sonja Knapp, auf der Webseite des Zentrums einen entsprechenden Hinweis zu veröffentlichen, dass es am 6. September 2014 keine Zumba-Benefiz-Party dort geben wird. DN wird einen entsprechenden Link ggf. nachreichen.

 

Stadt Wiesbaden bringt Erhellung: Völlig anderer Veranstaltungsort!

Das Telefonat mit der Stadt Wiesbaden bestätigt die bisherige DN-Berichterstattung in Aua1368. Der für die Buchung von „Bürgerhäusern“ zuständige Sachbearbeiter dort, Helmut Schöner, bestätigt der DN-Redaktion neuerlich, dass schon deshalb keine Buchung für das Gemeindezentrum St. Elisabeth vorliegen könne, weil er bzw. die Stadt Wiesbaden das Gemeindezentrum gar nicht vergibt.

Nach einigem Hin und Her jedoch stellt sich heraus: Es gibt tatsächlich eine Buchung einer Dame des bekannten Namens unter dem Stichwort „Zumba-Benefiz-Party“ für den 6. September 2014. Allerdings nicht für das Gemeindezentrum St. Elisabeth, sondern für das Bürgerhaus Kastell. Das jedoch ist ein völlig anderer Veranstaltungsort und hat mit dem Gemeindezentrum nichts zu tun. Das Bürgerhaus befindet sich in der Zehnthofstraße 41; das Gemeindezentrum dagegen ist im Ratsherrenweg 5 gelegen.

Der Fehler liegt also ganz klar aufseiten der Veranstalterin, die auf Facebook den Veranstaltungsort FALSCH angibt, ihn aber mit der korrekten Adresse (des Bürgerhauses Kastell) versieht.

Die Stadt Wiesbaden wird die Presseanfrage der DN-Redaktion zum Anlass nehmen, den Vorgang neuerlich zu prüfen; auch im Hinblick auf die behauptete Gemeinnützigkeit der Veranstaltung.

Eigenartig. Warum bitte gibt die Veranstalterin Kerstin HBC einen falschen Veranstaltungsort an?

 

Drohanruf der Veranstalterin

Doch es kommt noch besser und so typisch für die Vorgänge im Tierschutz: Die Veranstalterin selbst meldet sich heute Morgen per Telefon bei der DN-Redaktion.

Zunächst wirft sie DN mangelnde Recherche vor, beleidigt ihre Gesprächspartnerin mit so herabwürdigenden Anreden wie „junge Frau“. In dem Telefonat dokumentiert sie eindrücklich, dass ihr nicht an einer Klärung eventuell vorliegender Missverständnisse gelegen ist.

Dann droht sie mit Anwalt und Klage. Aber sie ist nicht bereit, DN eine Festnetz-Telefonnummer oder eine ladefähige Postadresse zu benennen, unter der sie erreichbar ist.

Von ihrem unhöflichen, unkooperativen und einschüchternden Kommunikationsverhalten her passt sie nach Meinung dieser Redaktion vorzüglich zu dem im Kontext mit der Benefiz-Party genannten Tierschutzbordell Tierengel Grenzenlos e. V. i. Gr. (vgl. Aua1367P). Dort liegen die Umgangsformen auf der Höhe von: „Wichsen Sie sich einen drauf, du blöde Fotze!“ (vgl. Aua1367P).

Neuerlich verweist Kerstin HBC auf den besagten Mitarbeiter bei der Stadt Wiesbaden. Die Veranstalterin mit den schlechten Manieren war aber nicht bereit, der DN-Redaktion die Telefonnummer des Sachbearbeiters bei der Stadt Wiesbaden oder mindestens die zuständige Fachabteilung zu benennen. Aber so etwas ist auch ohne Mithilfe derer, die an der Aufklärung solcher Missverständnisse Interesse haben sollten, schnell eruierbar (siehe oben).

Kerstin HBC weist darauf hin, dass sie offizielle Zumba®-Trainerin sei. Auch das hat die DN-Redaktion noch einmal überprüft (hier). Wer dort den vollen Namen der auf Facebook genannten Veranstalterin eingibt zuzüglich dem Land „Germany“, erhält keine Treffer (per Screenshot gesichert).

 

Homepage mit falschem Impressum?

Über die auf Facebook angegebene E-Mail-Adresse gelangt man auf die Webseite zumba-in-wiesbaden.de. Dort jedoch passt das aktuelle Impressum nicht zu dem Namen der auf Facebook genannten Veranstalterin.

Diese begründet die weitere Abweichung im kurzen Telefonat mit der DN-Redaktion mit ihrer Namensänderung aufgrund von Heirat. Herzlichen Glückwunsch nachträglich von der DN-Redaktion, aber auch eine Heirat entbindet Webseitenbetreiber nicht von der Impressumspflicht.

Auch bei Denic ist die Domain auf eine Person registriert, für die kein Zusammenhang mit der auf Facebook auftretenden Veranstalterin erkennbar ist: Es handelt sich um eine männliche Person mit völlig anderem Namen.

 

Fazit

Die auf Facebook beworbene Zumba-Benefiz-Party am 6. September 2014 bleibt eine dubiose Angelegenheit. Die Veranstalterin ist zu zivilisierter Kommunikation nicht bereit oder nicht in der Lage. Stattdessen droht sie der Presse, konkret der DN-Redaktion, mit Anwalt und Klage, trägt aber von sich aus nichts dazu bei, gegebenenfalls vorliegende Missverständnisse zu klären. Sie ist nicht einmal bereit, ihre Identität gegenüber DN zu lüften und eine Festnetznummer anzugeben, unter der sie erreichbar ist.

Ihre eigene Homepage weist ein Impressum auf, in dem der dort genannte Name nicht zu dem auf Facebook genannten passt. Bei Denic gar ist ein ganz anderer Seiteninhaber genannt.

Eine Suchanfrage über die Zumba-Domain mit dem auf Facebook angegebenen Namen von Kerstin HBC bleibt ohne Ergebnis. Dennoch zweifelt die DN-Redaktion nicht an, dass Kerstin HBC Zumba-Trainerin sein könnte. Denn sie müsste mit dem Klammerbeutel gepudert sein, diesen hochgeschützten Markennamen unautorisiert zu benutzen.

 

Tierschutz als Zugpferd eines kommerziellen Anliegens missbraucht

Apropos nutzen: Das scheint nach diesseitiger Auffassung der tiefere Sinn der wo auch immer stattfindenden Veranstaltung – neben dem Sammeln von Spenden auf ein Privatkonto – zu sein: Der Tierschutz wird zum Zugpferd für ein kommerzielles Anliegen.

Die Dame möchte Zumba-Trainerin sein. Dafür sucht sie Kunden. Jetzt wird der Tierschutz vor das kommerzielle Anliegen gespannt, das auch unverhüllt so benannt wird („Zumba-Benefiz-Party“). Eine unheilvolle Verknüpfung!

Auch die Stadt Wiesbaden wird, so die Auskunft gegenüber der DN-Redaktion, diesen offensichtlich primär kommerziellen Impetus hinsichtlich einer eventuell zu erhebenden Saalmiete noch einmal überprüfen. Erschwerend kommt hinzu, dass sich für einige der angeblich begünstigten Tierschutzorganisationen gar keine Gemeinnützigkeit nachweisen lässt. (Lassen wir den gesellschaftlichen „Segen“ von Bordellen einmal außen vor.)

Tatsächlich ist mit der Stadt Wiesbaden für den 6. September 2014 eine Zumba-Benefiz-Party vereinbart. Die aber ist für völlig andere Räumlichkeiten gebucht: Statt des auf Facebook angegebenen Gemeindezentrums St. Elisabeth bestätigt die Stadt Wiesbaden eine Buchung für das Bürgerhaus Kastel.

Wie kann das sein, dass ein Veranstalter selbst nicht weiß, wo die Party stattfindet, für die er auf Facebook auf sein Privatkonto Spenden sammelt? Warum droht ein Veranstalter relativ kindisch mit Anwalt und Klage, statt dazu beizutragen, eventuell vorliegende Missverständnisse (und eigene Fehler = Angabe eines falschen Veranstaltungsorts) zu klären?

Und: Wenn eine Veranstalterin solche Banalitäten wie die korrekte Angabe des Veranstaltungsortes schon nicht auf die Reihe kriegt, wie viel Vertrauen sollen Spender dann in die ordnungsgemäße Verwendung ihrer auf das Privatkonto der Dame überwiesenen Gelder für die Tiere aufbringen? Und warum hat die Veranstalterin der Stadt Wiesbaden nicht ordnungsgemäß angegeben, dass zumindest einige der von ihr als Begünstigte der Veranstaltung angegebenen Vereine keine Gemeinnützigkeit besitzen?

 

Schaden für die Marke Zumba®?

Neben allem erleidet nach Meinung dieser Redaktion  auch die Marke Zumba einen Schaden, wenn mutmaßlich lizensierte Trainerinnen in einer Art und Weise in der Öffentlichkeit und gegenüber der Presse auftreten, wie sie für den Fall Kerstin HBC dokumentiert ist.

Mal sehen, was da noch alles kommt ….

 

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Es kommt: Aua1370!