Aua1292: Sachkunde Katzenfang: Ein ernüchternder Erfahrungsbericht im Kontakt mit Tierschützern
{TS-Kritik}
Einer der vielen Kritikpunkte der DN-Redaktion am etablierten Tierschutz richtet sich auf die mangelnde Sachkunde der Akteure. Dieses zentrale Defizit fügt den „geretteten“ Tieren sehr häufig Schmerzen, Leiden und Schäden zu und ist mithin ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Begangen von denen, die vorgeben, Tiere schützen zu wollen. Deshalb auch sind viele Tiere besser dran, denen es gelingt, solchen nicht sachkundigen Tierschützern aus dem Weg zu gehen. Also den meisten!
Sachkundedefizite vom Fernsehen multipliziert
Sachkundedefizite werden von Presse und Fernsehen fleißig multipliziert. Was Tierfreunden in den Medien – allen voran die vermaledeite Desinformationssendung bei VOX, hundkatzemaus, aber auch die Auslandhundeverkaufsförderungssendung des WDR, Tiere suchen ein Zuhause, vorexerziert wird, sind nicht selten Verstöße gegen geltendes Recht.
Besondere Berühmtheit unter diesen medialen Heldentaten erlangte die von Frank Weber in einer hundkatzemaus-Sendung 2011 begleitete illegale Einfuhr der Boxerhündin Reina mit Welpen aus Spanien (vgl. Aua101). Der fernsehbekannteste „Tierschützer“ entblödete sich anschließend nicht, in der bmt-Vereinszeitschrift herumzuheulen, weil ihm für diesen Verstoß von den Behörden ein Bußgeld über Euro 25.000 angedroht worden sei (Recht der Tiere, Frank Weber: „Tierschützer am Pranger“, Juli 2012). Als falsche Tatsache verbreitete der selbstherrliche Tierschützer dabei auch noch die Behauptung, dieses Bußgeld gehe auf eine Anzeige der DN-Redaktion zurück. Journalisten und Blogger berichten über Missstände; sie anzuzeigen gehört nicht zu den genuinen Aufgaben von Publizisten.
Da überschätzte Frank Weber dramatisch und signifikant seine Beliebtheit, denn hinter den Anzeigen standen sachkundige Tierschützer.
Wo lernt der Tierfreund, wie man es nicht machen darf: bei >hundkatzemaus<!
Deshalb passt es wieder einmal wie gespuckt, wenn im nachfolgenden Erfahrungsbericht einer Tierfreundin explizit auch auf die bekannteste Verblödungssendung zum Thema Tierschutz Bezug genommen wird, die Sachkundefehler in einigen Fällen systematisch verbreitet.
Die Defizite der Medien bei der Berichterstattung über tierschutzrelevante Themen zeigten sich auch sehr eindrücklich bei einer ZDF-Sendung (Aua990) über die Aufzucht mutterloser Welpen.
Und diese Defizite hören bei dem grob fahrlässigen Umgang mit dem Thema der Zoonose Leishmaniose von Auslandshunden nicht auf.
Sie wollte nur eine freilebende Katze kastrieren
Deshalb freut sich die DN-Redaktion, nachstehenden Erfahrungsbericht einer Tierfreundin und Jägerin zu veröffentlichen. Die wollte eigentlich nur eins: eine freilebende Katze kastrieren. Sie war auch bereit, alle Mühen und Kosten dafür selbst zu tragen. Hilfe vom Tierschutz erhoffte sie sich lediglich hinsichtlich der benötigten Lebendfalle. Diese Hoffnung wurde dann im Kontakt mit zwei Tierschutzvereinen zur skurrilen Irrfahrt durch den wildwuchernden Garten von Inkompetenz, Ignoranz, Gleichgültigkeit und fehlender Sachkunde der kontaktierten Tierschützer.
Die DN-Redaktion veröffentlicht nachstehenden Bericht als Text Dritter. Da sie den Wahrheitsgehalt der darin gemachten Angaben nicht in allen Punkten überprüfen kann, macht sich die DN-Redaktion diesen Text nicht zu eigen. Der Autor des Berichts ist dieser Redaktion bekannt. Das schriftliche Einverständnis zur Veröffentlichung liegt vor.
Auf meinem Grundstück findet sich regelmäßig eine Katze ein. Nach einer gewissen Zeit bin ich mir sicher, dass es sich um ein herrenloses Tier handelt. Um unerwünschtem Nachwuchs vorzubeugen und das Tier untersuchen zu lassen, beschließe ich, es einem Tierarzt vorzustellen. Da sich das Tier kaum berühren lässt, geschweige denn irgendwie greifen, muss die Katze eingefangen werden. Ich kläre also telefonisch mit dem Tierarzt ab, dass ich mit der streunenden Katze keinen Termin brauche. Ich darf zu der normalen Sprechzeit in die Praxis kommen.
Tierschutzvereinsstandardreaktion: nicht zuständig! Meinen nächsten Anruf mache ich bei dem meinem Wohnort am nächsten gelegenen Tierschutzverein. Ich erkläre den Sachverhalt, dass ich einen Streuner zum Tierarzt bringen möchte und dafür Hilfe bräuchte. Erste Aussage des Tierschutzvereines nach Nennung meines Wohnortes war, dass sie nicht zuständig seien, sondern ein Tierschutzverein im benachbarten Bundesland. Ich erklärte, dass ich weder die Katze beim Tierschutz lassen möchte, noch einen finanziellen Zuschuss erwarte, sondern bereit bin, Verantwortung und Kosten selbst zu tragen. Ich bräuchte lediglich Hilfe beim Fangen und ggf. Transport des Tieres. Laut Homepage hat dieser Verein über 200 Mitglieder, da ist vielleicht auch jemand dabei, der ein paar Kilometer zu mir kommt (der Tierschutzverein ist etwa 15 Kilometer von meinem Wohnort entfernt) und mir dabei hilft. Klares „Nein“ von der Dame am Telefon. Aber sie hätten Fallen, die könnten sie mir gegen einen Pfandbetrag ausleihen. Okay, ist ja schon mal was.
Zweiter Versuch Einen Tag später nehme ich Kontakt mit dem für mich zuständigen Tierschutzverein auf. Man fragt mich, was ich denn mit dem eingefangenen Streuner machen wolle. Der Tierschutz könne Kosten für die Kastration anteilig übernehmen, aber nur wenn die Kastration von der Vertragstierärztin übernommen werde. Da deren Praxis etwa 100 Kilometer von meinem Wohnort entfernt ist und ich den Transport übernehmen müsste, lehne ich ab. Das will ich einer verwilderten Katze, meinem Auto und meinem Nervenkostüm gar nicht zumuten. Aber – Lichtblick: Ja, man hätte eine Mitarbeiterin, die ehrenamtlich auch mal außerhalb tätig werden würde. Ich hinterlasse meine Telefonnummer mit der Bitte um Rückruf. Inzwischen bin ich mir sicher, dass mein Essensgast ein Kater ist.
50-Euro-Scheine mit festem Besitzer Am Freitag mache ich mich also auf zum nächstgelegenen Tierschutzverein, um mir die Falle auszuleihen. Ich komme mit der Mitarbeiterin (eine andere als die, mit der ich am Telefon gesprochen habe) ins Gespräch und erkläre noch einmal den Sachverhalt. Sie bestätigt, gegen Hinterlegung von 50 Euro Pfand würden die Tierfallen verliehen. Ich bin einverstanden. Sie beginnt eine Quittung auszustellen, aber die Tatsache, dass ich nur einen 100-Euro-Schein dabei habe, überfordert sie. Sie könne nicht wechseln. Auf meinen Hinweis, dass ja noch zwei 50-Euro-Scheine in der Kassette lägen, antwortet sie: “Das ist das Pfand von zwei anderen Fallen. Wenn die Leute morgen die Fallen zurückbringen, dann kann ich morgen nicht wechseln.“
Terra incognita: Fangjagdverordnung Ich schlage vor, wir könnten ja schon einmal die Formalitäten erledigen und ich komme die nächsten Tage mit passendem Pfandbetrag wieder. Verwirrung: „Welche Formalitäten?“ Ich entgegne, dass sie doch hier an mich eine Falle für den Lebendfang von Tieren aushändigen würde. In Schleswig-Holstein gibt es eine Fangjagdverordnung, wonach die Fallen nur von kundigen Personen aufgestellt werden dürfen. Überlässt man die Fallen Fremden, so sind diese entsprechend zu belehren über Gefahren etc. Die Mitarbeiterin des Tierschutzes sagte mir dann, davon hätte sie noch nie gehört (was ich ihr sogar glaube) und dass diese Vorschrift nicht für den Tierschutz gelte. Das war mal eine interessante Antwort. Eine Vorschrift, die darauf gerichtet ist, Tieren Leid zu ersparen und Hinz und Kunz davon abzuhalten, sich in irgendwelchen Katalogen Fallen zu bestellen und diese aufzustellen, soll ausgerechnet nicht für den Tierschutz gelten? Ich bin kein Experte für solche Sachen, aber seltsam kommt mir das schon vor. Aber ich war ja trotzdem an einer Falle interessiert, also habe ich gefragt, ob ich mir die Fallen mal ansehen kann. Wer weiß, ob die überhaupt ins Auto passt bei mir?
Tierschützer mit tierschutzwidrigem Equipment Das wurde mir auch ganz freundlich zugestanden. Und was ich dann sah, war der Hammer: Einfache Drahtgitterfallen, wie sie eigentlich nur zum Abfangen von Jungfüchsen und Wildkaninchen verwendet werden. Kein abgedunkelter Fangraum, wie er für Lebendfallen eigentlich vorgeschrieben ist, solange die Falle nicht unter permanenter Aufsicht ist. Und noch was fehlte „Ich kann die Prüfplombe gar nicht sehen“, teilte ich der Dame mit. Sie sagte mir, dass der Hersteller die Fallen sicherlich geprüft habe. Das meinte ich nicht. In Schleswig-Holstein müssen alle verwendeten Fallen von einer Prüfstelle abgenommen sein, die ein Verzeichnis darüber führt (sog. „Fallen-TÜV). Nein, das sei bei dieser Falle nicht so, und sie glaube auch nicht, dass das für die Fallen gilt, die der Tierschutz habe. Ich bin dann, beeindruckt von den jüngsten Erlebnissen und wegen vorhandenen, aber irgendwie auch nicht vorhandenen Wechselgeldes, ohne Falle abgezogen.
Katzenschutz mit Tierschützern nicht möglich Nach zehnminütiger Heimfahrt bin ich dann zum Schluss gekommen, dass ich keinen Versuch machen möchte, „meinen“ Streuner in so einer Drahtgitterkastenfalle einzufangen und zu transportieren. Nicht auszudenken, wie er sich selbst verletzen würde, wenn er vielleicht in der Falle tobt. Selbst verblendet durch eine Decke o. ä. würde es nicht ganz dunkel sein. Er könnte sich eine Kralle herausreißen oder sich im Maul oder Gesicht verletzen, wenn er ins Gitter beißt. Er könnte mich beim Transport verletzen, wenn er versucht, mich durch die Gitter zu kratzen. In Angst würde er sicher Urin verlieren (gut, Jägerautos haben eh‘ schon einen sehr eigentümlichen Geruch, aber der Urin eines potenten Katers ist sehr markant) und beim Transport weiter in Unruhe geraten.
Besorgniserregend: lockerer Umgang beim Fallenverleih Was mir auch zu denken gab, ist der lockere Umgang beim Verleih der Fallen. Ich finde es gut, dass Tierschutzvereine schnell und unbürokratisch helfen können, wenn es angezeigt ist. Gar keine zwei Meinungen. Ich finde es immer gut, wenn sich Menschen engagieren in Vereinen, auch wenn sie selbst primär vielleicht keinen Nutzen davon haben. Aber hier könnte doch jeder eine Falle bekommen, ohne dass der Tierschutz prüft, wie sie aufgestellt wird und was mit dem gefangenen Tier passiert. Im schlimmsten Fall könnte es doch sein, dass jemand morgens die Falle beködert und fängisch stellt, bevor er zur Arbeit geht. Kurze Zeit später sitzt auch tatsächlich ein Tier in der Falle. Acht Stunden, neun Stunden, ohne Wasser, vielleicht in unruhiger Umgebung, voller Angst, bis jemand sich des Tieres annimmt. Kann irgendjemand sicherstellen, dass nur das gefangen wird, was gefangen werden soll? Die Ausleiher wurde ja nicht einmal darüber aufgeklärt, dass sich auch der Nachbarsdackel, ein Steinmarder oder Igel darin fangen kann oder ein krabbelndes Kleinkind den Arm hereinstecken und festklemmen kann.
Untere Jagdbehörde kennt keine Ausnahmen für Tierschützer Jedenfalls fing die Problematik an, mich zu interessieren. Einige Tage später rief ich bei der Unteren Jagdbehörde an und schilderte den Fall. Hier waren keine Ausnahmen der Fangjagdverordnung bekannt. Aber mir wurde sehr deutlich gemacht, dass ich, sollte ich eine ungeprüfte Falle verwenden, meinen Jagdschein riskieren, wahrscheinlich sogar verlieren würde. Aber für den Tierschutz wäre der Kreisveterinär zuständig; ich solle mich doch mal an den wenden. „Schaden kann es ja nicht“, habe ich mir gedacht und das Gespräch gesucht. Das Telefonat mit der Dame war äußerst unerfreulich und gipfelte in ihrer Aussage „Wissen Sie, es gibt viele Probleme beim Tierschutz, da dürfen Sie gar nicht hinsehen.“ Das war der Punkt, an dem ich die Sinnlosigkeit begriff, den Blick der Amtsveterinärin auf ein Bewusstsein zur Information der Mitarbeiter des Tierschutzes zu richten. Und das bei einem Tierschutzverein, der auf seiner Homepage angibt, über 90 Katzen in der Vermittlung zu haben. Bei einem Abgabepreis von 90 Euro in einer ländlichen Gegend, in der man noch ein Duzend Eier dazu kriegt, wenn man jemandem einen kleine Katze abnimmt, ist dieser mangelnde Vermittlungserfolg der Tierschützer nicht verwunderlich.
Tierschutz nur mit Hilfe vom Jagdkollegen möglich Ich habe mir dann von einem Jagdgenossen eine Falle (pfandfrei, aber dafür geprüft) ausgeliehen, die befellte Fressmaschine eingefangen und zum Tierarzt gebracht. In dem dunklen Fangraum aus Holz ohne Verletzungsgefahr war der Kater auch ganz ruhig, sogar als ich ihn ins Auto getragen habe. Das Kastrieren des Katers hat 20 Euro gekostet, zusammen mit der Parasitenbekämpfung, Verarzten diverser Kampf- und Bissverletzungen sowie Chip setzen und Blutuntersuchung kam aber doch einiges zusammen. Leider war mein Kater schon FIV positiv, aber der Tierarzt sagte, er könnte durchaus noch einige Jahre damit leben.
Hilfsangebot der Tierschützer post festum Und vor einigen Tagen rief dann tatsächlich noch die ehrenamtliche Helferin von dem „zuständigen“ Tierschutzverein an und bot mir Hilfe an. Aber da war das Katerchen schon kastriert und alles erledigt. Ich empfand den Anruf trotzdem als eine nette Geste, die ich sehr begrüßt habe. Aber wegen der zwingenden Verwendung von in S-H geprüften Fallen verbietet sich hier eine Benutzung der Tierschützer-Fallen. Die Hilfe wäre aber sehr willkommen gewesen.
Mit nämlicher Leichtfertigkeit: Thema bei >hundkatzemaus< Sensibilisiert durch das Erlebte habe ich in der Sendung „hundkatzemaus“ auch wieder verwundert erlebt, dass hier Fallen verliehen werden, ohne dass darauf hingewiesen wird, dass diese nur in kundige Hände gehören und vor allem überwacht werden müssen – unabhängig von einer Fangjagdverordnung, rein zur Vermeidung von Leid für das gefangene Tier. Aber ich bin wahrscheinlich nur zu empfindlich. Und Schleswig-Holstein ist nicht das einzige Land mit einer Fangjagdverordnung, Niedersachsen, Bayern und NRW haben ähnliche Regelungen.
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Ende des Fremdtextes.
© günther gumhold / pixelio.de |
Mit diesem illustrativen Erfahrungsbericht kommt der geneigte Leser sehr schnell zu dem so treffenden Resümee des Posters „Graf Zahl“ aus dem Gästebuch des Tierhof Straelen. Der hatte in einem Posting dort vom 1. April 2014, 18:53 Uhr, Tierschützers Größenwahn, sich permanent über alle und ganz besonders über die zum Schutz der Tiere erlassenen Gesetze hinwegzusetzen, übertitelt mit „Ich bin vom Tierschutz – ich darf das!“.
Besonders exzessiv wird diese Einstellung von den sogenannten Auslandstierschützern gelebt, die sich quasi permanent über Tierschutzgesetz, Tierschutztransportverordnung, Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung und alle nachgeschalteten Bestimmungen zum Schutz der Tiere hinwegsetzen. Wer im Namen der guten Tat und als selbst mandatierter Anwalt der Tiere halb Europa usurpiert, steht weit jenseits von Recht und Gesetz! Von einem ebenfalls bei Vox auftretenden Super-Tierschützer, der permanent Hunde aus Rumänien nach Deutschland verbringt, soll es bisher keine einzige TRACES-Meldung bei dem für ihn zuständigen Veterinäramt geben!
Tierschutz ist was für Jäger, nicht für Tierschützer
„Tierschutz“, das ist das, was deren Gralshüter vornehmlich von anderen einfordern. Zum Beispiel von Jägern! Vielleicht erklärt dieser unreflektierte Automatismus auch, warum sich das Merkblatt Nr. 123 der Tierärztlichen Vereinigung Tierschutz an Jäger, nicht an Tierschützer wendet.
Falle Die Fallenjagd ist umstritten. Kritiker argumentieren, dass es keine 100% sicher und selektiv tötenden Fallen gibt, bzw. dass die Tiere in Lebendfallen unverhältnismäßig stark leiden. Befürworter zweifeln diese Aussagen an und weisen darauf hin, dass Fallen zur Bejagung des Haarraubwildes, aber auch zur Schädlingsbekämpfung (z.B. Ratten und Mäuse) unverzichtbar seien. Bei der Fallenjagd sind zunächst die unterschiedlichen Rechtsvorschriften, in den einzelnen Bundesländern zu beachten. Lebend und unversehrt fangende Fallen gelten den Gegnern der Fallenjagd oft als weniger problematisch als Totschlagfallen (vermutlich weil sie von organisierten Tierschützern zum Fang verwilderter Hauskatzen zum Zwecke der Kastration eingesetzt werden, hier also ein Bedürfnis und entsprechende Erfahrung vorliegen). Tatsächlich ist die selektiv und sicher tötende Falle dem Lebendfang aus der Sicht des Tierschutzes vorzuziehen. Lebendfallen haben allerdings dann Vorteile, wenn ein Fehlfang, etwa von Hauskatzen, die dann unversehrt wieder frei gelassen werden können, nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Zunächst bedeutet das Gefangensein in der Lebendfalle für das gefangene Tier Stress, der Leiden zur Folge hat. Wiesel erliegen z.B. in der Wippbrettfalle häufig einem Kreislaufversagen, deshalb sind derartige Fallen abzulehnen. Die Belastung scheint für Höhlenbewohner (Marder, Fuchs) in abgedunkelten Fallen geringer zu sein. Drahtkäfigfallen sind auch deshalb abzulehnen, weil sich die Tiere bei Ausbruchsversuchen häufig verletzen. Besonders wichtig aus Tierschutzsicht ist die häufige Kontrolle der Fallen. Lebendfallen sind mindestens zweimal täglich, Totschlagfallen zum Fang von nachtaktivem Raubwild am frühen Morgen zu kontrollieren. Wer keine Zeit zur Fallenkontrolle hat, darf keine Fangjagd ausüben. Das Töten lebend gefangenen Wildes hat durch Schuss mit einer geeigneten (Faustfeuer-)Waffe in den Kopf zu erfolgen. Die Fallen müssen entsprechend konstruiert sein. (TVT Tierärztliche Vereinigung Tierschutz: Merkblatt 123: Tierschutz für Jäger, Hervorhebg. d. DN-Red.)
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Auch um so etwas wie den Fallen-TÜV scheinen sich tatsächlich nur die Jäger zu kümmern (Link).
Dass der Einsatz von Fallen in einigen Bundesländern durch entsprechende Gesetze geregelt ist, darauf weist schon Wikipedia hin:
Vorschriften zum Einsatz von FallenUm mit Fallen verantwortungsvoll, sicher, tierschutzkonform und erfolgreich umzugehen, bedarf es fundierten Wissens in der Konstruktion und Wirkungsweise der Fallen. Ebenso ist es wichtig, über Verhalten und Anatomie der zu fangenden Lebewesen Kenntnisse zu haben, um einerseits möglichst nur „gewünschte“ Lebewesen zu fangen (Selektivfang) und andererseits Schäden Unbeteiligter und Tierquälerei zu vermeiden. In Deutschland ist die Jagd mit Fallen durch Gesetze geregelt. In den meisten Bundesländern muss der Jäger eine zusätzliche Prüfung für einen Fallenjagdschein ablegen. Aus Tierschutzgründen müssen Lebendfallen in Deutschland gewährleisten, dass gefangene Tiere unverletzt bleiben. Totfangfallen müssen sofort töten. Fallen müssen in Deutschland verblendet, das heißt in speziellen Fangbunkern oder abschließbaren Kisten angebracht werden, so dass von ihnen keine Gefahr für Menschen und andere Tiere ausgeht. Des Weiteren ist eine regelmäßige Kontrolle der Fallen durch den Fallensteller vorgeschrieben. (Wikipedia: Tierfallen) |
Dieser Sicherheitsabstand zu potenziellen Tierschützern beim Exerzieren der guten Tat und ggf. bei einer ihrer Kastrationsaktionen mit vorschrifts- und tierschutzwidrigen Drahtfallen ohne Fangraum etc. pp. wird, liebes Katzilein, mutmaßlich nicht ausreichen! © NicoLeHe / pixelio.de |
Die Fangjagdverordnung in Schleswig-Holstein
Die von der Autorin oben gemachten Angaben lassen sich rasch als zutreffend überprüfen. So etwa müssen für den Lebendfang eingesetzte Fallen in Schleswig-Holstein tatsächlich zugelassen werden und sein:
(2) Vor der erstmaligen Verwendung müssen die Fanggeräte bei der Prüfstelle (Absatz 3) auf ihre Bauartzulassung und Funktionssicherheit überprüft, registriert und gekennzeichnet sein. Die Überprüfung ist alle vier Jahre zu wiederholen. Satz 2 gilt nicht für stationär eingebaute Fallen für den Lebendfang (z. B. Betonrohrfallen). Die Kosten für die Überprüfung und Registrierung trägt die Eigentümerin oder der Eigentümer. (Fangjadverordnung Schleswig-Holstein, Paragraf 4: Funktionsprüfung und Registrierung von Fanggeräten) |
Die bei vielen Tierschützern im Einsatz befindlichen und in Verdummungssendungen wie hundkatzemaus gezeigten schlichten Drahtfallen ohne Dunkelraum sind zumindest in Schleswig-Holstein VERBOTEN!!!
§ 2 Fallen für den Lebendfang Fallen für den Lebendfang sind bauartzugelassen, wenn 1. sie gewährleisten, dass Tiere unversehr lebend gefangen werden, 2. dem gefangenen Tier ein ausreichend großer Fangraum gewährt wird und 3. der Innenraum so gestaltet ist, dass Verletzungen ausgeschlossen werden. Dabei müssen Kasten- und Röhrenfallen einen abgedunkelten Fangraum aufweisen. Satz 2 gilt nicht für Drahtgitterfallen zum Lebendfang von Jungfüchsen und Kanichen. (ibid.; Hervorhebg. d. DN-Red.) |
Übrigens: Eine kurze Sichtung der im Internet angebotenen Lebendfallen zeitigt ebenfalls ein vernichtendes Ergebnis: Zum einen werden ohne Hinweis auf die in einzelnen Bundesländern (Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bayern, NRW) geltenden Bestimmungen dort nicht bauartzugelassene Drahtgitterfallen ohne Fangraum angeboten. Von irgendwelchen Zulassungen oder TÜV-Prüfungen ist dort schon gar nicht die Rede.
Und damit dieser Artikel jetzt nicht noch länger wird, verkneift es sich die DN-Redaktion, auch noch auf DIESES Problem hinzuweisen und die Frage zu stellen, welche der bundesweit herumfuhrwerkenden Katzenschützertussis wohl über ausreichende Sachkenntnis verfügen, eine getigerte Haus- von einer Wildkatze zu unterscheiden und von letzteren gefälligst die Finger zu lassen! (Der im Artikel verlinkte Test ist leider unter dem angegebenen Link inzwischen nicht mehr verfügbar. Als Ersatz bietet DN diesen Link.)
Doggennetz.de-Senf:
Je länger DN recherchiert und dokumentiert, desto umfassender wird die Liste der Defizite, Anmaßungen und Überheblichkeiten der Tierschützer! Und übrigens ist es nicht der Job eines tierschutzkritischen Blog, Sachkundedefizite bei diesen Missionaren der guten Tat auszubügeln. Wo sind die Informationstexte der großen und sich sonst zu jedem Heck und Meck verlautbarenden Tierschutzvereine zu solchen wichtigen Fragen? Das Einfangen von freilebenden Katzen zur Kastration wird bundesweit von Tierschützern praktiziert. Diese Redaktion möchte lieber nicht wissen, wie viele dieser die entsprechenden Regelungen überhaupt kennen; ganz verschwiegen davon, wie viele sich daran halten!
Tierschutzgerechte Lebendfallen, die den Stress und das Leid der eingefangenen Katzen mindern? Brauche ich nicht, ich bin Tierschützer!
Die DN-Redaktion wartete immer noch auf den Tiere-vor-Tierschützern-schützen-Verein, der die endlosen Verstöße gegen den Tierschutz durch Tierschützer aufdeckt, veröffentlicht und zur Anzeige bringt.
Oder auf die im Fernsehen übertragene Sachkundeprüfung von Frank Weber! Was wäre das für ein Fest!!!
© twinlili / pixelio.de |