Aua1014: Kroatien: Das europaweite Netz der unter dem Etikett Tierschutz organisierten illegalen Tierschlepper
{TS-Kritik}
Doggennetz.de veröffentlicht nachstehend aus einer 20 Seiten umfassenden Mail, die komplett mit allen Namen und Daten Ende Juni über Tierschutzverteiler ging. Die Mail veröffentlicht die Strafanzeige einer Chloe B. Smith. Dieser Name ist ein Pseudonym und Facebook-Profil. Die wahre Identität der Person ist dieser Redaktion bekannt. Da diese Person im Leben bedroht ist und schon mehrere Anschläge überlebt hat, kann ihr Realname nicht veröffentlicht werden.
Die Tatsache, DASS diese Person mit Mord bedroht wird und es schon mehrere Anschläge gegen sie gab, spricht für die Authentizität der erhobenen Vorwürfe.
Diese Redaktion zitiert aus der Strafanzeige unter Weglassung sämtlicher Personen- und Vereinsnamen. DN macht sich die Inhalte der Strafanzeige nicht zu eigen. Die genannten Daten und Zusammenhänge können von dieser Redaktion nicht überprüft werden.
Da hinter der Strafanzeige aber erkennbar auffallend umfassende Recherche steht und alle Involvierten und Betroffenen mit den korrekten Daten genannt sind, bekommt die Anzeige hohe Glaubwürdigkeit.
Bei den in der Anzeige genannten deutschen Vereinen und Personen handelt es sich teilweise um hochdekorierte „Tierschützer“ und prominente Organisationen.
Die Anzeige umfasst den Zeitraum von 1998 bis heute.
Das Leiden der europäischen Straßentiere geht erst richtig los, wenn sie in die Hände vieler Tierschützer geraten. Die Optionen, welche sie erwarten, sind variantenreich: Sie vermodern auf unqualifizierten Pflegeplätze wie dieser bekannte Fall des Rüden Umut (vgl. Aua245); sie landen in den Endstationen tierquälerischer Gnadenhöfe wie Gnadenhof M. der verurteilten Tierquälerin Barbara B.; sie entlaufen beim Umladen, von Pflege- oder Endstellen aufgrund haarsträubenden Dilettanismus‘ der Verantwortlichen mit anschließendem Unfalltod auf Deutschlands Autobahnen und Straßen und dergleichen mehr! Zeichnung nach Originalvorlage: Erri Emra |
Adressaten der Strafanzeige
Die Anzeige erstattende Person richtet den Strafantrag an folgende Institutionen:
|
||
|
||
|
||
|
||
|
||
|
||
|
||
|
||
|
||
|
||
|
Krimineller Hundehandel mit Bereicherungsabsicht
Als Betreff gibt der Strafantrag an:
Illegaler organisierter Schmuggel von ausgesetzten Tieren aus Kroatien ins Ausland im Zeitraum von 1998 – 2013 mit dem Ziel der Bereicherung. (Zitat aus Strafanzeige „Chloe B. Smith“ gegen das Netzwerk illegaler Tierschlepper an die kroatische Staatsanwaltschaft Juni 2013) |
Die erhobene Forderung:
MOTTO:“ Ich bestehe auf die Einhaltung der Gesetze, und sollten die Gesetze schlecht sein, dass diese geändert werden, aber ich widersetzte mich der Verletzung wichtiger Gesetzesvorschriften!“ (ibid.) |
Fallbeispiel
Die Anzeige erstattende Person nennt als Fallbeispiel ein Setting, wie es alle DN-Leser aus der nicht abreißenden Kette der Transportskandale kennen:
Ein typisches Beispiel: die Polizei hält einen LKW an. Eine Frau transportiert 30 Hunde mit dem Ziel, sie unterwegs zu übergeben. Sie weiß nicht einmal die genaue Anzahl der Tiere. Das Fehlen der tieraärztlichen Dokumente verteidigt sie mit Nichtwissen sowie dem Wunsch, sie zu „retten“ Es ist die Rede von einem illegalen Tiertransport aus dem irgendeinem ausländischen Asyl,die Frau fährt über internationale Grenzen durch mehrere europäische Staaten. Es ist nicht die Rede von einem „humanen“ Transport, denn die Tiere werden tausende Kilometer in einem dafür ungeeigneten Fahrzeug, ohne Wasser, Futter und Belüftung, ohne pausen für die hygienischen Anforderungen. Ihr Kontakt wartet auf einem Parkplatz, neben einer Tankstelle in einem Staat diesseits des Schengener Abkommens, wo der Handel abgeschlossen wird. Die Ware ist für den Verkauf bestimmt, wird in illegalen Lagern gelagert, ohne die adäquate veterinärmedizinische Versorgung. Die Frau bekommt einen finanzielle Belohnung für ihre Bemühungen. |
Keine Phantasie reicht aus, um alle Transporthöllen zu beschreiben, welchen den Straßentieren durch Tierschützer und jene, die ihnen zuarbeiten, zugemutet werden. Dieses aussagekräftige Fotodokument aus Aua263 zeigt, wie für den Export nach BRD bestimmte rumänische Hunde auf einen offenen LKW zum nächsten Beladeort gekarrt werden. Im linken Käfig sitzen 5 Hunde auf so engenem Raum, dass sie sich nicht einmal hinlegen können. Die Fahrt auf diesem offenen LKW soll 4 Stunden gedauert haben. Solche Transportbedingungen gehören zu den unvermeidbaren Vorstadien der Tierschlepper-Kriminalität! Aber deutsche „Tierfreunde“, Spender und alle Mittäter der Auslandstierschlepper-Infrastruktur haben kein Problem mit dieser Tierquälerei und finden IMMER noch eine Rechtfertigung für das unendliche Leiden, das den Tieren im Namen des Tierschutzes zugefügt wird. Foto: m. n. g. w. |
Kalkulierter Profit
Die größte, mit schockierender Beharrlichkeit verbreitete Lüge der Tierschützer ist die, dass an der Tierschlepperei nicht zu verdienen sei. Das ist unwahr! Viele Tierheime z. B. in Polen oder auch Ungarn geben, finanziert vom jeweiligen Steuerzahler, die Hunde kastriert und geimpft für lau ab. Das haben DN-Recherchen inzwischen ergeben. Also schon der Verweis auf angebliche Kosten für Impfung und Kastration ist eine faustdicke Lüge!
EIN PROFITABLES ILLEGALES BUISINESS In 15 Jahren Schwarzhandel sind aus dem Gebiet Kroatiens ( von 1998 – 2013) 13. – 15.000 Tiere ausgeführt worden (Hunde und Katzen). Nach den Unterlagen des „Deutschen Tierschutzbundes“ gelangen jährlich ca. 500.000 Hunde aus dem Segnent der ausländischen Asyle nach Deutschland, und Kroatien „arbeitet“ am meisten mit Deutschland zusammen.
Preisliste :
|
Alle blau kursiv eingerückten Passagen nachstehend sind Zitate aus der genannten Strafanzeige:
Gebiet des Schwarzhandels
1. Aus Kroatien in die EU (Deutschland, Österreich, Schweiz, Holland, Dänemark sowie Transit über Slowenien) 2. Kroatien ist gleichzeitig Transitstaat für Schwarzhandel aus Bosnien nach Deutschland, Holland sowie für den Bosnien nach Italien. |
Art des Schwarzhandels
Der Handel mit der Ware wird illegal ausgeführt,vorbei an amtlichen Institutionen, Regeln und Gesetzen, im direkten Austausch- Ware für Geld. Die Ware wird über die Grenze transportiert als (Ware) der nicht kommerziellen Art, die nicht beabsichtigt wird zm Weiterverkauf, sondern als persönlichen Bedarf des Reisenden. Es wird die Einhaltung internationaler und nationaler Vorschriften der Behörden verletzt: „ Zoll – und Veterinärinspektion, internationale Vereinbarungen über den Tierschutz,´Einhaltung nationaler Tierschutzgesetze, Internationale Vorschriften über den Transport von Tieren, internationale Gesundheits – und Veterinärvorschriften, objektive epidemiologische Wertschätzung, die Verfahrensweise der Besteuerung ( der Auflagen), das Gesetz über die Verfügung von Währungsmitteln, die Bezahlung von Steuer- und Zollabgaben, die Zollkontrolle sowie das Handelsgesetz. |
Die Ware
Ausgesetze Tiere aus offiziellen und nicht gehnehmigten Tierheimen und Asylen in Kroatien, angestiftet von offiziellen Tierheimen, deren Betreiber die lokalen selbstverwalteten Einheiten sind ( = die Städte und Gemeinden), sowie zahlreiche illegale Tierlager, die von Einzelnen im Namen von Tierschutzvereinen verwaltet werden.
(siehe Namensliste im Anhang) Zusätzlich: Die Betrugsabsicht wird zusätzlich verstärkt durch das Sammeln von Spenden sowie den Zahlungen aus dem Budget der lokalen Verwaltungen. Aufgrund dessen ist die Rede von illegalem Handel mit ausgesetzten Tieren, der sich vor den Augen der Öffentlichkeit präsentiert als wunderbare Vermittlung im Westen. Die Tiere sind vollkommen außerhalb des Gesetzes gestellt und Einzelne nützen dies aus. |
Die Struktur der Organisation
Die kriminelle Organisation hat eine pyramidale Struktur mit der Spitze in Westeuropa (wahrscheinlich Deutschland) |
Anschließend werden fünf deutsche und österreichische Vereine komplett mit sämlichen Kontaktdaten genannt.
Der Liste folgen sieben namentlich benannte Personen, die in Kroatien am wichtigsten sind für die Enthüllung der Handelskette:
Vollgepropft bis zum Gehtnichtmehr, ohne den vorgeschriebenen ausreichenden Mittelgang und und und – aber deutsche Tierschützer, wie in diesem Fall die Hundehilfe Polen (vgl. Aua994) haben kein Unrechtsbewusstsein, rechtfertigen noch die haarsträubendsten Transportbedingungen. Viele Tierschützer haken die unbekannte Anzahl der auf diesen Horrortransporten zu Tode gekommenen Tiere unter unvermeidbaren Kollateralschäden ab. Foto: Aniela Röhr |
Europaweit vernetzt
Anschließend listet der Strafantrag die internationalen Zweigstellen der kriminellen Tierschlepper:
Internationale Zweigstellen arbeiten über Vermittlungsnetze eingerichtet in: 1. Kroatien 2. Serbien 3. Bosnien 4.Kosovo 5.Montenegro 7.Italien 8.Spanien 9.Polen 10.Ungarn 11.Rumänien 12.Bulgarien 13.Griechenland 14.Türkei 15. Zypern 16. Moldawien 17. Malediven 18.Teneriffa
Die Namen der Lieferer, Vermittlung aus Kroatien: Die Organisation ist (so) eingerichtet wegen des internationalen illegalen Schmuggels der Ware. Die Vermittler finden die Ware, sich der Zoll und Veterinarsamtaufsicht entziehend wird sie in Personenwagen über die Grenze gefahren, die Ware, umgeladen auf Parkplätzen in Slowenien, Österreich gelangt in die Hände der Zwischenhändler, die für den weiteren Verkauf zuständig sind. (ibid., der Zählfehler zwischen „5. Montenegro“ und „7. Italien“ wurde vom Originaltext übernommen) |
Das Netz in Kroatien
Als dem Netz in Kroatien zugehörig werden sowohl (kroatische) Tierschutzvereine wie Einzelpersonen aus offiziellen Tierheimen und Einzelpersonen der Veterinärbranche genannt. Die Anzeige enthält eine komplette Namensliste.
Die Schlepper würden sowohl über Facebook wie über inländische Internetanzeigen agieren.
Neuerlich lässt sich der Anzeigeerstatter gar nicht auf die sinnlose Beweisführung zum Thema Endstation Versuchslabor ein, sondern hebt darauf ab, dass der gesamte Prozess von Anfang bis Ende illegal und kriminell sei:
Namen der in die illegalen Geschäfte mit dem Schwarzhandel von ausgesetzten Tieren Involvierten: Beispiel: Für diese Untersuchung ist es unwichtig, ob z.B. 1000 Hunde aus irgendeinem Asyl nach Deuschland geschmuggelt wurden für den Bedarf an Vivisektionen oder zum Verkauf, zur Vermittlung. Wichtig ist, dass der ganze Prozess illegal ist.
Die Ware wir über die Grenze geschmuggelt, übergeben an Partner, die sie danach für den Verkauf anbieten. |
Seitenlange Namenslisten, nach Städen sortiert
Die Anzeige erstattende Person listet sodann nach Städten sortiert alle Namen von den dort jeweils in den illegalen Hundehandelt involierten Personen. Im Einzelnen namentlich aufgeführt werden: Opatija, Lovran, Krk, Insel Krk, Lic, Gorski Kotar, Čakovec, Vinkovci, Istrien, Pula, Poreč, Novigrad, Šibenik, Benkovac, Zadar, Split.
Zu jeder einzelnen Region wiederum werden nach folgenden Katerogiren differenziert weitere Namen und Adressen angegeben:
* | Voluntäre | ||
* | ausländische Partner, also „Tierschutzverein“ und einzelne „Tierschützer“ (z. B. Deutschland, Italien, Österreich, Schweiz, Holland) | ||
* | private Firmen und Gewerbetreibende, die den Organisationen „helfen“ | ||
* | beteiligte Veterinäre | ||
* | kroatische Staatsbürger, die in den illegalen Handel involviert seien | ||
* | Sammelstellen, Umladestellen, Abladestellen, illegale Tierunterbringungen | ||
* | Verkopplung mit Endbedarfsanalysen |
Beim Sitz verschiedener deutscher Partner in diesem europaweiten Netz weist die Anzeige erstattende Person auf besondere „Endbedarfsprofile“ hin.
DN zitiert auszugsweise.
Zu einer Adresse in Augsburg, zu der nach Angaben des Anzeigenden jahrelang tausende Katzen aus Kroatien überführt wurden, heißt es
Augsburg ist eine Festung der Vivisektion in Deutschland und wir glauben, dass der Großteil der Ware zu diesem Zweck verkauft wurde. |
Anderes Beispiel
Wichtige Bemerkung: Würzburg sowie auch Augsburg + Berlin sind wichtige Forschungszentren in Deutschland, und es besteht die Vermutung, daß man die Tiere dorthin fährt und verkauft. |
Immer wieder auch tauchen in den Namens- und Adresslisten kroatische Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland auf.
Immer wieder tauchen dieselben Namen deutscher „Tierschützer“ und „Tierschutzvereine“ auf, was Smith wie folgt erklärt:
Bemerkung: eine Großzahl der Namen wiederholt sich, da sie mehrere Städte in Kroatien abdecken. |
Als Firmen und Gewerbetreibende, welche in den illegalen Handel involviert seien, führt Smith z. B. Frisör- und Hundesalons sowie Veterinärambulanzen auf.
Die Liste enthält auch eine Reihe von Namen der Personen, die mit ihren illegalen Transporten in Deutschland schon aufgeflogen sind. Das erhöht die Glaubwürdigkeit der Daten deutlich, da durch diese Transportskandale deren illegaler Charakter belegt ist.
„Smith“ ergänzt ihre Strafanzeige an die kroatische Staatsanwaltschaft und alle oben genannten Behörden und Institutionen immer wieder mit Belegmaterial zu Straftaten. So verlinkt sie die Anklage gegen einen (bekannten!!!) deutschen Partner wegen der Veruntreuung von Spenden im Wert von ca. 50.000 Euro.
Immer wieder auch erfolgen Hinweise auf den Katzenschmuggel. Beispiel
Handelt mit Katzen, sie und ihre Mitarbeiter sammeln Katzen in Zagreb und Umgebung ein, angeblich auch weiter entfernt, trasnportieren sie nach Deutschland. Dort verliert sich jede Spur von ihnen. |
Auch Anklagen und Verfahren gegen die Partnervereine in z. B. Österreich werden mit Belegmaterial und entsprechenden Links aufgelistet. Ein Beispiel.
Sogar biographische Details hat die Anzeige erstattende Person recherchiert und zieht diese als Beleg heran, wenn federführende „Tierschützer“ etwa über internationale Erfahrungen auf dem Gebiet des Managements und der Geschäftsorganisation verfügen.
Für einzelne „Tierströme“ kann sie bei deren Fluss durch halb Europa exakt angeben, an welcher Stelle die Tiere dann spurlos verschwinden.
Erschreckend sind die von Smith gelisteten vielen Namen von Tierärzten und Tierkliniken, die in diesen Handel involviert sein sollen. Gleichzeitig erhöhen diese Hinweises die Glaubwürdigkeit, denn ohne Mitwirkung der Veterinäre ist ein illegaler Tierhandel dieser Dimensionen nicht denkbar.
Transportskandal reiht sich an Transportskandal, aber die „Tierfreunde“ nehmen es nicht zur Kenntnis. Die Auslandstierschlepperei ist einfach zu prestigeträchtig: Mit ihr kommt man ins Fernsehen, mit ihr kann man sich als Retter profilieren, mit ihr kann man richtig dick Geld machen und die gesamte Tierschutzgemeinde applaudiert. Jedes einzelne dafür gequälte Tier, wie hier die Katze Luilui, welche 9.000 km mit einer faustgroßen offenen Bauchwunde per Luftfracht von Thailand nach Deutschland geschleppt wurde, wo sie aus dann aus tierseuchenrechtlichen Gründen vom Veterinäramt beschlagnahmt und euthansiert werden mussste, rührt kein Herz derjenigen, die so etwas zu verantworten haben. Und die seit Jahren tönenden kritischen Stimmen, deren erste zu sein Doggennetz.de für sich in Anspruch nimmt, werden mit Hass und Verleumdung verfolgt. Niemand störe das einträgliche dreckige tierverachtende Geschäft der Auslandsschlepper! Zeichnung: Erri Emra nach Originalvorlage |
Doggennetz.de-Senf
Diese Strafanzeige ist imposant in mehrerer Hinsicht: Zum einen beeindruckt sie mit der Fülle an Daten und Namen inklusive kompletter Adress- und Kontaktdaten, Internetpräsenzen etc. Auch die eindrucksvolle Liste der Adressaten der Strafanzeige – von der kroatischen Staatsanwaltschaft bis hin zu Interpol – spricht für sich.
Der Verfasser der Anzeige hat sich enorme Mühe gemacht, das europaweite Netz der nach seiner Meinung illegalen Tierschlepper aufzuzeigen und nachvollziehbar zu machen. Die durchgehende Systematik der gesamten Strafanzeige, die jeweils nach den kroatischen Orten die dazugehörigen inländischen und ausländischen „Partner“ benennt, ist beeindruckend. Hier muss jemand jahrelang intensiv recherchiert haben.
Ergänzt werden die Angaben durch Zeitungsberichte über aufgeflogene illegale Transporte, eingeleitete Untersuchungs- und Gerichtsverfahren, biographische Details der Hauptakteure sowie Hinweisen auf möglicherweise vorliegende besondere „Bedarfsprofile“ für Stray animals. In diesem Kontext ist erneut darauf hinzuweisen, dass „stray animals“ für Tierversuche ausdrücklich zugelassen werden. Doch „Smith“ fokussiert sich gar nicht auf diesen Extremfall, sondern stellt die grundsätzliche Bereicherungsabsicht aller am illegalen Handel beteiligten Personen und Institutionen in den Mittelpunkt.
Was dieser Strafanzeige besonderes Gewicht verleiht, ist die Tatsache, dass schon in den vergangenen Jahren auf die Anzeige erstattende Person nachweislich mehrere Anschläge verübt wurden.
Hohe kriminelle Energie des dicht geknüpften Netzes
Neben all diesem zeigt der Strafantrag aber vor allem eines: Der illegale Tierhandel unter dem Etikett des Tierschutzes ist europaweit so dermaßen gut durchorganisiert, dass man sich fragt, welches Land und welche Behörde dieses Netz je zerstören können soll? Und vor allem: Mit welchem Interesse? Am illegalen Tierhandel profitieren außer den Tieren fast alle: die Futtermittelindustrie, die Veterinärmedizin, die Forschung, Tierärzte, Hundetrainer, die Presse, das Fernsehen und eine unüberschaubare Zahl von Einzelpersonen, die dem unbedarften Konsumenten diesen grausamen und illegalen Tierhandel als „gute Tat“ verkaufen.
Außerdem erschlägt die Fülle der Daten zumindest den Laien. Allerdings ergeben sich für deutsche Strafverfolgungsbehörden direkte Ermittlungsansätze im Inland. Denn der deutsche Kopf dieser von Smith als Hydra beschriebenen kriminellen Organisation wird namentlich benannt. Nach den dieser Redaktion vorliegenden Informationen soll eine Ausfertigung der Strafanzeige auch dem Bundeskriminalamt, dort dem Abteilung für organisierte Kriminalität, zugehen. Wünschenswert wäre es!
Da derzeit ein Team des öffentlich-rechtlichen Fernsehens zum Stichwort Tierschlepper unter dem Etikett des Tierschutzes recherchiert, hat DN den Journalisten diese Anzeige zugeleitet.
Wie valide die im Strafantrag gesammelten Daten sind, kann diese Redaktion nicht beurteilen. Allerdings decken sich Einzelangaben sowohl mit den Rechercheergebnissen von DN wie auch schon erfolgter Berichterstattung.
Einzige Lösung: Demontage des Sozialprestiges der Auslandsschlepper
Auf eine das europaweite Netz der Tierschutz-Tierschlepper zerschlagende Behördenintervention zu hoffen, ist wenig aussichtsreich. Die Lösung ist viel einfacher, schneller und direkter: Wenn die elende Tierschlepperei unter dem Etikett des Tierschutzes ihr (deutsches) Sozialprestige verliert, hat sich der Fall zumindest in der Variante des als gute Tat verbrämten Verbrechens an den Tieren erledigt. Denn nicht zu vergessen: Neben den Summen, welche die Tierschlepper schlank durch Schleppen „erwirtschaften“, kommen ja immer noch die nicht unerheblichen Spenden all derer hinzu, die immer noch nicht verstanden haben, dass europaweite Tierschlepperei mit Tierschutz nichts zu tun hat. Wenn dieses kriminelle Handeln endlich als das erkannt wird, was es ist, müssen die Täter vollständig in die Illegalität abtauchen, was ihnen ihr Geschäft ungleich schwerer machen wird.
Die letzte Verantwortung für dieses Verbrechen an den Tieren liegt bei den „Tierfreunden“, Pflegestellen, Pflegestellenbetreuern, Pflegestellenakquisiteuren, Adoptanten, Fahrkettenmittätern, Spendern, Spendenakquisiteuren, Internet-Vermittlungsportalen, Jubelberichterstattern, die Tierschlepperei verherrlichenden Fernsehsendern, die Tierschlepperei infrastrukturell unterstützenden Tiervermittlungssendungen und was sich sonst noch als Blauäuglein im Tierschleppergeschäft bewegt.