Aua822: Aktueller Facebook-Blockbuster: Tieranwältin zelebriert neue Stilformen
{eine ironische Notiz}
Ein verdammter Jammer der unendlichen Rechtsstreite der Tierschützer untereinander war bisher der Mangel, dass die Öffentlichkeit davon so gut wie nichts mitbekam. Zum einen gilt es im Allgemeinen als unklug, sich als Verfahrensbeteiligter öffentlich über laufende Verfahren zu äußern. Anderen ist es eine Stilfrage…
Für die beteiligten Anwälte gibt es darüber hinaus noch standesrechtliche Vorgaben.
Verdiente Spendergerechtigkeit
Aber so langweilig muss es nicht sein! Das dokumentiert eine – ebenfalls selbsternannte – „Tieranwältin“ auf Facebook. Damit bietet der Tierschutz jetzt zweifelsfrei noch mehr Spannung und noch mehr Unterhaltung.
Und gerecht ist es auch: Denn bisher versickerten die Spendengelder der mandatierenden Tierschutzvereine still und leise in den öffentlichkeitsfern geführten Verfahren. Keine pikanten Details, keine anwaltlichen Drohungen, keine Horrorszenarien gewünschter Jurisdiktion drangen nach außen. Das bedeutete auch: kein Unterhaltungswert für diejenigen, welche den ganzen Quark bezahlen!
Doch nun beginnt eine neue Zeit! Weg mit der Langeweile, weg mit der Diskretion, fort mit jeder Zurückhaltung. In einem aktuellen Auslandstierschutzskandal, bei dem es um einen, so der Vorwurf eines gewissen „TM“ (Erklärung dazu unten), ohne Chip (tierärztliche Bestätigung liegt vor) und ohne bestehenden Tollwutimpfschutz (Laborbefund liegt dieser Redaktion vor) eingeführten Hund geht, die beteiligten Personen und Vereine auch allgemein bekannt sind, wütet die von einem Tierschutzverein mandatierte Anwältin öffentlich auf Facebook gegen die Gegenpartei.
Entlastung deutscher Gerichte: öffentliche Vorverurteilung durch Anwältin
Damit jeder User den Gemeinten auch sicher erkennt, markiert die selbst ernannte Tieranwältin den Fall zweifelsfrei:
Ich denke da an einen ganz bestimmten selbst ernannten Tierschützer, gegen den bereits eine Anzeige wegen Fundunterschlagung läuft, der auf seiner Seite sich nicht einmal scheut, so blöd kann man eigentlich gar nicht sein, die Unterschlagung – also ohne sie so zu bezeichnen- zugibt. (Quelle; falls nicht mehr verfügbar: Ruhig Blut! Alles minuziös mit Screenshots gesichert!) |
Doggennetz.de kann es nur begrüßen, wenn der Stil von Tierschutzanwälten jetzt auch öffentlich dokumentiert wird: eine selbst ernannte Tieranwältin „denkt“ an einen „selbst ernannten Tierschützer“. Das ist seitens des Tierschützers auch deshalb so verwerflich, weil er von der bekannten Zentralstelle für die Anerkennung von Tierschützern (ZAT) überhaupt keine Legitimation für sein Tun vorweisen kann.
So ein Tierschützer kann nichts anderes sein als „blöd“, auch wenn das offensichtlich jenseits der Vorstellungskraft der selbst ernannten Tieranwältin liegt: „so blöd kann man eigentlich gar nicht sein“.
Und doch: So scheint es zu sein?
Verbalinjurien aus dem Anwalts-MG
Doch der Blöde weist noch mehr verwerfliche Eigenschaften auf:
Dieser Mann glaubt, er hätte das Recht einen gefunden Hund zu behalten, wie drückte er sich aus: „Weil ihm gegenüber niemand das Eigentum nachgewiesenen hätte“ Wie arrogant ist das denn. Ihm „gegenüber,“ ist er der Staat, eine Behörde, wie absurd. Die rechtmäßigen Eigentümer haben den Hund selber als vermisst gemeldet. (íbid.) |
Er ist: arrogant? Pfui, Teufel!
Allerdings …. damit steht er nicht so ganz allein …
Übrigens hat sich das eventuell anhängige Rechtsverfahren an dieser Stelle schon erledigt, denn die Anwältin weiß schon vorher, was Recht und was Unrecht ist:
Nein, nicht nur dass er unterschlägt, er lässt einen fremden Hund mal ebenso gegen Tollwut impfen, obwohl der Hund geimpft war. (ibid.) |
Unterschlagung ist zwar ein Straftatbestand, von dem man bisher annahm, er müsse von einem Richter auch festgestellt worden sein. Aber in der schönen neuen Welt des Tierschutzes und der Vorverurteilung steht schon vor jeder richterlichen Bewertung fest: „er unterschlägt“.
Sieht Professor Thiel der Universität Gießen dem Entzug seiner Zulassung entgegen?
Des weiteren war bisher einfach auch nicht bekannt, dass Tieranwälte hellsehen können. Und nicht nur das: Sie widerlegen sogar tierärztliche Bescheinigungen über nicht bestehende Impftiter!
Anders ist es nicht zu erklären, dass die Tieranwältin hier behauptet, ein „selbst ernannter“ Tierschützer habe einen Hund gegen Tollwut impfen lassen, obwohl der Hund geimpft war – und zwar trotz des auch dieser Redaktion vorliegenden tierärztlichen Gutachtens, dass der betreffende Hund eben keinen Impfschutz aufweise.
Auszug aus der dieser Redaktion als Ganzes vorliegenden tierärztlichen Bescheinigung des vermutlich selbst ernannten Professor Dr. Thiel, Fachtierarzt für Mikrobiologie am Institut für Virologie im Fachbereich Veterinärmedizin der Universität Gießen, welche besagt, dass der aus dem Ausland eingeführte Hund, um den es hier geht, keinen Tollwutimpfschutz aufweist. Der Depp, der blöde! Natürlich weiß Hr. Professor Dr. Thiel nicht halb so viel wie die Tieranwältin, mandatiert von dem Verein, der diesen Hund eingeführt hat. Die nämlich weiß es ganz genau und schreibt deshalb auch auf Facebook, dass der betreffende Hund „geimpft war“. |
Haben Sie denselben Verdacht wie diese Redaktion? Tja – vermutlich hat sich Professor Dr. Thiel, Fachtierarzt für Mikrobiologie am Institut für Virologie im Fachbereich Veterinärmedizin der Justus-Liebig-Universität Gießen, der für diesen Lügen-Befund seinen Namen hergibt, der hat sich doch ganz klar auch „selbst ernannt“?
Anders kann es gar nicht sein!
Nicht nur weil der Winter kommt: warm anziehen!
Es erfüllt einen seit Jahren bestehenden Herzenswunsch dieser Redaktion, dass bitte auch die Öffentlichkeit einmal erfahren sollte, was sich Anwälte im Schriftwechsel mit Parteien und Gerichten so alles zusammendrohen. Deshalb dankt Doggennetz.de der „Tieranwältin“ ausdrücklich dafür, diese Ungezogenheit öffentlich zu machen. Und das – bitte nicht vergessen – in ihrer Funktion als mandatierte Anwältin des gegen den selbst ernannten Tierschützer vorgehenden Tierschutzvereins:
Lieber Herr TM ziehen Sie sich warm an. Ich hatte Sie bereits recht freundlich auf den Tatbestand der üblen Nachrede aufmerksam gemacht. Sie hielten dies nicht nur für überflüssig sondern vor allem um eine Marketingstrategie meinerseits. Tja, so kann man sich täuschen. (ibid.) |
„Ziehen Sie sich warm an!“ Denn das Grauen klopft an Ihre Tür, Herr „TM“! Es mag das Grauen sein über einen einst angesehenen Berufsstand, der inzwischen so verloddert und verludert ist, dass er den gegnerischen Parteien öffentlich auf Facebook droht!
Der Winter kommt. Da sollten sich ruhig ALLE warm anziehen? Collage: Paloma Picassa |
Erkennbarkeit der Identität von „TM“ sicherstellen!
Das Ganze macht natürlich überhaupt keinen Sinn, wenn nicht jeder Internetuser, Tierschützer, Facebook-Besucher und –Follower zweifelsfrei begreift, wer denn mit „TM“ gemeint ist.
Und es funktioniert: Mindestens ein Kommentator zu den anwaltlichen Ergüssen benennt „TM“ mit Realnamen. Das entsprechende Posting konnte von „TM“ glücklicherweise zur Beweissicherung gescreenshottet werden! ´
Doch die Tieranwältin selbst enthüllt ihre Strategie der erwünschten Erkennbarkeit der Identität von „TM“ wie folgt:
Sollte jemand glauben zu wissen um wen es sich bei diesem Herrn TM handelt, würde ich bitten seinen Namen hier nicht zu veröffentlichen (ibid.) |
Hinzuzufügen wäre: …. es reicht, wenn ihn jeder identifizieren kann!
Eine Sprachwissenschaftlerin würde als Interpretation dieser Äußerung behaupten: Es geht gar nicht darum, dass man „TM“ nicht erkenne. Nur den Namen auch noch hinschreiben, ins Fratzenbuch, das braucht’s nicht!
Live-Ticker der Anwalt-Parteien-Kontakte
Die Besucher der Facebook-Seite der „Tieranwältin“ werden im weiteren Verlauf minuziös über Kontakte zwischen den Parteien informiert, etwa wann „TM“ telefonischen Kontakt mit der Tieranwältin aufgenommen hat. Immerhin habe die Tieranwältin genau während dieses Kontakts, wenn auch leider wohl erst zum Ende des Telefonats, zugegeben, dass sie von der Gegenpartei mandatiert sei. Behauptet der selbst ernannte, blöde, arrogante, sich hoffentlich warm anziehende „TM“!
Wenn der Verrat des Parteienverkehrs nichts mehr hergibt, singt die Tieranwältin das hohe Lied des Vereins, der sie beauftragt hat. Mehr als verständlich! Man nennt es Mandantenpflege!
Grölendes Publikum
Die Facebook-Gemeinde ist – zurecht – völlig begeistert von diesem völlig neuen Stil der anwaltlichen Berufsausübung:
Birgit S. freut sich: „Prima, wenn Klartext gesprochen wird!“
Petra v. K. gibt eine gewisse manipulative Absicht gegenüber der Tieranwältin zu: „Ich wusste, dass es ihren Kampfgeist wecken würde …“
Natürlich gibt es auch die ewigen Nörgler, unflexibel verhaftet altbackenen Vorstellungen von Seriosität und gewissen Zurückhaltungsverpflichtungen beteiligter Anwälte in laufenden Rechtsstreitigkeiten.
So hat sich auch Jessie noch gar nicht an die neuen Zeiten gewöhnt: „jedoch bin ich teils auch sehr erstaunt, dass eine studierte Person mit diesem akademischen Abschluss öffentlich so argumentiert“.
Katrin E. fragt sogar: „Gerechtigkeit: was soll das sein?“ Die blöde Nuss hat’s offensichtlich noch nicht kapiert: Gerechtigkeit ist das, was die Tieranwältin verkündet. Ohne den lästigen Rückgriff auf Recht sprechende Richter!
An diese schöne neue Anwaltswelt hat sich auch Cathy L. noch nicht gewöhnt und kommt mit völlig naheliegenden Mutmaßungen daher: „Wem soll das etwas bringen? Werbung für Ihre Kanzlei? Stimmungsmache bei Fb?“
Das Verfahren gegen „TM“ ist eröffnet und auch schon abgeschlossen – siehe oben!
Wie warm ist die Anwaltskammer Düsseldorf angezogen?
Das Einzige, was jetzt noch aussteht, das ist das Statement der zuständigen Rechtsanwaltskammer Düsseldorf. Zuständig dort ist Jörg Stronczek. Erstaunlicherweise soll sich die Begeisterung bei der über die Standesehre wachenden Institution über diese neue anwaltliche Vorgehensweise in deutlich erkennbaren Grenzen halten?
Verdacht:
? Die sind auch nicht warm genug anzogen?
? Oder arrogant?
? Oder blöd?
? Oder selbsternannt?
(Zutreffendes bitte ankreuzen!)
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