Aua751: Bernd Wierum gewinnt erneut vor dem Landgericht Köln

 

{TS-Kritik}

 

Ein nicht uninteressanter Teil des aktiven karitativen Tierschutzes vollzieht sich vor der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln.

Ein besonders glückliches Händchen – oder schlichtweg eine solide juristische Ausgangsposition – hat dabei offensichtlich der mehrfach verklagte Tierschützer Bernd Wierum. In Aua723 konnte Doggennetz.de schon einmal von einem gewonnenen Verfahren Wierums vor dem Landgericht Köln (Az. 28 O 133/12) berichten. Inhaltlich ging es dabei um die so bezeichnete Verdachtsberichterstattung. Doggennetz.de zitierte ausführlich aus dem wichtigen Urteil, das den Antrag auf eine zuvor vom LG Köln erlassene einstweilige Verfügung (gegen Wierum) nach dem ergangenen Widerspruch als „unbegründet“ bewertet.

 
Klage unbegründet

Auch bei diesem Hauptverfahren ging es weiterhin um die schon  zitierte Verdachtsberichterstattung. Die Klage wurde mit Urteilsverkündung vom 5. September 2012 nach einer mündlichen Verhandlung am 15. August 2012 als unbegründet abgewiesen:

              

Es liegt keine einen Unterlassungsanspruch nach §§ 823, 1004 BGB rechtfertigende rechtswidrige Persönlichkeitsrechtsverletzung wegen der erfolgten Namensnennung in Verbindung mit einem gegen den Verfügungskläger laufenden Ermittlungsverfahren vor. Mangels einer anzunehmenden Persönlich-keitsrechtsverletzung scheitern auch die weiter geltend gemachten Ansprüche auf Ersatz der anwaltlichen Kosten für das Abschlussschreiben und auf eine Geldentschädigung.

Bei der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts handelt es sich um einen sogenannten offenen Tatbestand, d.h. die Rechtswidrigkeit ist nicht durch die Tatbestandsmäßigkeit indiziert, sondern im Rahmen einer Gesamtabwägung der widerstreitenden Interessen von Presse-und Meinungsfreiheit (Art. 5 I GG) einerseits und allgemeinem Persönlichkeitsrecht des Antragstellers andererseits (Art. 2, 1 GG) unter sorgfältiger Würdigung aller Umstände des konkreten Einzelfalles und Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit positiv festzustellen (Palandt-Sprau, BGB, § 823 Rn. 95 m.w.N.).

(Urteil vom 05.09.2012 Landgericht Köln Az. 28 O 178/12; Hervorhebung d. Red.)

              

Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte des Verfügungsklägers verzichtete die Doggennetz.de-Redaktion auf weitergehende Zitate aus dem Urteil, da selbst bei ausführlicher Anonymisierung der Sachverhalt als solcher Rückschlüsse zulässt.

Glänzende Prozessbilanz

Für den Tierschützer Bernd Wierum, der die gegen ihn eingeleiteten zivilrechtlichen Gerichtsverfahren NICHT angestrengt hat, ergibt sich eine glänzende Prozessbilanz der letzten Monate: In einem Verfahren vor dem Amtsgericht Mannheit zog der Kläger seinen Antrag zurück; das einstweilige Verfügungsverfahren vor dem LG Köln hat Wierum ebenso gewonnen wie dieses Hauptverfahren vor dem LG Köln.

Die Frage allerdings, warum einige (klagende) „Tierschützer“ derart viel Geld, Zeit und Energie in Gerichtsprozesse investieren, darf sich jeder Leser selbst beantworten! 

Manche nennen es Buskeismus

Wer sich weitergehend für das Zensurthema interessiert, dem sei dringend die Buskeismus-Seite von Rolf Schälike empfohlen.

Synoptisch fasst nachfolgende Definition Schälikes das Phänomen zusammen:

              

Die Juristen – Rechtsanwälte, Richter, Staatsanwälte besitzen Wissens-, Deutungs- und Handlungsprivileg. Sie sind eine in sich geschlossene, vom Gesetz her sich aufgebaute,  entscheidende Macht ausübende Gruppe. Richter haben das Recht, endgültige, verbindliche Entscheidungen zu treffen.

Anwälte bilden das Bindeglied zu dem übrigen Teil der Bevölkerung. Sie haben den Auftrag, den Herrschenden Korrekturen vorzuschlagen und der Bevölkerung die Notwendigkeit der bestehenden Herrschaftsstrukturen überzeugend rüberzubringen.

Nach wie vor gilt: obsiegen tun Geld, Macht, Beziehungen, Ideologien.

Sicherung der Herrschaftsstrukturen steht im Vordergrund.

(Zitat von Rolf Schälike, Zitat von https://www.buskeismus.de/index.html; Hervorhebung d. Red.)

              

 
Doggennetz.de wird demnächst noch detaillierter auf das Buskeismus-Thema im Kontext mit Tierschutz eingehen.