Aua700: PETA gegen Cirkus Krone: Landgericht Hamburg zu Tierschützern und Straftaten

{TS-Kritik}

 

Kein Zweifel: Was insbesondere Wild-, aber auch anderen Tieren, in Zirkussen angetan wird, ist nicht akzeptabel und tierschutzrelevant. Gegen diese Missstände anzugehen, sie zu dokumentieren, zu veröffentlichen, anzuzeigen und den Menschen zu Bewusstsein zu bringen, das ist genuine Aufgabe von Tierschutzorganisationen.  Lobend hatte deshalb Doggennetz.de vor wenigen Wochen eine Video-Dokumentation von PETA über die Zustände im Circus Krone besprochen (Aua680).

Kein Zweifel aber auch: Dass PETA-Mitarbeiter „Straftaten zum Wohl von Tieren für legitim halten“, dieses Faktum hat sogar schon Eingang ins Wikipedia-Profil der Organisation gefunden.

 

Es gibt ein „Recht zum Gegenschlag“

In der Auseinandersetzung zwischen PETA und dem Circus Krone fiel jetzt vor dem Landgericht Hamburg eine interessante Entscheidung.

Der Rechtsstreit begann, nachdem Zirkussprecher die Organisation mit Straftaten in Verbindung gesetzt hatten. In einem Schreiben an Verlags- und Redaktionsleitungen im Juni 2011 hieß es etwa: „Diese sektenartige Tierrechtsschutzorganisationen sind fanatisch agierende Aktivisten und scheuen sich nicht, verbreitet sogar auf Straftatbestände zurückzugreifen, um ihre Ziele durchzusetzen“ (Quelle).

Wichtig dabei aus Sicht der Doggennetz.de-Redaktion ist der Plural: TierrechtsschutzorganisationEN!

In ihren Urteil hatte die Pressekammer des Landgerichts diese Aussage des Zirkus‘ als zulässige Meinungsäußerung gewertet. PETA hatte Berufung eingelegt. Nun erging eine so genannte Hinweisverfügung für das Berufungsverfahren. Diese räumt der Berufung keine Aussicht auf Erfolg ein. Und anders als die Bewertung als Meinungsäußerung führt die Hinweisverfügung aus: „Vor diesem Hintergrund muss der Antragsteller im Sinne eines ‚Rechts zum Gegenschlag“ ebenfalls scharfe, polemische und überspitzte Kritik hinnehmen“ (Quelle).

 

Dammbrucheffekt von Straftaten

Immer wieder wenden Tierschützer und feurige Tierfreunde bei solchen Diskussionen ein, dass es doch um die Tiere gehe. Sie setzen damit den Wert TIER absolut und über das Gesetz und mithin auch über alle Grundlagen einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und unserer Gesellschaft.

Wohin diese Absolutsetzung führt, ist aktuell an den Auswüchsen rund um das furchtbare Thema Zoophilie abzulesen. Wenn der Damm unter dem Argument und absolut gesetzten Wert TIER einmal gebrochen ist – i. e. Straftaten seien zulässig -, ist Anarchie für unsere Gesellschaft vorprogrammiert.

Denn wer definiert dann im Zweifel, was dem absolut gesetzten Wert TIER zuzuschlagen ist? Diejenigen Gruppen und Aktivisten, teilweise mit nachweisbaren Verbindungen zur rechtsextremistischen und Rocker-Szene, die im Internet gerade die Meinungsführerschaft usurpieren?

Aua698 mit dem Bericht über den sensationellen Sieg der Jagdgegner vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zeigt den einzig legitimen, demokratischen und für Tierfreunde mit einer Gesamtethik gangbaren Weg: innerhalb geltenden Rechts, innerhalb unserer Gesellschaft und über den Rechtsweg.

Alles andere ist Anarchie und öffnet dem Faschismus Tür und Tor! Und wie rasch jeder unbescholtene Bürger unter der teilweise willkürlichen Definition von Tierwohl zum Opfer werden kann, das zeigen aktuell die Kampagnen gegen Doggennetz.de (vgl. Aua697). Es muss jedem klar sein, wie rasch und willkürlich er selbst zum Opfer werden kann.

Tierschutz verliert an gesellschaftlicher Akzeptanz

Und wenn alle oben vorgebrachten Argumente nicht überzeugen, dann bleibt immer noch ein wichtiges Faktum übrig: Tierschutz insgesamt verliert gesellschaftlich rasant an Akzeptanz, wenn sich die Tierschützer selbst und bekennend außerhalb dieser Gesellschaft positionieren. Und das dürfte den Tieren am meisten schaden!