Aua698: Sieg vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: Keine Zwangsbejagung mehr!
{TS-Kritik}
Tierfreunde und Tierschützer haben auf einem unglaublich weiten Weg einen großen und wirklich hoch verdienten Sieg errungen: Am 26. Juni 2012 verkündete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass die Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften gegen die Menschenrechte verstößt. Der Arbeitskreis humaner Tierschutz e. V. informiert ausführlich auf der Website Zwangsbejagung-ade.de.
Bekannt ist dieser Rechtsstreit unter dem Label „Herrmann gegen die Bundesrepublik“. Dahinter steht der Rechtsanwalt Günter Herrmann aus Stutensee in Baden-Württemberg, der auch Eigentümer zweier Waldgrundstücke in Rheinland-Pfalz ist. Was viele nicht wissen: Als Grundstückseigentümer war man bisher automatisch Mitglied in einer Jagdgenossenschaft – ob man die Jagd billigt oder nicht. Der Gerichtshof nun befand, dass diese Verpflichtung Grundstücksbesitzer in Deutschland, welche die Jagd ablehnen, eine unverhältnismäßige Belastung auferlegt.
Frühere Urteile in gleicher Richtung
1999 hatte die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte schon im Falle französischer Kläger gleichlautend entschieden.
Im Jahr 2007 dann fiel ein Urteil der Kleinen Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Falle einer luxemburgischen Klägerin.
Hilfe für Austrittswillige
Das Team von Zwangsbejagung-ade.de empfiehlt Grundstückseigentümern in Deutschland, die nach diesem Urteil aus der Jagdgenossenschaft austreten wollen, Kontakt mit einem von der Initiative empfohlenen Rechtsanwalt aufzunehmen.
Gerade dieser Fall aber zeigt auch wieder: Um effektiv und strukturell etwas für den Tierschutz zu erreichen, stehen nur die Wege demokratischer Willensbildung und der Gerichte offen – auch wenn diese oft sehr lang sind.
Vorbehalt
Bei aller Freude über das Urteil als solches: Die schwer wiegende Kritik an jenen, die es erstritten haben, soll nicht unterschlagen werden. Bitte beachten Sie deshalb unbedingt Aua702!