Aua604: Tierabgabeverträge: Tierschützer klagen Katze bei Rentnerin raus

{TS-Kritik}

 

Man kann Pflegestellen und Adoptanten, also potenzielle Übernehmer von Tierschutztieren, nicht oft genug darauf hinweisen, sich die ihnen von den Tierschützern vorgelegten Verträge ganz genau anzusehen – und im Zweifelsfall besser nicht zu unterzeichnen.  Zu viele bittere Erfahrungen von Tierfreunden liegen inzwischen vor, in denen ihnen ihr Hund oder ihre Katze – manchmal sogar nach Jahren – von den Tierschutzorganisationen mit Verweis auf die Vertragsregelungen weggenommen werden.

Die bekannteste juristische Bearbeitung des Themas wurde von dem Rechtsanwalt Peter Koblenz in seinem 2010 verfassten Artikel (Tier-)Schutzverträge auf dem Prüfstand geleistet.

 

Maya – nach 17 Monaten liebevoller Pflege vom Platz gerissen

Der „berühmteste“ Fall der jüngeren Vergangenheit ist sicherlich der Fall Maya. Doggennetz.de hatte in Aua304 darüber berichtet. Zwar handelte es sich hier um einen Pflegestellenvertrag; aber das emotionale Endergebnis für den Halter und die Katastrophe für die Hündin ist dieselbe wie bei einem Abgabevertrag. Die Hündin wurde den Leuten nach sage und schreibe 17 Monaten aufopferungsvoller Pflege weggenommen, nachdem der Pflegeplatz Kritik an der Orga geübt hatte.

Übrigens steht der Pflegeplatz mit seiner Kritik an dieser Tierschutzorganisation nicht allein: siehe Aua93 und den dazugehörigen CharityWatch.de-Artikel .

Der Fall der Hündin Maya wurde von ihrem Herrchen ausführlich dokumentiert (Link).

Auch die Berichte der Pflegestellen für Organisationen wie Patras-Hunde oder ASPA friends gehören in diesen Themenbereich: Aua359 und Aua309.

Unter dem Titel Wege ins Unglück: Schutzvertrag hatte die Doggenetz.de-Gastautorin Marla Elan wichtige Aspekte des Themas in Aua452 zusammengefasst.

 

Rentnerin muss nach 17 Monaten „Leihkatze“ zurückgeben

Über einen spektakulären Fall berichtet aktuell rp-online:

Schon die Begrifflichkeiten, die im Artikel – durch Anführungszeichen gekennzeichnet aus den Vertragsbedingungen stammend – zitiert werden, lassen nichts Gutes ahnen:

Entleiherin

Katzenüberlassungsvertrag

Leihsache“ (damit ist die Katze gemeint!!!)

Leih-Regeln

 

„Entleiherin“ muss „Leihsache“ wegen Verletzung der „Leih-Regeln“ herausgeben

Eine Katzenfreundin hatte im November 2010 von einer Tierschutzorganisation zwei Katzen übernommen – und dabei dann diesen „Katzenüberlassungsvertrag“ unterzeichnet. Bestandteil der Vertragsregelungen war die Verpflichtung, die Katzen nur im Haus zu halten. Des Weiteren wurden in dem Vertrag hohe Vertragsstrafen festgelegt.

Nachdem sich die „Entleiherin“ offensichtlich nicht an die Bestimmungen gehalten hatte und eine der Katzen entlaufen war, verlangte der Verein 1.500 Euro Strafe! Außerdem sollte die Rentnerin die zweite noch vorhandene Katze zurückgeben.

Der Fall landete vor dem Amtsgericht Düsseldorf und endete für die Rentnerin bitter: Sie muss ihre Katze an den Verein herausgeben! Nach Ansicht des Richters hatte sie die „Leih-Regeln“ verletzt und muss die „Leihsache“ jetzt an einen Tierschutzverein herausgeben, der mit diesen Begrifflichkeiten Tierschutz betreibt!