Aua579: Die Doggennetz.de-Untergang-Doku (2): Ein Fallbeispiel mit dem ETN

{TS-Kritik}

 

Wie geht das jetzt genau mit der Strategie, kritische Journalisten außer Betrieb zu setzen (vgl. Aua578), die sich nicht an die starke Schulter eines SPIEGELS oder anderen Verlags anlehnen können?

Dazu nehmen wir ein aktuelles Recherchebeispiel her:

 

Hundetötungen in der Ukraine

Die Hundetötungen in der Ukraine sind das derzeit hinsichtlich zu akquirierender Spenden ergiebigste Thema im Tierschutz. Doggennetz.de hat über dieses Thema, den dabei vorgenommenen Manipulierungen (etwa bei Bildern) sowie über andere Sichtweisen ausführlich berichtet: Aua415, Aua418, Aua424, Aua430, Aua435, Aua439, Aua471, Aua480, Aua492, Aua541 (Satire), Aua552, Aua577 sowie die Hack-Serie Aua543 / Aua544 / Aua546 / Aua549.

 

Widersprüche in den Angaben von PETA und ETN

Aktuell ergeben sich nun interessante Widersprüche in den Angaben von der Tierrechtsorganisation PETA im Abgleich mit den Verlautbarungen des ETN bezüglich der Situation in Donezk. Diese Widersprüche jedoch enthalten wichtige Informationen für die Spender.

Inhaltlich soll an dieser Stelle gar nicht auf die Widersprüche eingegangen werden. Es geht hier ausschließlich um das Vorgehen.

Selbstverständlich hat Doggennetz.de eine ordentliche Presseanfrage an den ETN gerichtet und um Stellungnahme zu den skizzierten Widersprüchen gebeten. Diese Redaktion hat (bisher und innerhalb der gesetzten Frist) keine Antwort auf die Presseanfrage erhalten.

Die Autorin dieses Artikels hat noch nie vom ETN Antwort auf eine Presseanfrage erhalten; auch nicht auf die Presseanfragen zu den verschiedenen Artikeln auf CharityWatch.de (hier  und hier).

 

Strategie: ohne Presseauskunft gefährlich

Was also bleibt einem Journalisten, wenn er ein brisantes Thema aufgetan hat, von den Verantwortlichen aber keine Presseauskunft und keine Stellungnahme dazu erhält? Entweder er berichtet nicht über das Thema; diese Option ist vermutlich von den Auskunftsverweigerern gewünscht. Oder er riskiert die Berichterstattung und läuft unter Umständen Gefahr, aufgrund der ihm fehlenden Angaben ratzfatz in die Grauzone der so genannten, häufig dramatisierend aufgeblähten „falschen Tatsachenbehauptung“ zu geraten. Dann aber gibt es sofort eine kostenpflichtige anwaltliche Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung. Bei Nichtunterzeichnung folgt dann die einstweilige Verfügung mit weiteren entsprechenden Kosten.

Lesen Sie einige meiner 50 CharityWatch.deArtikel. In den meisten Fällen hatten wir KEINE Presseauskunft erhalten!

Ein Journalist mit einem Verlag im Rücken und einer guten Rechtschutzversicherung an seiner Seite kann das riskieren. Für Doggennetz.de ist eine Berichterstattung in solchen Fällen eine leichtere Variante des Suizidversuchs. Trotzdem sind wir für die Vergangenheit dieses Risiko immer wieder eingegangen.

Und, sorry, ETN: Wir werden es auch in diesem Fall tun!

Wer eh schon weiß, dass er stirbt, kann sich multiple Todesursachen leisten!