aua530taawimpressum50

Aua530: Tortured Animals Animals Welfare TAAW: Wunder gibt es immer wieder!

{TS-Kritik}

 

Okay, wir verstoßen hier schon gegen die neue Doggennetz-Doktrin aus Aua528 – von wegen Namensnennung und so.

Wenn sich allerdings ein Fall so einfach belegen lässt wie hier, dann kann diese Redaktion nicht anders. Dem „Vorstand“ (es gibt keinen Vorstand bei einem Nicht-Verein) von Tortured Animals Animals Welfare (TAAW) steht es frei, zu diesem Artikel Stellung zu beziehen. Sofern die Stellungnahme aus juristischen und musikalischen Gründen veröffentlichungsfähig ist, drucken wir sie gern an diesem Ort ab.

 

Verein laut Impressum

Laut Impressum bezeichnet sich TAAW als Verein.

aua530taawimpressum50 

Bildzitat Screenshot von: https://www.taaw.de/kontakt/impressum.html am 29.02.2012 / 11.57 Uhr.
Laut Impressum ist TAAW ein Verein. Ein „e. V.“ jedoch weist das Impressum nicht aus. Auch eine Vereinsregisternummer wird nicht genannt. Wolfgang Meinberg bezeichnet sich als „1. Vorsitzender“, eine Funktion, die es so nur bei Vereinen und anderen Rechtsformen gibt.

In der Rubrik „Verein“ auf der Website jedoch wird dann wieder erklärt, dass der Verein gerade erst in einen Verein umgewandelt werde.

aua530taawvereininverein50 

Bildzitat Screenshot von:  https://www.taaw.de/verein.html am 29.02.2012 / 12.01 Uhr.
Ein Verein wird aktuell in einen Verein umgewandelt? Dolle Sache!

Aha!

Die wahren Avantgardisten: Satzung aus dem Jahr 2021

Schauen wir uns also die Satzung dieses angeblichen Vereins (im Impressum wird kein e. V. und keine VR-Nummer genannt!) an. Da lässt sich zweifelsohne feststellen: Diese Tierschützer sind mit einer Satzung in der Fassung vom 14. Februar 2021 ihrer Zeit weit voraus.

aua530taawsatzungdatum50 

Bildzitat Screenshot von:  https://www.taaw.de/satzung_14-02-2012.pdf am 29.02.2012 / 12.36 Uhr.
Den Einwand, der hier von den Verantwortlichen kommen wird, kann man sicherlich schon vorwegnehmen: Zahlendreher, Tippfehler! Kein Grund, Theater zu machen! Wirklich nicht? Doggennetz-Meinung: Wer von anderen treuhänderisch Geld für Tiere entgegennimmt, sollte tunlichst kein Problem mit Zahlendrehern haben und bei wichtigen Dokumenten wie etwa einer Satzung so gründlich arbeiten, dass derlei peinliche Fehler nicht passieren.

Den Einwand, der hier kommen wird, kann man vorwegnehmen: Tippfehler! Nur: Wie gründlich arbeiten Vereinsfunktionäre, die bei so einem wichtigen Dokument wie der Satzung schon solche Fehler drin haben? Die Frage muss erlaubt sein!

Der Klassiker: 2 Vorstände!

Rasend interessant an der Satzung ist auch die geplante Personalisierung des Vorstandes, der nämlich gemäß dieses weit in die Zukunft greifenden Entwurfes aus exakt zwei Personen bestehen soll: dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Was solche Vorstandskonzepte über die Seriosität eines Vereins aussagen, wurde hier artikuliert (Punkt A4).

 

Und jetzt das Wunder: Schon Spendenquittungen!

Sie sind verwirrt? Kein Wunder: Ein Verein wird in einen Verein umgewandelt auf der Basis einer Satzung in der Fassung des Jahres 2021. Im Impressum gibt es kein „e. V.“ und keine Vereinsregisternummer.

Was es aber wieder mal schon gibt, das sind steuerlich abzugsfähige Spendenquittungen:

aua530taawspendenquitt502v 

Bildzitat Screenshot von https://www.taaw.de/spendenformular.html am 29.02.2012 / 11.53 Uhr
Ein Verein, der gerade in einen Verein umgewandelt wird, aber schon einen ersten Vorsitzenden hat und eine Satzung aus dem Jahr 2021 kann, und das ist doch jetzt wirklich toll, aber schon steuerlich abzugsfähige Spendenquittungen ausstellen. Hoffentlich weiß das das zuständige Finanzamt auch …

Der Doggennetz-Leser, welcher diesen Fall der Redaktion vorgetragen hat, gibt glaubwürdig an und kann dies durch einen Mailwechsel mit dem „1. Vorsitzenden“ belegen, auf der Facebook-Seite dieses Vereins beim Stellen obiger kritischre Fragen sofort gelöscht worden zu sein.

Noch so ein Klassiker!

Angeblich soll dieser Fall nun den zuständigen Behörden zur Bewertung vorgelegt werden.