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Aua527: Timisoara, Casa Cainelui, Helden für Tiere: Keine Spendenquittungen für 2012

{TS-Kritik}

 

Der von Ralf Seeger gegründete Verein Helden für Tiere e. V., der erst am 19. Januar 2012 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Kleve eingetragen wurde, erhält für 2012 keine Gemeinnützigkeit.  

Auf der Facebook-Seite des Vereins wird das mit folgendem Wortlaut veröffentlicht:

              

Das Finanzamt Geldern hat festgelegt, dass wir Spendenquittungen erst ab dem 01.01.2013 ausstellen dürfen. Wir bedanken uns für euer Verständnis!

(https://de-de.facebook.com/heldenfuertiere#!/heldenfuertiere?sk=info mit Stand vom 27.02.2012 / 13.31 Uhr)

              

Das Impressum der Website des Vereins jedoch enthält mit Datum der Veröffentlichung dieses Artikels keinen Hinweis darauf, dass der Verein für 2012 keine Spendenquittungen ausstellen darf.

Lediglich in der Rubrik „Spenden“ auf der Homepage von  Helden für Tiere e. V. findet sich der entsprechende Hinweis.

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Bildzitat Screenshot von: https://www.heldenfuertiere.de/?page_id=1997 am 27.02.2012 / 12.40 Uhr.

Ralf Seeger hat nach Auskunft des Anwalts des Beklagten dem Gericht eine eidesstattliche Versicherung dahingehend vorgelegt, dass er die Spender des Vereins Helden für Tiere e. V. über diesen Status aufgeklärt habe.

 

Keine Spendenquittungen für dieses Projekt

Damit steht nach Kenntnis dieser Redaktion für das vom Fernsehsender VOX in der Sendung HundKatzeMaus beworbene Projekt Casa Cainelui im rumänischen Timisoara kein einziger im Kontext der Sendung benannte Verein zur Verfügung, der in der Lage wäre, steuerlich abzugsfähige Spendenbescheinigungen für Zuwendungen zu diesem Projekt auszustellen.

Im Kontext der Sendung werden erwähnt:

Helden für Tiere e. V. – darf keine Spendenquittungen für 2012 ausstellen!

Tierhilfe KowaNeu – Privatperson, die ein so genanntes Treuhandkonto für Spenden benennt, das noch nicht einmal auf ihren Namen läuft. Eine Privatperson darf keine Spendenquittungen ausstellen.

Casa Cainelui von Romulus Sale – Aus dem Impressum der Homepage von „Casa Cainelui“ ist noch nicht einmal ersichtlich, wie der rumänische Verein korrekt heißen soll. Das Impressum gibt keinen Hinweis auf den Status der Gemeinnützigkeit, wie man ihn in Deutschland kennt.

 

Held zieht Klage komplett zurück

Nachdem insbesondere auf Facebook eher verwirrende als klärende Informationen zu dem von Ralf Seeger selbst im Vorfeld lautstark verkündeten Verfahren des Vereins Helden für Tiere e. V. gegen Bernd Wierum verlautbar wurden, sogar im Verstoß gegen geltendes Recht und das Urheberrecht von Ralf Seeger ein Schreiben des Beklagtenanwalts veröffentlicht wurde, hat diese Redaktion den Ablauf des Verfahrens und seines Ergebnisses beim Anwalt von Bernd Wierum abgefragt.

Der Verein Helden für Tiere e. V., vertreten durch Ralf Seeger, hatte beim Amtsgericht Mannheim den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt. Der Antrag bezog sich auf zwei Punkte:

  1. Bernd Wierum hatte in einer E-Mail vom 1. Februar 2012 an eine dritte Person behauptet, der Verein Helden für Tiere sei nicht ins Vereinsregister eingetragen.
  2. Bernd Wierum habe Ralf Seeger als „Spendenbetrüger“ bezeichnet.

Punkt 1 ließ sich rasch klären. Bernd Wierum bezog sich in seiner Behauptung am 1. Februar 2012 auf den Kenntnisstand durch eine vom Vereinsregister beim Amtsgericht Kleve schriftlich vorliegende Auskunft vom 10. Januar 2012, der zufolge der Verein Helden für Tiere e. V. zu diesem Datum nicht im Vereinsregister eingetragen war. Dieser Redaktion liegt diese schriftliche Auskunft des Amtsgerichts Kleve vom 10. Januar 2012 vor.

Am 19. Januar 2012 sei dann die Eintragung des Vereins erfolgt.

Folglich war die Angabe von Bernd Wierum am 01.02.2012 nicht mehr zutreffend. Das wurde vom Beklagten auch nicht bestritten.

Für den zweiten Punkt konnte der Kläger keine Belege vorlegen.

Daraufhin hat der Anwalt von Bernd Wierum beim Amtsgericht Mannheim beantragt, den Antrag auf einstweilige Verfügung zurückzuweisen.

Im Nachgang dazu kam es noch zu weiteren formaljuristischen Irritationen, auf die hier nicht weiter eingegangen werden soll. Tatsache ist nach Auskunft des Anwalts von Bernd Wierum dieser Redaktion gegenüber, dass der Kläger dann rund 20 Minuten vor dem angesetzten Verhandlungstermin dem Richter ein Fax geschickt hat, mit dem er seinen ursprünglichen Antrag in vollem Umfang zurückzog. Ralf Seeger ist demzufolge auch nicht vor Gericht erschienen.

Laut Beschluss des Gerichtes trage der Kläger – Verein Helden für Tiere e. V. – die gesamten Kosten des Verfahrens, wie Wierums Anwalt dieser Redaktion bestätigt.

Ralf Seeger bestätigt diesen Ausgang des Verfahrens auf Facebook wie folgt:

              

Ich werde die Gerichtskosten aus eigener Tasche bezahlen. Dieses Geld hätte ich aber lieben den vielen armen Tieren zur Verfügung gestellt.

(https://de-de.facebook.com/heldenfuertiere Erklärung von Ralf Seeger; durch Screenshot gesichert am 27.02.2012)

              

 

Doggennetz-Senf:

Das zuletzt zitierte Statement von Ralf Seeger klingt, als hätte ihn jemand dazu gezwungen, diesen Antrag auf einstweilige Verfügung zu stellen.

Der Fall zeigt anschaulich, auf welcher Argumentationsgrundlage die juristische Attacke daherkommt: Ein Punkt ist gar nicht strittig und schlicht Haarspalterei. Wenn jemand am 10.01.2012 eine verbindliche Auskunft einer Behörde erhält, die er am 01.02.2012 dann korrekt zitiert, sich hinterher jedoch herausstellt, dass der Sachstand zu dieser Information sich am 19.01.2012 geändert hat – was für ein Verbrechen desjenigen, der am 01.02.2012 diese Äußerung getan!

Und für den zweiten Punkt des Antrags auf einstweilige Verfügung gibt es überhaupt keine Belege! Und all das kostet Geld!

Das kommentiert abschließend am besten Frau Kempowski: Watn Upstand, wat ne Katerie!

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