Aua520: Danke, bmt! Strafantrag gegen sexuell motivierte Tierquäler

{TS-Kritik}

 

Der Bund gegen Missbrauch der Tiere, bmt, hat in dem grausamen Fall von Sodomie, der jüngst durchs Internet ging, einer aktuellen Pressemitteilung zufolge Strafantrag gegen den Täter gestellt.

Dafür ist dem bmt zu danken. Mit diesem wichtigen Schritt erfüllt er die ureigensten Aufgaben einer Tierschutzorganisation innerhalb des rechtstaatlichen Rahmens. Und er macht die Arbeit, für die er Spendengelder erhält.

 

Unterschied zu aktionistischen Selbstdarstellern

Der bmt wie andere Großorgas auch wurde in der Vergangenheit und wird auch sicherlich in der Zukunft auf dieser Website kritisiert. Das führt manche Leser zu dem Eindruck, diese Redaktion wende sich gegen diese Organisationen in der Gesamtheit. Doch dieser Eindruck ist in Ungefähr so sinnfällig wie die Unterstellung, Journalisten, welche einzelne Aspekte der Regierungsarbeit kritisieren, wären gegen die Regierung insgesamt.

An diesem Tierquäler-Fall lässt sich ein aktueller Wirkmechanismus anschaulich illustrieren: Wie in verschiedenen Auas berichtet (vgl. Aua474, Aua506) , fallen besonders im Internet derzeit Personen und Websites auf, die als Privatpersonen einen unglaublichen als Tierschutz etikettierten Aktionismus betreiben und dabei so tun, als hätten sie den Tierschutz nachgerade neu erfunden. Das Schlimme daran ist der massive Zulauf, den solche Schaumschläger erhalten.

Aber gerade dieser Fall des grausam sexuell missbrauchten Hundes zerpflückt den Schaum recht anschaulich. Denn eine angeblich Tierquäler verfolgende Gruppe hatte zwar die Bilder einer sexuell motivierten Tierquälerei im Internet eingestellt, ist dafür jetzt den Ermittlungen des Bundeskriminalamts ausgesetzt (vgl. auch hier), aber das einzige Instrument, das innerhalb eines Rechtstaates für derlei Vorgänge in Betracht kommt, nämlich die Strafanzeige, dieses Instrument hatten die Schaumschläger unbeachtet in der Ecke liegen lassen!

Das beweist nach Meinung dieser Redaktion, dass es ihnen ausschließlich um die Selbstdarstellung geht.

 

Doggennetz bittet Tierfreunde:
Unterstützen Sie NUR etablierte Vereine!

Was immer an den verschiedenen Tierschutzgroßorganisationen von Seiten der Tierschutzkritiker zu kritisieren ist: Diese und nur diese müssen sich in der einen oder anderen Form der Kritik stellen. Aber Adhoc-Zusammenschlüsse durchgeknallter Großmäuler ohne jede Sachkenntnis, ohne jede Erfahrung und ohne jeden Nachweis seriöser Tierschutzarbeit in der Vergangenheit sind nicht wirklich greifbar. Sie ziehen sich in irgendwelche Nischen im Internet und auf Facebook zurück, betreiben von dort ihre Hetze, können aber erst bei Verdacht auf strafrechtlich relevante Vorgänge wie im Fall GesuchteTierquäler.com greifbar und haftbar gemacht werden!

Wem es mit dem Tierschutz wirklich ernst ist, der sollte deshalb seine Unterstützung ausschließlich etablierten Tierschutzvereinen und –organisationen zukommen lassen. Und mit „etabliert“ meint diese Redaktion keine Ad-hoc-Vereinsgründungen, die ganz offensichtlich nur für ein bestimmtes Projekt erfolgen (vgl. Aua516).

Natürlich sind Mitgliedschaft in und Unterstützung für etablierte Vereine auch noch keine Garantie dafür, dass man damit wirklich dem Tierschutz hilft. Deshalb sollten Tierfreunde bei der Auswahl der zu unterstützenden Organisation auf die landläufigen Transparenzkriterien achten. Daran ändert auch Aua517 nichts, wo die Grenzen der Aussagekraft dieser Etiketten ausgeleuchtet wurden. Aber Großorgas ohne jedes Transparenzetikett, ohne DZI-Spendensiegel, ohne Mitgliedschaft im Deutschen Spendenrat und auch ohne Unterzeichnung der Selbstverpflichtungserklärung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft verdienen keine Unterstützung.