Aua484: PETA kriegt eins aufs Mützchen

{TS-Kritik}

 

Her mit der Goldwaage, wenn es um Meldungen über PeTA geht – diese Erfahrung hat Doggennetz auch schon machen müssen. Trotzdem bleibt unsere PeTA-Presseanfragen-Kaspar-Satire (Aua145) unangefochten.

Inhaltlich jedoch ist diese inzwischen überholt, denn jüngere Anlässe belegen, dass die Doggennetz-Redaktion sehr wohl Auskunft von PeTA erhält! Das allerdings erklären wir uns aus einer geradezu magischen Beziehung …

Herbere Erfahrungen musste da der Ladenburg-Blog machen.

 

Doggennetz-Satire macht aua im Wert von 10.000 Euro!

Allerdings steht PeTA mit einem derart aggressiven Vorgehen nicht allein.

Der Europäische Tier- und Naturschutzverein e. V. ETN tut es ihm gerne gleich und attackiert sogar Satire (Aua460) , wobei der Streitwert auf 30.000 Euro festgelegt wurde. Hinzu kommt ein „Schmerzensgeld“ von 10.000 Euro und für die strafbewehrte Unterlassungserklärung wurde gleich ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro festgesetzt!

Think big: Klotzen scheint hier die Devise, nicht kleckern!

Sorry, Ladenburg-Blogger, aber gegen diese Beträge und Summen müsst ihr schmählich abstinken!

 

Einschüchterung durch strafbewehrte Unterlassungserklärungen

Zurück zu PeTA: Ausgerechnet Zirkusleute haben jetzt diese unter großen Tierschutzorganisationen (mit dem leichten Zugriff auf ganze Rechtsanwalt-Teams) verbreitete Unart der Einschüchterung durch die Vorlage strafbewehrter Unterlassungserklärungen mit wahren Mondbeträgen (s. o.) von der „für ihre bisweilen überspitzten Entscheidungen bekannte Hamburger Pressekammer“ (Formulierung der Heise-Meldung) klären lassen.

Das Ergebnis tut wohl, auch wenn es als „Sieg“ ausgerechnet dieser Fraktion (Zirkus) schmerzen muss: Radikalen Tierschützern darf Bereitschaft zu Straftaten nachgesagt werden!

Das war sogar dem Heise-Ticker eine Meldung wert!