Aua457: Tierschutzpartei erhält Abfuhr vom Verfassungsgerichtshof Berlin

{TS-Kritik}

 

Der Tierschützer an sich in allen seinen Organisationsformen ist ohne Rechtsanwälte, Klagen und Gerichte kaum zu denken. Ihm eignet der Dauerzustand des ewig Gekränkten, des permanent ungerecht Behandelten und des feixenden Rächers, der anstatt schlagkräftiger Argumente nur gute und aus Spendengeldern bezahlte Rechtsanwälte ins Feld führen kann.

Da weicht auch die Partei Mensch Umwelt Tierschutz – Tierschutzpartei mit ihrem jüngsten juristischen Parforceritt nicht von dem Muster ihrer Klientel ab. Im gegebenen Setting hält die Partei die 3 %-Sperrklausel für verfassungswidrig und möchte die Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung im Bezirk Berlin Tempelhof-Schöneberg vom 18. September 2011 für ungültig erklärt und wiederholt haben. Deshalb rief sie am 17. November 2011 den Verfassungsgerichtshof an und leitete ein Wahlprüfungsverfahren ein, über das jedoch noch nicht entschieden ist.

Der Eilantrag der Partei, die im Bezirk Tempelhof-Schöneberg mit ihrem Wahlergebnis von 1,9 % immerhin noch über dem der FDP (1,8 %) sowie der NPD (1,5 %) lag, wurde jetzt jedoch abgewiesen. Zur Begründung verwies der Verfassungsgerichtshof Berlin auf das noch offene Wahlprüfungsverfahren. Überdies sahen die Richter das Gemeinwohl im Falle des Ergehens einer einstweiligen Anordnung mit vorläufiger Neuwahl oder Neufeststellung des Wahlergebnisses erheblich beeinträchtigt.

Mehr dazu lesen Sie hier!