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Aua405: TASSO-Newsletter Gewerbsmäßigkeit: ein Kommentar

{TS-Kritik}

 

Auf der TASSO-Website findet man ihn unter dem Stichpunkt  – ACHTUNG: –  Alarmwort – „Behördenwillkür“:  ein so genannter Newsletter unter den Ãœberschriften „Hundehandel in deutschen Tierheimen“ und „Behörden zwingen Tierschutzorganisationen zum Tierhandel“.

Das dahinter stehende Thema lässt sich unter dem Stichwort Gewerbsmäßigkeit der Tierimporte durch Tierschutzorganisationen subsummieren.

Diese neuerliche Veröffentlichung aus dem ETNbmt-TASSO-Netzwerk  bewertet die DN-Redaktion als eine Reaktion sowohl auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein (vgl. Aua312, Aua322, Aua326, Aua366  und Aua375) wie auch auf die Veröffentlichung der für Nordrhein-Westfalen geltenden Rechtsauffassung bei diesem Thema (vgl. Aua377).

Rede und Gegenrede zu strittigen Themen gehören zum normalen Meinungsaustausch. Nach Meinung der DN-Redaktion jedoch wird in diesem TASSO-Newsletter, für dessen heterogene Zielgruppe das Fehlen nötigen Hintergrundwissens zu den komplizierten juristischen Regelungen unterstellt werden muss, in einer Art und Weise desinformiert, die nicht unkommentiert stehen gelassen werden kann.

 

Alarmwort BEHÖRDENWILLKÜR

Die überproportional häufige Verwendung des Begriffs „Behördenwillkür“ aus bestimmten Ecken der Tierschutzszene wird künftig permanent von Doggennetz markiert werden. „Behördenwillkür“ war schon die erste Waffe der Nicht-Gnadenhof-Momo-Verteidiger, zu deren Personal auch Andreas Popp und Pia Kästner von der <Wissensmanufaktur> gehören (vgl. dazu Aua261, Aua400).

„Behördenwillkür“ ist die große Überschrift der Veröffentlichungen des Bund freier Bauern, deren „1. Vorsitzender“ (der kein Vorsitzender ist) Martin Dembowsky , früher NPD-Bundestagskandidat, massiv gegen Veterinärbehörden agitiert (vgl. dazu Aua404).

Und jetzt TASSO: Das Gewerbsmäßigkeit-Thema im Kontext der Tierimporte von Tierschutzorganisationen ebenfalls unter dem Stichwort „Behördenwillkür“ zu besprechen, obwohl es dazu inzwischen mehrere Urteile veritabler deutscher Gerichte gibt, treibt die Emotionen in eine bestimmte Richtung. Ãœberdies hat ja gerade die Klage dieser Tierschutzorganisationen vor dem Verwaltungsgericht Schleswig zum Ziel gehabt feststellen zu lassen, dass bestehende Gesetze wie das Tierschutz- und das Tierseuchenrecht (Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung) nicht gelten sollen.  Das nicht rechtskräftige Urteil sagt: Diese Gesetze sollen auch für Tierschutzorganisationen bestehen.

Und diese Bestandskraft in demokratischen Verfahren beschlossener Gesetze soll dann „Behördenwillkür“ sein?

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Bildzitat: Screenshot von der TASSO-Homepage:  https://www.tasso.net/
Die Anwendung bestehender Gesetze und das variierende Spektrum ihrer Auslegung wird vom Dreigespann TASSO-bmt-ETN als <Behördenwillkür> interpretiert.

 

„Hundehandel in deutschen Tierheimen“

Auch diese Überschrift hat mit den tatsächlichen Gegebenheiten herzlich wenig zu tun. Denn der Auslandshundeimport wird überwiegend von Tierschutzorganisationen betrieben, die eben gerade kein Tierheim haben. Die Ausnahme bmt bestätigt die Regel.

Gezielt wird – immer weiter nach Meinung der Doggennetz-Redaktion – mit der überwiegend positiven Konnotation „deutsches Tierheim“ gespielt: Da denken viele Leser vielleicht an das ihnen bekannte nächstgelegene Tierheim, wo sich lauter nette und tierliebe Helfer engagieren, die man auf keinen Fall als Hundehändler etikettiert sehen möchte.

Zwar wird Doggennetz von seinen Lesern hier sachlich zutreffend darauf hingewiesen, dass die meisten deutschen Tierheime, egal welches Bundesland, Auslandshunde in der Vermittlung haben. Das sind Hunde, die zwecks Vermittlung ganz gezielt eingeführt werden. Trotzdem dürfte das Aufrufen der Assoziation des nächst gelegenen Tierheims nicht primär die Auslandshundeproblematik in sich tragen. 

 

„Behörden zwingen Tierschutzorganisationen zum Tierhandel“

Welche Verdrehung der Fakten! Keine Behörde zwingt irgendeine Tierschutzorganisation, Tiere aus dem Ausland nach Deutschland zu schleppen. Allerdings wenden in einigen Bundesländern, Nordrhein-Westfalen vorweg, die Behörden geltendes Recht an und verlangen dann von diesen Organisationen, den ohne Zwang betriebenen Handel offiziell anzumelden.

 

„Seriöse Tierschutzorganisationen“

Im zweiten Absatz des TASSO-Newsletter werden Politik und Verwaltung dafür kritisiert, nichts gegen unseriöse und kriminelle Hundehändler zu unternehmen. Ohne argumentativ auf diesen Vorwurf einzugehen, sei die Aufmerksamkeit auf den zweiten Teil des Satzes gerichtet: „…geraten seriöse Tierschutzorganisationen vermehrt in den Dschungel der Behördenwillkür“ (TASSO-Newsletter).

Schon wieder: BEHÖRDENWILLKÜR! Und das alles auch noch im „Dschungel“.

Die erste Frage wäre: Was sind eigentlich „seriöse“ Tierschutzorganisationen? Etwa solche Großorgas wie der Europäische Tier- und Naturschutz ETN e. V., der berechtigte Fragen der Öffentlichkeit und der Presse nicht beantwortet? Gegen den die Staatsanwaltschaft Bonn ermittelt? Für den die ADD Trier ein Sammlungsverbot ausgesprochen hat? Und der selbst einen nicht genehmigten Pferdetransport durchführt (vgl. Aua386) und auch schon früher durch Transportskandale aufgefallen ist? Wegen der Länge der Passagen verzichten wir hier auf das Zitieren der den ETN behandelnden Seiten in Stefan Loipfingers Buch SPENDENMAFIA.

Auf CharityWatch.de findet sich eine lange Liste von überwiegend im Auslandstierschutz tätigen Organisationen, die es dem ETN alle gleich tun: Fragen werden nicht beantwortet, Zahlen nicht offengelegt, über den Verbleib der eingeführten Tiere wird geschwiegen.

Die zweite Frage wäre: Wo bitte findet man diese „seriösen“ Tierschutzorganisationen? Wie „seriös“ ist eine Tierschutzgroßorga, die laufend in der Vox-Fernsehsendung  HundKatzeMaus auftritt, in der massiv Werbung für die Zucht (hauptsächlich Katzen) gemacht wird?

Was der Redaktion bisher an seriösen, weil auch transparenten Tierschutzorgas begegnet ist, hat mit Auslandshundeimport nichts und gar nichts zu tun!

 

Rechtssicherheit?

Im dritten Absatz des TASSO-Newsletter heißt es:

              

Um für die Zukunft Rechtssicherheit zu haben, haben TASSO e. V., der Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V. (bmt) und der Europäische Tier- und Naturschutz e. V. (ETN) ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, mit dem Ziel das Vorhaben der Behörden z u prüfen.
(ibid.)

              

Rechtssicherheit? Da brauchen weder Tasso noch ETN noch der bmt weiter tätig zu werden, denn im Moment müssen alle das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein abwarten; alle außer den Orgas, die in solchen Bundesländern ihren Sitz haben, welche die Auslegung der bestehenden Gesetze in Richtung Gewerbsmäßigkeit schon vorgenommen haben wie z. B. Nordrhein-Westfalen (vgl. Aua377).

Was also soll diese Attitüde, TASSO und Co. müssten sich um Rechtssicherheit kümmern? Bedeutet das nicht auch, dass sonst eigentlich niemand da ist, der für Rechtssicherheit sorgt? Also üblicherweise der Staat? Tasso, bmt und ETN übenehmen hier dann staatliche Aufgaben?

Die einzigen Retter im Dschungel? Die einzigen Streiter gegen „Behördenwillkür“?

Und warum scheuen TASSO e. V. und bmt nicht die unerhörte Peinlichkeit, sich Seit an Seit mit einem Verein für angebliche Rechtssicherheit ins Zeug zu werfen, gegen dessen Verantwortliche der Staatsanwalt ermittelt?

Oder in typisch respektloser Doggennetz-Diktion: Geht’s noch?

 

Das TASSO/bmt/ETN-Rechtsgutachten ist jetzt schon obsolet

Anschließend wird auf ein Rechtsgutachten verwiesen, das TASSO, bmt und ETN in Auftrag gegeben haben wollen.

Der hier in Betrieb gesetzte Gutachter, Rechtsanwalt Konstantin Leondarakis , kennt die ihn beauftragenden Vereine gut: Jüngst erst war er Gast bei den Festlichkeiten zur Verleihung des Tierschutzpreises Goldene Pfote 2011.  So zumindest berichtet es das Tierheim Herzsprung (vgl. zu dieser Orga auch Aua292).  Bei dem ausschließlich im Auslandstierschutz tätigen Verein Deutsch-Bulgarische Straßentier-Nothilfe e. V. wird der nämliche Anwalt werbend als Berater erwähnt.

Mit dem Rechtsgutachten braucht man sich nicht weiter zu beschäftigen, denn es ist jetzt schon obsolet. Es bezieht sich nicht auf die zu diesem Zeitpunkt spielentscheidende Argumentation des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein (Aua312)  noch geht es auf das Gutachten von Hirth/Walleitner ein (vgl. Aua.366; Doggennetz hat das Gutachten der DJGT  zwar in Aua370 satirisch erledigt, aber vor Gericht wird das kaum reichen und deshalb bedarf es weiterhin der fachlichen i. e. juristischen Argumentation). Hoffentlich hat das Rechtsgutachten nicht zu viel (Spenden-)Geld gekostet, denn zur aktuellen fachlichen Diskussion trägt es nichts bei. Seine Wirkung liegt ungefähr auf der Höhe eines Schulaufsatzes zum Thema Schillers Don Carlos, wenn der Schüler zwar nichts zu Don Carlos schreibt, sich aber ansonsten als waches  Kerlchen bemerkbar machen möchte.

Erledigt.

 

Subtile Themenverschiebung

Im letzten Absatz betont der TASSO-Newsletter, in der Hilfe für die Straßenhunde im Ausland einen elementaren Beitrag zum Tierschutz und  zur Humanität in einem modernen und geeinten Europa zu sehen. Das wird jeder Tierfreund sofort unterschreiben. Und da hat auch keine deutsche Veterinärbehörde etwas dagegen. Mehr noch: Was die Tierschutzorganisationen an Tierschutzarbeit im Ausland vor Ort erbringen und leisten, wird in der Regel kein Amt der gesamten BRD interessieren.

NUR: Leider geht es ja ganz offensichtlich nicht um die Hilfe für die Straßenhunde im Ausland bzw. wird unter Hilfe für diese ausschließlich verstanden, hunderttausende dieser Straßenhunde nach Deutschland einzuführen!

Aufbau und Argumentation des Newsletter inszenieren nach Doggennetz-Meinung einen Konflikt, der überhaupt nicht besteht. Durch die gewählten Begriffe – insbesondere: „Behördenwillkür“ – in den vorangegangenen Absätzen muss beim Leser der Eindruck entstehen, Ministerien und Behörden in Deutschland torpedierten die  „Hilfe für die Straßenhunde im Ausland“.

Das ist schlicht nicht wahr!

 

Eigentliches Thema unerwähnt

Ebenso wie im Gutachten der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (vgl. Aua366, Aua370) klammert der TASSO-Newsletter die Hauptprobleme des unendlichen Auslandshundeimports komplett aus:

  1. Wo bleiben all die Hunde in Deutschland?

  2. Wie kann man die endlosen Dokumentationen der grausamen Schicksale vieler Auslandshunde, wie sie insbesondere auf Doggennetz thematisiert werden, einfach übergehen?

  3. Wie soll der schlichte Abtransport unendlicher Massen von Hunden aus dem Ausland vor Ort das eigentliche Problem dort dauerhaft lösen?

  4. Warum gehen die Protagonisten des Auslandshundeimport nicht auf die zunehmend massiver werdenden Proteste ausländischer Tierfreunde ein, die schon längst nicht mehr mit dem endlosen Tierexodus einverstanden sind (vgl. Aua316, Aua317, Aua320, Aua369, Aua347, Aua369, Aua385)?

Auf die wirklichen Probleme und den aktuellen Sachstand (warten auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein) zum Thema Auslandstierimport und Gewerbsmäßigkeit geht der TASSO-Newsletter gar nicht ein. Nach Doggennetz-Meinung wird stattdessen versucht, Ministerien und Behörden als Gegenspieler eines humanitären Engagements hinzustellen, die überdies auch noch „willkürlich“ – d. h. ohne Gesetzesgrundlage – handeln!

Es ist völlig legitim, zur Wahrung seiner Interessen Themen zu verschieben und alle möglichen rhetorischen und sonstigen Mittel einzusetzen, wie das hier für den TASSO-Newsletter gelistet wurde. Nach Doggennetz-Meinung jedoch ist die Anmaßung, dabei die Rechte der Tiere zu vertreten, durch die Fülle der auf CharityWatch.de und auf Doggennetz dokumentierten Fälle schon längst widerlegt!

Und dann bleibt nur noch eine an Spannung kaum zu überbietende Frage: Wessen Interessen werden in Veröffentlichungen wie diesem TASSO-Newsletter und durch die Aktivitäten dieser Vereine eigentlich vertreten?

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