Aua375: Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein NICHT rechtskräftig!

{TS-Kritik}

 

Wie eine aufgrund redaktioneller Abläufe erst heute mögliche Nachfrage bei der Pressestelle des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein ergab, haben die Kläger erwartungsgemäß Berufung eingelegt. Damit wird dieses wichtige  Urteil (vgl. Aua312) nicht rechtskräftig und die Klage an das Oberverwaltungsgericht Schleswig verwiesen.

Bitterer Joke des Pressesprechers bei der Angabe des neuen Aktenzeichens: „Eine Anfrage innerhalb des nächsten halben Jahres ist vermutlich wenig sinnvoll.“

Wohl wahr!

Gut nur, dass es trotzdem good news zum Thema gibt, weil die Behörden ganz offensichtlich jetzt nicht mehr auf die Gerichte warten. Dazu mehr in einem der nächsten Auas.