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Aua357: Reagieren Veterinärbehörden auf das Schleswig-Urteil?

{TS-Kritik}

 

Die Tierschutzverteiler wissen, woran Journalisten nur schwer herankommen können: die Weisungen der Ministerien an die Veterinärämter.

Diesen Rückschluss zumindest lässt die Rundmail einer Tierschützerin  über Tierschutzverteiler zu. Sie berichtet, von dem für ihren Verein zuständigen Veterinäramt (in NRW) die Info erhalten zu haben, dass Tierschutzvereine ab jetzt die Erlaubnispflicht gemäß § 11 Tierschutzgesetz für die Vermittlung von Hunden aus dem Ausland haben müssen. Jeder Tierschutzverein würde jetzt angeschrieben, sei ihr mitgeteilt worden.

Dabei beriefe sich die Behörde auf die neuerlichen (!!!) Urteile des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein (vgl. Aua312) und Koblenz (vgl. Aua322 und Aua326).

Die Redaktion wird versuchen, eine Bestätigung des Ministeriums zu erhalten.

 
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Doggennetz-Senf:

 
YES!!!