Aua354: Tierschutzverein erhebt Strafgebühr wegen nicht absolvierter Hundeschule

{TS-Kritik}

 

Mit dem sehr schmeichelhaften Doggennetz-Kompliment:

              

da ich Ihre Seite so gern lese (oder sagen wir es präziser: mit der entsetzten Faszination verfolge, mit der man vermutlich eine Massenkarambolage anstarren würde), hier nochmal ein kleines Juwel zum Thema „Abzocken“
(Auszug aus einer Mail an DN, dessen Autor ungenannt bleiben möchte) 

              


erreicht die Redaktion der Link auf folgenden im Dogforum dokumentierten Fall einer Tierschutzorganisation, die bei einer Nachkontrolle nach sage und schreibe vier Jahren für den vertraglich festgeschriebenen, de facto aber nicht erfolgten Hundeschul-Besuch eine Strafgebühr verlangte.

Welche Hundeschule(n) zu besuchen sei, sei übrigens vertraglich vorgeschrieben gewesen.

(Tipp von Doggennetz dazu: In solchen Fällen sollte man sich die Namen der Hundeschul-Betreiber im Abgleich mit den Funktionären des vorschreibenden Vereins genauer ansehen. Nicht selten bestehen da ganz zufällige verwandtschaftliche Beziehungen …)

Auch in dem dokumentierten Fall  wieder die beliebte Tierschützer-Drohung, bei Nichtbefolgen den Hund wegzunehmen!

Wenn noch mehr solcher Fälle (vgl. Aua304) publik werden, sollten sich die Tierschützer nicht wundern, wenn „Adoptanten“ das offensichtlich kaum mehr abschätzbare Risiko der Übernahme eines Tierschutzhundes bald nicht mehr einzugehen bereit sind.

Warum denn dann nicht den extremen Komfort eines Zoo-Zajac-Hundes in Anspruch nehmen?