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Aua351: Patrashunde: Privatperson mit eifrigem Rechtsbeistand

{TS-Kritik}

 

Vermittels des rechtsstaatlichen Instrumentariums wird von betroffenen Vereinen und Organisationen erwartungsgemäß immer wieder versucht, die kritische Berichterstattung auf Doggennetz und andernorts zu unterbinden. In Einzelfällen geht das dann sogar so weit, dass die Anwältin eines Vereins der Redaktion eine Unterlassungserklärung vorlegt, mit der Doggennetz sich verpflichten würde, überhaupt nie mehr und in keiner Weise (also z. B. auch nicht positiv) über einen Verein zu berichten.  Das wäre ein Verzicht auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung; von der Pressefreiheit mal ganz abgesehen.

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Die Hündin Kivi wurde von Griechenland nach Deutschland verbracht. Nach einigen Platzwechseln erschien sie auf der Patras-Homepage in der Rubrik „Happy End“ als vermittelt. Erst auf hartnäckige Nachfragen einiger Patras-Kritiker räumte Renate Düser schriftlich ein, dass der Hund aufgrund von Verhaltensproblemen eingeschläfert worden sei. Mehr von Kivis Geschichte lesen Sie hier!
Bild: Bordernase


Der übliche Ablauf jedoch ist der: Artikel erscheint, Rechtsbeistand wird hochgefahren. Dass aber schon anwaltlicher Kontakt erfolgt, bevor überhaupt die Presseanfrage an die entsprechende Organisation verschickt wurde, das ist dann doch ein Ausnahmephänomen. So geschehen im Falle Patrashunde der CW-Redaktion!

Doch nicht nur das: Wie ist es möglich, dass sich die Anwältin einer tierschützenden Privatperson in einem Schreiben gegenüber einer früheren Pflegestelle als von dem „Tierschutzverein Patras-Hunde e. V.“ mandatiert ausweist, wenn es diesen Verein gar nicht gibt?

Diese und mehr Merkwürdigkeiten berichtet ausführlich mein aktueller CharityWatch.de-Artikel über Patrashunde.

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Nur selten ist die Dokumentationslage zu den teilweise defizitären Gesundheitszuständen, in denen Hunde aus dem Ausland nach Deutschland transportiert werden, so gut wie im Fall Patrashunde. Obwohl der vorliegende EU-Heimtierausweis, der überdies noch andere Abweichungen von der EU-Norm zeigt, am 14.07.2011 die Reisetauglichkeit des Hundes Dusty attestiert, gibt es ein tierärztliches Gutachten zu diesem Hund vom Einreisetag am 15.07.2011, das eine ganze Reihe von gesundheitlichen Beeinträchtigungen beschreibt. Diese sind in meinem aktuellen CharityWatch.de-Artikel auch aufgeführt.
Bild: Ines J. am 15.07.2011