Aua313: Die Infrastruktur der Illegalen: Tierschutzverteiler

{TS-Kritik}

 

Der Druck auf den illegalen Teil der Auslandstierschutzszene steigt. Die Behörden gehen energischer vor; bedeutende und wegweisende Gerichtsurteile wie das des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Aua308) zeigen an, wohin die Reise geht. Dort wurde ein Tierschutzverein, dessen Hauptgeschäft die Einfuhr von Tieren ist, zur vollen Umsatzsteuer mit 19 Prozent veranlagt inklusive Rückzahlung inklusive Verlust der Gemeinnützigkeit.

Von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist das quasi druckfrische Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig zur Gewerbsmäßigkeit der Tiereinfuhren (Aua312).

 
Klares Bekenntnis zur Illegalität

Steigender Druck führt gelegentlich zu kopflosen, unüberlegten und damit auch enthüllenden Reaktionen. Im Kontext mit dem Vorgang um die Tierhilfe Bad Dürkheim (Aua299) outen sich namhafte Tierschutzorganisationen auf ihrer Website wie in Forumsdiskussionen mit einem eindeutigen Bekenntnis zur Illegalität (vgl. Aua310).

Was bei den unseriösen Vereinen offensichtlich zu weiterer Besorgnis führt, ist die von Doggennetz gestartete Artikelserie „Pflegestellen berichten“. Deshalb steigt der Druck auf Doggennetz insgesamt.

Zu den essenziellen Strukturen des illegalen Hundehandels unter dem Label Tierschutz gehören – wie in Aua228 dargestellt- etwa die diversen Tiervermittlungsportale, ohne dass deren Betreiber notwendig Kenntnis und/oder ein Bewusstsein von der Illegalität dieser Tätigkeiten haben müssen oder bewusst daran mitwirken.

Diese Unschuldsvermutung wird nur dort geschwächt, wo Betreiber dieser Plattformen auf Aua228 übermäßig aggressiv und ebenfalls mit hektischen Warnmails (z. B. jüngst von B. E.)  über die Tierschutzverteiler reagieren.

 

Illegal, konspirativ, verdeckt

Wie weit der Auslandstierschutz insgesamt in die innerhalb der Peergroup akzeptierte Illegalität abdriftet, offenbart eine weitere Warnmail über Tierschutzverteiler im Kontext mit den Vorgängen um die Tierhilfe Bad Dürkheim (Aua299)  und die Warnungen aus Aua310.

Astrid S. bittet in der Rundmail vom 20.09.2011 die Kollegen, ihre Warnung „flächendeckend“ zu verteilen. Sie knüpft unmittelbar an die Warnung ihrer Kollegin Gabi Hesel von den Tierfreunden Niederbayern vom 17.09.2011 an, wo es hieß:

              

Jeder, der über die Tierschutz-Verteiler nach Plätzen für Auslandshunde sucht, läuft Gefahr, von Burger denunziert zu werden.
(Zitat aus Warnmail der Tierfreunde Niederbayern über Tierschutzverteiler am 16.09.2011)

 

              

Wie soll man Tierschützer „denunzieren“, die LEGAL Hunde aus dem Ausland nach Deutschland verbringen und dort Plätze für sie suchen?
Unmöglich!

Möglich aber wird das, was Hesel als „denunzieren“ bezeichnet und in der Realität eine schlichte Anfrage bei dem zuständigen Veterinäramt nach den Genehmigungen des entsprechenden Vereins ist, erst dort, wo dieses Treiben an allen bestehenden Gesetzen und Verordnungen (Tierseuchenrecht, Tierschutzgesetz etc.) vorbei geschieht.

Wie bei allen llegalen ist es auch für diese Sparte „Tierschützer“ extrem wichtig, dass ihre unerlaubten Tätigkeiten eben nicht bekannt werden, dass keine Informationen an die dafür zuständigen Behörden erfolgen.

Deshalb zählt Astrid S. die E-Mail-Adressen auf, „zu denen Burger Zugang hat“ (Zitat aus Warnmail über Tierschutzverteiler am 20.09.2011). Sie fürchtet sich vor weiteren „geheimen“ E-Mail-Adressen dieser Person und besorgt, dass sie sich jederzeit unter einem falschen Namen in die Verteiler einschleichen könnte.

Der Kernsatz der Warnmail:

              

Das ist deswegen blöd, weil dadurch ein wichtiger Kommunikationsweg für Auslandshunde wohl blockiert werden wird.  
(Astrid S. in einer Warnmail über Tierschutzverteiler am 20.09.2011)

              


Doggennetz interpretiert diese Schlussfolgerung wie folgt:

Ein wichtiger Kommunikationsweg für Auslandshunde darf nicht öffentlich werden. Ein wichtiger Kommunikationsweg für Auslandshunde darf nicht für kritische und nachfragende Journalisten zugänglich werden. Wird er es doch, so ist er blockiert.

Die Fülle der Schlüsse, die daraus zu ziehen sind, überlässt Doggennetz seinen Lesern zur freien Ausgestaltung.

Noch viel spannender ist dann die Frage, wohin der illegale Teil des Auslandstierschutzes durch die jüngste Rechtsprechung (Aua312) abdriften wird?

DAS werden Sie in den nächsten Monaten auf Doggennetz nachlesen können!