Aua249: Freistaat Thüringen warnt vor Flugpatenschaften

{TS-Kritik}

 

Doggennetz entschuldigt sich angelegentlich beim Freistaat Thüringen ausdrücklich für seine häufig flapsige Diktion in Bezug auf Dunkeldeutschland mit seinen fünf Nebus.

Weil:

Der Freistaat Thüringen war schon mit seiner Antwort auf die bundesweite Ministeriumsanfrage zur Handhabe der einschlägigen Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Einfuhr von Tieren durch Tierschutzorganisationen äußerst positiv aufgefallen (hier).

Licht in das dunkle Gewusel der illegalen Tierschlepper bringt dieses die Rest-BRD bereichernde Bundesland jetzt durch eine aktuelle Medieninformation zum leidigen Thema Flugpatenschaften. Schlicht und schlank sagen die Thüringer Ethiker, wie’s ist:

               

Denn mithilfe solcher „Flugpaten“ umgehen manche Tierschutzorganisationen die geltenden tierseuchen-  und tierschutzrechtlichen Vorschriften.
(Quelle). 

              


Doggennetz stört sich allenfalls noch an „manche“ …

 
Gewerblich! Gewerblich! Gewerblich!

Zur leidigen Diskussion darüber, ob Tierschutzorganisationen in dieser Sparte gewerblich handeln oder nicht, bezieht das Doggennetz-Lieblings-Bundesland auch eindeutig Stellung:

               

Aus tierschutzrechtlicher Sicht benötigen die Tierschutzvereine und –einrichtungen, die Tiere aus dem Ausland transferieren und später in Deutschland an Halter vermitteln, eine Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Handeln mit Wirbeltieren. Dies ergibt sich auch aus der Rechtsauffassung des Europäischen Gerichtshofs. Das wurde sowohl aus tierseuchen- als auch aus tierschutzrechtlicher Sicht durch das zuständige Bundesministerium und die Gremien der Länder bestätigt.
(Quelle)

              

Zum Stichwort Rechtsauffassung sei auch erneut auf den Verwaltungsrechtler Dierk Thümmel und sein dezidierter Vortrag (vgl. Aua40) hingewiesen.

Wovon Thüringen hier allerdings nicht spricht, das ist die Rechtsauffassung von Petra Zipp, Vorsitzende des Bund gegen Missbrauch der Tiere (vgl. dazu Aua69). Dort nämlich, beim bmt,  möchte man auf gar keinen Fall den Gewerbestatus haben und fordert stattdessen einen “dritten Weg“.

Das hat Gründe …

 

Die breite Grätsche von Zergportal

Doggennetz-Leser sollten den besonderen Witz folgender skurriler Kombination nicht übersehen: Diese Thüringen-Pressemeldung erschien auch auf dem Tiervermittlungsportal (zum Status von Tiervermittlungsportalen vgl. auch Aua228Zergportal. Nicht nur, aber auch dort bot man dem Flugpatengesuch für die Katze „LuiLui“ eine Plattform (vgl. dazu Aua240).

Die Logik dieses auseinanderklaffenden Handelns fällt vermutlich unter die Volksweisheit Das eine tun und das andere nicht lassen ?

Aktuell finden sich auf Zergportal über einhundert Flugpatengesuche. Aber es ist natürlich selbstverständlich, dass diese in der praktischen Ausführung hinterher alle nur in die Rubrik „legal“ fallen! Fallen sie?

ASPA war auch Inserent auf Zergportal …
Und aktuell recherchiert Doggennetz – autsch! Fast verplappert!

 
Das Mohnfeld schonen?

Bei der großen Heiligkeit des gesunden Menschenverstandes fragt man sich aus diesem infrastrukturellen Kontext der Illegalen heraus, warum es wieder und wieder der behördlichen Verlautbarungen zu dem heiklen Thema Flugpatenschaften bedarf?

Es erinnert ein wenig an die Schizophrenie, den Handel mit Drogen zu verbieten, das Mohnfeld selbst jedoch ungeschoren zu lassen.

Und die Mohnfelder bei diesem Thema sind nach Doggennetz-Meinung so Internetplattformen wie flugpaten.com et al.

Warum pflügt man diese nicht mal unter?

 

Und hier lesen Sie noch einmal die ganze Thüringer Herrlichkeit!

Auf den tierseuchenrechtlichen Aspekt und die Gefahren für heimische Tiere und Menschen (!) geht auch ein kommentierender Artikel auf Dnews.de ein.