Aua240: Flugpaten für tote Katze gesucht
{TS-Kritik}
Im Tierschutz gibt es nichts, was es nicht gibt! Warum also nicht einmal eine Flugpatenschaft von Bangkok nach Düsseldorf für eine Katze übernehmen, die aller Wahrscheinlichkeit nach tot ist?
Eine entsprechende Anzeige „Flugpaten gesucht“ findet sich mit Datum von 27. Juli 2011 auf verschiedenen Tiervermittlungsportalen, hier gescreenshotet von Zergportal. Aller Wahrscheinlichkeit nach handelt es sich bei dem Tier um die schon seit etwa sechs Wochen tote Katze „LuiLui“ (vgl. dazu Aua 239 und mein CW-Artikel).
Für das anhängende Rechtsverfahren jedoch könnte es für das Veterinäramt Düsseldorf ein weiterer Beleg dafür sein, dass diese Katze mitnichten als „Einfuhr im Rahmen des privaten Personenreiseverkehrs“ zu gelten hat. Denn hier ist ausdrücklich von einer Tierschutzorganisation die Rede, welche Flugpaten für die Einfuhr aus einem nicht gelisteten Drittland sucht!
Bildzitat: Screenshot von www.zergportal.de |
Und es erhebt sich wieder die schon artikulierte Doggennetz-Frage:
Welche Rolle spielen die Tiervermittlungsportale
als virtuelle Infrastruktur
für illegale Tierschlepper?
vgl. dazu auch Aua228