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Aua240: Flugpaten für tote Katze gesucht


{TS-Kritik}

 

Im Tierschutz gibt es nichts, was es nicht gibt! Warum also nicht einmal eine Flugpatenschaft von Bangkok nach Düsseldorf für eine Katze übernehmen, die aller Wahrscheinlichkeit nach tot ist?

Eine entsprechende Anzeige „Flugpaten gesucht“ findet sich mit Datum von 27. Juli 2011 auf verschiedenen Tiervermittlungsportalen, hier gescreenshotet von Zergportal.  Aller Wahrscheinlichkeit nach handelt es sich bei dem Tier um die schon seit etwa sechs Wochen tote Katze „LuiLui“ (vgl. dazu Aua 239 und mein CW-Artikel).

Für das anhängende Rechtsverfahren jedoch könnte es für das Veterinäramt Düsseldorf ein weiterer Beleg dafür sein, dass diese Katze mitnichten als „Einfuhr im Rahmen des privaten Personenreiseverkehrs“ zu gelten hat. Denn hier ist ausdrücklich von einer Tierschutzorganisation die Rede, welche Flugpaten für die Einfuhr aus einem nicht gelisteten Drittland sucht!

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Bildzitat: Screenshot von www.zergportal.de
am 28.07.2011 / 19.03 Uhr.
Das „Flugpaten gesucht“ (roter Balken) steht rechts
neben der Anzeige.
Quelle: https://zergportal.de/baseportal/tiere/Anzeige_Hunde&Id=318049.html

Aktualisierung vom 30.07.2011:
Das Flugpaten-Gesuch in dieser kleinen Anzeigenform
 wurden sofort nach Erscheinen dieses Auas entfernt (verständlich!).
Das Flugpaten-Gesuch als solches ist auf Zergportal aber immer noch
 (mit Stand vom 30.07.2011) einsehbar
hier:
(Die nächste Aktualisierung kommt dann am 31.07.2011 …)

 

 Und es erhebt sich wieder die schon artikulierte Doggennetz-Frage:

Welche Rolle spielen die Tiervermittlungsportale

als virtuelle Infrastruktur

für illegale Tierschlepper?

vgl. dazu auch Aua228