Aua186: Horror-Spanien-Transport X: Galgos.at – Zahl festgestellter Tiere und zwei Strafverfahren

 

{TS-Kritik}

 

Die Informationspolitik des Landkreises Karlsruhe und seiner Behörden zu dem Transportskandal vom 22.06.2011 ist nach Doggennetz-Meinung zumindest als irritierend zu bezeichnen.

Mit großem Aufwand konnten jetzt einige Informationen recherchiert werden.

Die Chronologie der Öffentlichkeitsarbeit des Landkreises Karlsruhe: Zunächst gab es weder vom Landkreis noch von der Polizei irgendeine Pressemitteilung, obwohl diese telefonisch schon Ende letzter Woche zugesagt worden war.

Auf zwei verschiedene und voneinander unabhängige Anfragen hin gab es am 29.06.2011 einen 13-Zeiler vom Landratsamt Karlsruhe, dem kaum verlässliche Informationen zu entnehmen waren.

Daraufhin erhielt das Landratsamt Karlsruhe am 29.06.2011 eine zwölf Fragen (mit Unterfragen) umfassende große Presseanfrage.

In Reaktion darauf gab Martin Zawichowski von der Pressestelle des Landkreises erneut eine kurze schriftliche Erklärung ab, in der keine einzige der Fragen beantwortet wurde.  (Zur Begründung siehe unten.)

 

Zwei Strafverfahren

Eine wichtige Information stellt der Hinweis auf die gegen Galgos.at und den Verein A.S.P.A. eingeleiteten Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz dar. In diesem Zusammenhang werde auch geprüft, ob mögliche Tierseuchenverstöße vorlägen.

Die gegen die beiden Organisationen eingeleiteten Strafverfahren werden auch als Begründung für die zurückhaltende Informationspolitik angeführt:

              

Ein Großteil Ihrer aufgeworfenen Fragen bezieht sich wiederholt auf spezifische Details, die im Rahmen der Verfahren noch zu ermitteln und von den Strafverfolgungsbehörden zu bewerten sind. Insofern können wir zum jetzigen Zeitpunkt auf Ihre detaillierten Fragen nicht eingehen.

(Presseauskunft des Landratsamts Karlsruhe v. 30.06.2011)

              

 

Das ist bis dahin nachvollziehbar, so weit es sich um Fragen rund um die zu ermittelnden Verstöße gegen Tierschutz- und Tierseuchenrecht handelt.

Es ist nach Doggennetz-Meinung nicht nachvollziehbar zu den vielen Fragen, bei denen es sich um für solche Vorgänge durchaus übliche Sachinformationen handelt.

Auf den nach Meinung der DN-Redaktion vorliegenden Skandal im Skandal – die von der zuständigen Veterinärin erlaubte Weiterfahrt des Transportes bis nach Österreich – wird Doggennetz noch an anderer Stelle eingehen.

 

Anzahl festgestellter Tiere

Die Polizei wurde gemäß Presseauskunft des Landratsamts Karlsruhe vom 29.06.2011 am Mittwochabend (22.06.2011) gegen 19 Uhr auf einen Tiertransport auf dem Waldparkplatz der L 563 vor Mutschelbach aufmerksam.

Bei dem Fahrzeug handele es sich um ein als Kühlfahrzeug ausgestatteter 3,5-Tonnen-Klein-LKW.

Kühlfahrzeug!

Das Landratsamt Karlsruhe betont, es werde sich nicht an den Spekulationen und Mutmaßungen sowie an den Diskussionen in Internetforen beteiligen. Deshalb legt Pressesprecher Martin Zawichowski besonderen Wert darauf, dass die genannten Zahlen zu den Tieren die Situation widerspiegelt, wie sie die Polizei bei ihrem Eintreffen gegen 19.00 Uhr vorfand.

Polizeilich festgestellt wurden:

              

45 noch lebende Hunde und Katzen

              

33 dehydrierte Katzen, die auf Veranlassung der Polizei bereits in tierärztliche Versorgung gegeben waren

9 tote Tiere

Auf telefonische Nachfrage bestätigte der Karlsruher Pressesprecher heute, dass sich die Gesamtzahl aus der Summe der genannten Tierspezifikationen oben ergibt. Das war zunächst so nicht klar, denn es hätte ja auch sein können, dass die 33 dehydrierten Katzen eine Teilmenge der 45 lebenden Hunde und Katzen hätten sein können.

Das bedeutet: Als die Polizei am „Tatort“ eintraf, stellte sie 45 + 33 + 9 Tiere fest. Das sind in der Summe 87 Tiere.

87 Tiere.

Der ermittelnden Kriminalpolizei Karlsruhe sind aber nach telefonischer Presseauskunft sehr wohl verschiedene Augenzeugenberichte bekannt, welche angeben, dass in der Zeit bis zum Eintreffen der Polizei am Tatort einige tote Tiere von den verantwortlichen Tierschützern beiseite geschafft worden sein sollen.

Ebenfalls nur aus Augenzeugenberichten bekannt ist der Zeitraum von der Ankunft des Transportes auf benanntem Waldparkplatz bis zur Ankunft der Polizei, der mit grob zwei Stunden angegeben wird.

Zwei Stunden.

 

Weitere Auskünfte bis Montag

In einem heutigen Telefongespräch mit der Pressestelle des Landkreises hat die Redaktion noch einmal gebeten, dringend die beiden von dem Ermittlungsverfahren gegen die beteiligten Tierschützer unabhängigen Fragen zu beantworten. Diese Fragen lauten:

Wie lässt sich die Erlaubnis zur Fortsetzung dieses Transports bis hinein nach Österreich unter tierseuchenrechtlichen Bestimmungen rechtfertigen?

Wie lässt sich die Erlaubnis zur Fortsetzung dieses Transports bis hinein nach Österreich unter tierschutzrechtlichen Bestimmungen rechtfertigen?

Stellungnahmen dazu wurden bis spätestens Montag in Aussicht gestellt.