Aua143: Warnwort GNADENHOF – Beschlagnahmung, die xte!

 

{TS-/DS-Kritik}

Endlos – die Gnadenhof-Skandale!

Dieses Mal handelt es sich um einen Fall in Baden-Württemberg. Und die Anzahl der vom Veterinäramt dort beschlagnahmten Hunde hält sich – verglichen mit „anderen“ Fällen – noch im Rahmen. Für den einzelnen Hund und sein Leiden spielt das aber vermutlich keine Rolle.

Das Kreisveterinäramt des Landkreises Schwäbisch Hall habe – gemäß Pressemitteilung – 17 verwahrloste Hunde beschlagnahmt. In den einschlägigen Foren ist von 22 Hunden die Rede. Vermutlich wird dabei übersehen, dass eventuell wieder einige Hunde „belassen“ werden mussten, denn in der Tat fanden die Amtstierärzte 22 Hunde vor.

Weitergehende Rechechen weisen eine Private Tierhilfe Hilgartshausen als Betreiber des Gnadenhofs in Rot am See aus. Die wiederum arbeitet mit einer Tierhilfe Nord-Griechenland e. V. zusammen. Das bedeutet: Wieder treffen die Haltungsbedingungen, die dann sogar eine Beschlagnahmung induzieren, Auslandshunde! Geht man auf der Website der Tierhilfe Hilgartshausen auf die Rubrik zu vermittelnder Hunde,  bestätigt der Hinweis „Momentan sind keine Hunde zu vermitteln“ die Meldung.

Natürlich sammelt auch dieser Gnadenhof Spendengelder bzw. werden hier Patenschaften geworben  – auch ohne „e. V.“ und Spendenquittungen.

Die Verantwortliche des Gnadenhofs, Sonja Meier-Kaisser, erklärt gegenüber Doggennetz, dass die beschlagnahmten Hunde nur aus Deutschland stammten. Da sei kein Auslandshund dabei gewesen. Sie möchte zu der Beschlagnahmung nicht viel sagen, weist aber darauf hin, dass sie kein schlechtes Gewissen habe: „Ich habe nie Hunde vernachlässigt. Ich habe immer nur im Interesse der Hunde gehandelt.“

Déjà vu! Déjà écouté!

 
Immer wieder zu betonen

Und wieder: Das eigentliche Problem sind nicht die jeweiligen Gnadenhof-Betreiber! Das eigentliche Problem sind die Zulieferer dieser Stätten des Grauens. Und diese Zulieferer sind eben mehrheitlich Tierschützer, keine Einzelpersonen, die ihr Tier loswerden wollen.

Aus „Sachsennieder“ und dem Dauerbrenner Gnadenhof Momo erreichen Doggennetz beunruhigende Hinweise, dass wieder verstärkt Tiere „eingeliefert“ werden. Von? Von: „Tierschützern“!!!


Keine Spenden an Gnadenhöfe! 

Und erneut der wichtige Hinweis für potenzielle Spender von „Gnadenhöfen“: Anders als andere tierschützerische Einrichtungen benötigen sogenannte Gnadenhöfe keine Genehmigung der Veterinärbehörden für den Betrieb einer tierheimähnlichen Einrichtung. Daraus resultiert auch ein stark eingeschränktes Zugangsrecht der Fachbehörde zu diesen Tierhaltungen. Wenn der Betreiber eines Gnadenhofes den Amtstierärzten den Zutritt verweigert, bedarf es erst einer richterlichen Anordnung, bis dieser sich dann auch notfalls gegen den Willen des Gnadenhofbetreibers Zutritt verschaffen kann. Für eine solche richterliche Anordnung sind aber schon sehr dramatische „Hinweise“ notwendig!

Wenn man darüber hinaus noch weiß, dass es Tierschützer gibt, welche solche Amtstierärzte so lange verfolgen, bedrohen und bedrängen, bis sie diese fertiggemacht haben, dann kann man jeden Veterinär verstehen, der für sich die Büchse der Pandora nicht öffnen möchte.


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