Aua97: Gnadenhof Momo – Zeugen des Verfahrens werden bedroht

{TS-/DS-Kritik} 


Tierschützerschützer (Begriffserläuterung), Staatsanwälte und Behördenmitarbeiter, die sich teilweise persönlich von der enormen kriminellen Energie in viel zu weiten Bereichen des Tierschutzes überzeugen konnten und können, überrascht es wenig. Damit es auch einmal die anderen erfahren, raus damit:

Zeugen im Verfahren gegen die Betreiber des Gnadenhof M. werden von anonymen Anrufern mitten in der Nacht (0.30 Uhr) bedroht. Die Drohungen sind recht subtil, damit es für eine Strafanzeige nicht reicht: „Na, geht es dir NOCH gut?“ Die Stimme droht dann im weiteren Verlauf: „Und deine Freundin Heidi kommt auch noch dran!“

Doch nicht alle Strategien rund um dieses Verfahren sind derart plump.

Von ausgefuchsterer publizistischer Finesse ist das Vorgehen, Verfahrenszeugen im Internet selbst der illegalen Einfuhr von Auslandshunden zu beschuldigen. Mit Namen! Einfach so behauptet! Das Risiko einer Einstweiligen Verfügung kann man unbeschwert eingehen; bis diese durchgesetzt ist, haben es mal genügend Leute gelesen!

Und vor allem: Derlei öffentliche Diskussion könnten u. U. dazu führen, dass Verfahrenszeugen nicht mehr „verwendbar“ sind.


Und noch etwas: Inzwischen in weiten Tierschutzkreisen bekannt ist die Tatsache, dass der Rechtsbeistand (oder einer dieser) der Beklagten zweiter Vorsitzender eines Tierschutzvereins ist!

Drängelt sich wieder die Satirikerin nach vorn und blökt dazwischen: „Da kommt dann doch Themenkompetenz ins Spiel?“

Seriösen Quellen zufolge soll der betroffene Tierschutzverein davon jedoch erst gestern erfahren haben! Die Begeisterung über diese Neuigkeit soll sich in eng gesteckten Grenzen bewegen … !