Aua56: Mit dem Rollator auf die Jagd!

{Kraut & Rüben}

Bekannt ist die Redensart vom Hund, den man zum Jagen tragen muss. Was dem sprichtwörtlichen Hund an Service zuteil wird, wollte ein Jäger in Niedersachsen für sich auch nicht ausschließen. Obwohl Pflegefall und angeblich mit dem Rollator unterwegs, klagte er vor dem Verwaltungsgericht Hannover. Für die Verlängerung seines Jagdscheins war, wohl aus gegebenem Anlass, die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen Gutachtens darüber gefordert worden, ob er überhaupt noch über die körperliche und geistige Eignung zur Ausübung der Jagd verfügt. Das hatte der Kläger abgelehnt. Eine Bescheinigung seines Hausarztes, in der Pressemitteilung selbst als sinngebender Tippfehler mit „Hauarzt“ bezeichnet, sollte genügen. Genügt nicht, entschied jetzt das Verwaltungsgericht.

Bei dem, was Hundehaltern und Tierfreunden von Jägern im Wald alles so geboten wird, mal ehrlich: Wirklich überrascht hätte uns auch der Jäger am Rollator nicht mehr?

Quelle: https://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=19421&article_id=93450&_psmand=126