Aua32: Behörden gegen unprofessionelle Tierschützer

{TS-/DS-Kritik} 


Die Tierschutzszene ist aus sich selbst heraus nicht reformfähig. Diese Auffassung wird durch alle Szene-Reaktionen auf die großen Tierschutzskandale der letzten Wochen bestätigt. Die Hilfe kommt von ganz unerwarteter Seite: den Behörden. Und dieser Trend setzt sich fort; offensichtlich auch im Ausland, wie ein aktuelles Beispiel aus Österreich belegt.

Das Konstrukt ist bekannt und auch in der BRD beliebt: Privatpersonen ohne jede Qualifikation und ohne ein Minimum an Kontrolle, wie ihn z. B. ein Vereinsrahmen bietet, schreiben sich den Tierschutz auf ihre Fahnen und legen los mit ihrer „Rettung“. Solche „Tierschützer“ verfügen für ihre Arbeit oft noch nicht einmal über primitivste Einrichtungen wie etwa ausreichende Quarantänekapazitäten (vgl. dazu auch Aua 28).

Im vorliegenden Fall geben die intervenierenden Behörden geben dann auch die spielentscheidende Bewertung ab: Nicht im Sinne des Tierschutzes
(
https://www.krone.at/Kaernten/Behoerden_stoppen_vermeintliche_Tierrettung-Keine_Genehmigung-Story-230444).

Die Verantwortung fällt zurück an: die Spender! Denn Conditio sine qua non für diese unautorisierten, häufig dramatisch unterqualifizierten Retter-Aktivitäten ist die finanzielle Auspolsterung mit Spenden von gutgläubigen Menschen.

Zeitungsbericht:
https://www.krone.at/Kaernten/Behoerden_stoppen_vermeintliche_Tierrettung-Keine_Genehmigung-Story-230444