Aua1228: Tierschutzgesetz-Erlaubnispflicht für Auslandsschlepping: Mit Zergportal durch den Paragrafendschungel

 

{die wieder! –  satirisch entgleitendeTS-Kritik}

 

Als zentraler Bestandteil der virtuellen Infrastruktur des Teils des sogenannten Auslandstierschutzes, der relativ pur aus der Verbringungen von Hundi- & Katzilein nach Deutschland besteht, präsentiert das sich selbst als „soziales Tierschutznetzwerk“ vermarktende ZERGPORTAL ein kapitales Stück Service: Der auf umfassender verwaltungsrechtlicher Kompetenz fußende Informationstext Neues Tierschutzgesetz: Im Jahr 2014 nimmt das Gesetz den Auslandstierschutz, Tierheime, Hundetrainer aber auch Tierhändler in die Pflicht versucht die Arglosen und Gutwilligen irgendwie heil durch den Paragrafendschungel zu den einschlägigen Neuregelungen des Tierschutzgesetzes über die Schleppermodalitäten zu bringen.

Dabei macht Zergportal zu allem juristischen Wirrwarr hin auch noch Defizite bei den nachgeschalteten Rechtsverordnungen gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 Tierschutzgesetz (TSchG) aus. Solche nämlich sollten eigentlich Näheres „zu der Form und dem Inhalt des Antrags auf Erteilung einer Erlaubnis nach Absatz 1 Satz 1 sowie die Voraussetzungen für das Verfahren für die Erteilung der Erlaubnis“ … [sind Sie noch bei mir?] regeln! Allein: Es gibt sie nicht!

Defizite – mal nicht bei den Schleppern – gibt’s noch mehr. Sagt Zergportal: Entsprechende Lehrgänge für die erforderliche Sachkunde seien nicht verfügbar. Auch hier fehle die dazugehörige Rechtsverordnung.

 

Schatz, komm mal auf den Punkt!

   © Thorben Wengert / pixelio.de

 

Vielleicht zur Erholung einmal eine kurze klare Ansage: Ab dem 1. August 2014 gilt’s!

Bis dahin müssen Tierschutzorganisationen, die Wirbeltiere, „die nicht Nutztiere sind, zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung in das Inland“ verbringen, eine Genehmigung nach § 11 Abs. 1 Nr. 5 TSchG vorweisen können. Eselsbrücke: 11/1/5 bis 1/8/14!

Der Leser-Selbstzüchtigungstext von Zergportal informiert dann weitergehend über ideale und weniger ideale Zeitpunkte und Fristen zur Antragstellung sowie die komplette Überforderung, Hilfslosigkeit und verständliche, aber leider besinnungslose formaljuristische Reflexe bei den (armen) Veterinärbehörden.

Davon geschieden behandelt wird die Erlaubnispflicht für den gewerblichen Tierhandel und die gesamte Hundeversteher-Branche.

Auch verbraucherfreundliche Spezialhinweise auf die mangelhafte Verfügbarkeit „neuer“ Formulare fehlt bei Zergportal nicht!

Korrekt wissenschaftlich gearbeitet, ermangelt die unhandliche Info auch nicht der entsprechenden Links auf das Gesetz selbst, Verwaltungsvorschriften, LANUV-Verkündigungen (NRW) und Fundstellen neuer Antragsformulare.

 

 

 

 

 

 

 

© schubalu / pixelio.de

 

Eine löbliche Leistung von „The brain of Z.“

Für diejenigen, die an dieser Stelle des DN-Textes den falschen Hals schon wieder in den Wind hängen: Der Autor des Textes, mutmaßlich „the brain of Z.“, Werner H., hat mit dem Artikel hervorragende Arbeit geleistet und den verzwickten Sachverhalt bestmöglich erklärt. Auch DN hat keine Idee, wie man diese komplexen Regelungen samt aller Übergangsvorschriften, Rückgriffe auf alte Bestimmungen, fehlende Rechtsverordnungen, länderweise divergierende Einzelfallentscheidungen – um nur wenige Punkte zu nennen – verständlicher aufbereiten könnte!

Da müsst ihr durch, Schlepper! Oder eben: sein lassen!

 

Kompetenztsunami durch Synergieeffekte

Aber nachdem Zergportal jetzt seine eigene Verwaltungsrecht-Kompetenz auch noch mit der „Tieranwältin“ Susanne Beaucamp verkoppelt, dürfte in der Schlepperwelt ab 1. August 2014 ja gar nichts mehr schiefgehen. Das pure Paradies – es bricht aus.

Die wiederum, die „Tieranwältin“, hat sich den „Verwaltungsrechtsexperten“ Dieter van Bühren zur Seite geholt. Sagt Zergportal.

Jetzt aber!

 

„Chat Auslandstierschutz“ Schlepper-Navi-Chat

        © Thorsten Bartzok / pixelio.de

Das ganze kuliminiert dann in einem von Frau Tieranwältin marktgängig angebotenen „Chat Auslandstierschutz“ am 21. Januar 2014, der nach Meinung dieser Redaktion nicht wirklich zutreffend bezeichnet wird. Denn wenn dort die Formalitäten und Modalitäten des Schleppergeschäfts diskutiert werden, hat das mit Auslandstierschutz herzlich wenig zu tun. Aber lassen wir uns überraschen: Vielleicht kann ausgerechnet der Verwaltungsrecht[s]experte nähere Aufschlüsse darüber geben, wie deutscher Tierschutz im Ausland tragfähige Strukturen aufbaut?

Da hält es diese Redaktion total mit Toyota!

Wie jetzt, Sie kennen Dieter van Bühren nicht? Also bitte!

Und der humorvolle Amtsleiter agiert vollständig im Sinne von Doggennetz.de, denn 1.000 Kindern im Alterssegment von einem Monat bis 17 Jahren Werbepost der Bundeswehr zu schicken, das ist schon fast eine satirische Aktion. Und Fehler passieren tatsächlich überall. Wer wüsste das nicht besser als die Auslandsschlepper?

Die Literaturliste zu von Bührens verwaltungsrechtlichen Fach-Publikationen reicht diese Redaktion nach, sobald sie sie gefunden hat …

En passant dokumentiert der Fall van Bühren auch recht eindrücklich, wie verächtlich in diesem Land mit juristischem Expertenwissen verfahren wird. Als ob man „Verwaltungsrecht[s}experten“ andernorts als bei der Gemeindeverwaltung von Lensahn nicht dringend bräuchte. Es ist eine Schande!

Ein Link vom etablierten Zergportal auf die noch nicht ganz etablierte „Tieranwältin“ kann auf jeden Fall mal nicht schaden. Der Tieranwältin. Damit deren Surfer nicht gleich zusammenbricht, verzichtet DN an dieser Stelle schweren Herzens auf einen solchen.

 

Vergessen Sie bitte das Wesentliche!

Und aller Witz und alle Häme von DN sollen bitte nicht darüber hinwegtäuschen, dass diese Fortbildung für Schlepper ein lobenswertes, wenn sicherlich auch aussichtsloses Bemühen ist! Umso tiefer man sich in das weit verzweigte Rechtsgebiet verbeißt, desto leichter fällt das Vergessen der tiefen ethischen Sinnlosigkeit, wenn nicht gar Verwerflichkeit des Tuns (Schlepping) an sich. Das Ganze lebt dann auch sehr stark von der Hoffnung:

Sinnloses kann unmöglich so kompliziert sein!