TL20/15: Fortlaufende Medienberichterstattung unterstützt SOKO Tierschutz + Alarmcharakter der Beschwichtigungsrhetorik

 

[18.01.2015]

So kann die Glocke werden: Das Thema Primatenversuche am Max-Planck-Institut für biologische Kybernetik (MPI) in Tübingen (vgl. auch TL16/15 und TL17/15) wird in den Medien weiterhin warmgehalten. Das wird die SOKO Tierschutz, welche die Missstände dort aufgedeckt hatte, in ihrem als solchen auch bezeichneten „Kampf“ gegen diese Tierversuche unterstützen. Der regionale Fernsehsender rtf1 titelt gestern: „Primatenversuche am Max-Planck-Institut: Regierungspräsidium Tübingen ermittelt weiter und unterstützt Staatsanwaltschaft“.

DN-Senf: Faszinierend zu beobachten ist dabei das, was diese Redaktion „Beschwichtigungs-Rhetorik“ der offiziellen Stellen nennt, die so folgerichtig und über Zitate auch in die Medienberichterstattung einfließt: Man will dem Bürger (i. e. Tierfreunden) den Eindruck vermitteln, dass hier etwas geschieht. Aber tatsächlich geschieht vergleichbar wenig oder gar nichts. Wenn im Artikel etwa darauf abgehoben wird, dass das Regierungspräsidium die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen unterstütze, darf sich der wache Bürger getrost an den Kopf langen mit der Frage, ob das nicht eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist und deshalb nicht Teil von Pressemeldungen sein sollte? Eine Lachnummer besonderer Güte ist auch der Verweis darauf, dass das Regierungspräsidium an Recht und Gesetz gebunden sei; eine weitere Plattitüde aus dem Fach <Beinharter Zynismus>!

Auch der Hinweis auf die Gesetzgebungskompetenz Bund hat eine die Verantwortlichen in Baden—Württemberg entlastende Funktion. Die Krönung ist der Verweis auf die Ethik-Kommission als Instanz für … Ethik? Die hatten doch die in der Kritik stehenden Versuche erst genehmigt! Wo genau der Bär steppt, offenbart die Textstelle mit dem Widerruf von bereits erteilten Genehmigungen: „Für eine Genehmigung wurde ein Widerruf in Betracht zogen“. Keine Angst: „in Betracht gezogen“ heißt, wie es der Text dann auch bestätigt: Die Genehmigung wurde nicht widerrufen! Grund: Das MPI selbst verfolge die entsprechende Versuche nicht weiter. Nicht verbalisiert wird dabei: Wenn das MPI die Versuche selbst nicht weiter verfolgt, hätte man die Genehmigung doch auch zurückziehen können. Denn wenn es sich das MPI morgen wieder anders überlegt, haben die Tierexperimentatoren dafür dann schon mal die behördliche Genehmigung!

Medienberichterstattung, die im Kern darauf hinausläuft, Bürgern zu versichern, dass Behörden und Institutionen das tun, was eine schiere Selbstverständlichkeit und von ihnen zu erwarten ist (Unterstützung Regierungspräsidium für Staatsanwaltschaft; Ermittlungen von Staatsanwaltschaften „ohne Vorbehalt und im größtmöglichen Umfang“) haben Alarmcharakter!