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Aua1276: Petition an den Bundestag pro Sachkunde für Pflegestellen: Fachbuchautor Martin Krause wird auf das Übelste beschimpft

 

{TS-Kritik}

 

Da ist sie wieder: die tiefe Kluft zwischen Tierschutz und Gesellschaft. Tierschützer, welche die primitivsten Grundregeln eines demokratischen Rechtsstaates nicht kennen, nicht achten, verhöhnen. Meinungsfreiheit? Keinen Meter dort, wo Fanatiker im Wahn der guten Tat ohne Mandat und ohne Sachkunde und ohne Faktenkenntnis blindlings wüten. Wissenszuwachs? Bloß nicht!

 

Petition pro Sachkunde für Pflegestellen

Am 28. Februar 2014 stellte ein unbekannter Verfasser auf der Petitionen-Plattform des Deutschen Bundestages die Petition Nr. 50329 zur Zeichnung ein. Diese fordert den Deutschen Bundestag auf zu beschließen:

              

[…] dass Tierschutzorganisationen und so genannte „private Pflegestellen“ ab dem 01.08.2014 besondere fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten („Sachkunde“) benötigen, wenn sie Hunde aus dem Ausland nach Deutschland bringen oder Hunde aus dem Ausland gegen eine so genannte „Schutzgebühr“ an neue Besitzer vermitteln.
Der Deutsche Bundestag möge darüber hinaus ebenfalls beschließen, welche fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten in diesem Fall erforderlich sind.

Begründung

Der Gesetzgeber hat entschieden, dass so genannter „Auslandstierschutz“ ab dem 01.08.2014 erlaubnispflichtig wird (siehe § 11 Absatz 1 Nr. 5 Tierschutzgesetz und § 21 Absatz 4a Tierschutzgesetz).Der Arbeitskreis Kleintiere der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT) vertritt diesbezüglich die klare Auffassung, dass auch so genannte „private Pflegestellen“ der Erlaubnispflicht nach dem Tierschutzgesetz unterliegen (siehe TVT, Merkblatt 113 vom Oktober 2012, Seite 4).Unter welchen Voraussetzungen diese Erlaubnis erteilt werden kann, wird durch das neue Tierschutzgesetz vom 13.07.2013 jedoch nicht explizit geregelt. Eine entsprechende Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes ist bisher nicht erlassen worden.Nach diesseitiger Auffassung sollte eine Tierschutzorganisation oder eine private Pflegestelle zwingend „sachkundig“ sein, wenn diese so genannten „Auslandstierschutz“ betreibt.

(Deutscher Bundestag, Petition Nr. 50329 für die Sachkunde privater Pflegestellen)

 

              

Es versteht sich von selbst, dass die Gegner der Petition auch so Expertenvoten wie das der Tierärztlichen Vereinigung Tierschutz (TVT) mutig in den Wind schlagen.

 

Klare Position der Tierärzte

Es ist kaum Spekulation anzunehmen, dass von den per Tastentierschutz gegen die Petition Wütenden auch nur einer den Text des zitierten Merkblatts gelesen hat. Die Experten wünschen sich, dass das zuständige Veterinäramt eine entsprechende Genehmigung nur unter folgenden Voraussetzungen erteilen dürfen sollte:

              

1. Die für die Versorgung der Hunde verantwortliche Person muss über die notwendige Sachkunde verfügen. Die Sachkunde (z. B. Ausbildung als Tierpfleger/in im Tierheim, Tierarzt/Tierärztin, ggf. auch Tierarzthelfer/in; beruflicher Umgang oder langjährige sonstige Erfahrung in der Tierheimtätigkeit mit Hunden) ist gegenüber dem Veterinäramt schriftlich nachzuweisen, ggf. kann das Veterinäramt zusätzlich ein Fachgespräch verlangen.

2. Die für die Versorgung der Hunde verantwortliche Person muss zudem über die erforderliche Zuverlässigkeit verfügen, d. h. in den letzten fünf Jahren darf die Person weder wegen einer tierschutzwidrigen Ordnungswidrigkeit noch wegen einer entsprechenden Straftat auffällig geworden sein.

3. Die der Aufnahme von Hunden dienenden Räume und Einrichtungen müssen eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung der Hunde ermöglichen. Die Vorgaben der Tierschutzhundeverordnung i. g. F. sind zu beachten.

Mit der Ausübung der Tätigkeit darf erst nach Erteilung der Erlaubnis begonnen werden.

Räume und Einrichtungen werden vor Erlaubniserteilung durch den vor Ort zuständigen beamteten Tierarzt überprüft. Eine tierschutzrechtliche Erlaubnis wird gemäß § 11 Abs. 2a deso. g. Tierschutzgesetzes unter Auflagen erteilt.

(Tierärztliche Vereinigung Tierschutz, Merkblatt Nr. 113: Hundeimporte aus Süd- und Osteuropa;

              

 

DN-Meinung: Nur gewissenslose Tierschlepper und Hundehändler können gegen die amtlich verbürgte Garantie sein, dass Pflegestellen über die notwendige Sachkunde (Stichwort etwa: die Zoonose Leishmaniose!) verfügen, die erforderliche Zuverlässigkeit aufweisen und Zugriff auf Räume und Einrichtungen haben, welche für eine professionelle und tierschutzgerechte „Pflege“ notwendig sind.

 

Die DN-Redaktion hat gezeichnet!

Phantastisch! Am 15. März 2014 von dieser Petition informiert, hat die DN-Redaktion die Petition sofort gezeichnet. Endlich einmal eine Petition am richtigen Ort (Bundestag!), die wirklich Sinn macht. Die verbindliche Sachkunde für „Pflegestelle“ der Auslandstierschützer wäre nach Auffassung dieser Redaktion ein dringend notwendiger und der einzig richtige Schritt hin zu einer Professionalisierung des Tierschutzes und zur Vermeidung von beträchtlichem Leid, welches Auslandstieren aufgrund von fehlender Sachkunde durch Pflegestellen zugefügt wird.

Das (bisherige) Pflegeplatzsystem ist Dreh- und Angelpunkt des Geschäftsmodells der gewissenlosen Schlepper. Deshalb auch der starke Gegenwind! Mit qualifizierten Pflegestellen, die auch jederzeit eine Überprüfung durch die Fachbehörden erdulden müssen, bräche das kriminelle Tierschleppermodell sofort zusammen.

Umgekehrt kann sich nach diesseitiger Aufassung keine seriöse Orga diesem Zugewinn an Qualifikation, Sachkunde und Transparenz zugunsten der Tiere entziehen.

Doch die Diskussion unter der Petition zeigt, dass wieder viele Blinde sehr mutig von der Farbe sprechen. Blind etwa auch gegenüber der Unzahl bisher schon dokumentierter Fälle (zahlreich auf DN!), in denen mangelnde Sachkunde der Pflegestellen die Auslandshunde krank, verhaltensgestört oder gleich tot gemacht hat.

 

 

Auf der Pflegestelle buchstäblich vermodert: der gelähmte Auslandshund Umut. Der Fall wurde in Aua245 beschrieben. Als Tierschützer die Pflegestelle kontrollierten, konnten sie Umut nur noch zum Tierarzt bringen, wo er sofort eingeschläfert werden musste. Gelähmt und unbetreut in seinen eigenen Fäkalien auf dem Kellerboden liegend, war er buchstäblich vermodert (extensive Nekrosen). Ob es in diesem Fall nun mangelnde Sachkunde, mangelnde Räumlichkeiten (der Hund vegetierte im Keller vor sich hin) oder schlichtes Desinteressie war, kann die DN-Redaktion nicht beurteilen und spielt auch keine Rolle. Fälle wie Umut sind keine Ausnahme!

Abbildgetreue Zeichnung eines Fotos der Tierschützer von Erri Emra.

 

Votum von Martin Krause

Der auf DN schon häufiger erwähnte Fach- und Sachkunde-Buchautor Martin Krause hatte die Petition ebenfalls gezeichnet und sein Statement begründet. Daraufhin wurde er im Kommentarstrang so dermaßen übel beschimpft und verleumdet, dass der Moderator der Seite einschreiten und die unflätigen Kommentare löschen musste.

„Tierfreunde“ eben!

Tierschutz und Gesellschaft: Wo immer die Stimme der Vernunft und Sachkunde sich erhebt, fängt der Mob an zu toben. Das ist dann nicht weiter verwunderlich, wenn man an das fette Geschäft denkt, das hinter diesem Hundehandel unter dem Etikett des Tierschutzes steht.

 

Krause geht in die Offensive

Auf Facebook hat Krause nun eine Erklärung zu dem Vorgang veröffentlicht. Der Kern seiner Position:

              

Doch Martin Krause steht zu seiner Meinung. Er hat zu viele Missstände und Tierquälereien bei Tierschutz-Orgas und privaten Pflegestellen gesehen und er könnte eine lange Liste und unzählige Fotos veröffentlichen, wie unqualifiziert mit Hunden und Katzen aus dem Tierschutz umgegangen wird.Daher fordert er (unserer Meinung nach zurecht): Mehr Sachkunde von Tierschutz-Orgas und Pflegestellen.

(Bekanntmachung auf Facebook Lehrbuch Tierfachkraft (Hunde) vom 20.03.2014)

           

Die Zeichnungsfrist für diese wichtige Petition läuft noch bis zum 7. April 2014.