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Aua1095P: Sexueller Zoosadismus: Verwertbares aus dem Fall Janis B. (Teil 2)

 

[Teil 2 knüpft nahtlos an Teil 1/ Aua1094P an]

 

{TS-Kritik}     [erschienen im DNPA am 23.09.2013; online verfügbar ab: 27.10.2013  ]

 

Warnhinweis:

Dieser Artikel beschäftigt sich mit einem außergewöhnlich gut dokumentierten Fall von mutmaßlich sexuell motiviertem Zoosadismus. Dazu liegt dieser Redaktion ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stade vor, aus dem ausführlich zitiert werden wird.

Darüber hinaus ist das anonymisierte Urteil im Anhang verfügbar.

Die Zitate beschreiben sehr grausame Tierquälereien. Leser dieses Artikels sollen gewarnt sein und sich gut überlegen, ob sie sich diese Beschreibungen antun möchten/können.

 

Die Tierquälereien

Nachstehend zitiert DN einige der Quälereien und zugegebenen Präferenzen von Janis B. aus dem Urteil:

              

In der Zeit vom 10.01. bis zum 29.01.2012 führte der Kläger mit dem Miranda IM Chats unter dem Nutzernamen „V.“ mit den Nutzern „AA.“ und „AB.“. Am 25.01.2012 erklärte der Nutzer „V.“: Eine andere Person stehe auf „dass härteste vom härtesten [… Dieser sei] 25 oder so. aus berlin. […ich] war erst vor 2 wochen bei ihm […] habe meine briard-hünsin nie so jaulen hören wie an dem abend.“ Auf die Frage des „AB.“, ob ihn das Jaulen gestört habe, erklärte der Nutzer „V.“: „nein. ich habe mein knie auf ohren hals gedrckt damit sie nicht wegkommt […] quölen wäre garkein problem. das einzige prob[lem] iss es muss bald passieren. habe dafür nur so 14 tage zeit […] ich muss sie loswerden aus ver-schiedenen gründen. [… auf die Frage: hast du auch skype?] sven_hund in skype. Wür-dest du nen Hund töten? ALso wenn ich dir Geld dafür biete. […] die muss ich aus ver-schiedenen grüdne loswerden. nun will ich seit ewigkeiten eigentlich mal hund essen und die iss grade 2 jahre alt und smit im perfekten alter […] will die schlachten aber nicht ein-fach irgendwie […] will dass vieh über kopf an allen 4en aufhöngen und ihr den kopf ab-schneiden. danach zerlegen.“ Auf das Protokoll im Übrigen wird Bezug genommen.

(VG Stade, Urteil vom 21.11.2012, Seite 7; Textübernahme in Originaldiktion; Hervorhebg. d. DN-Red.)

              

Die nachfolgende Passage wird deshalb zitiert, weil Janis B. darin zugibt, keinerlei Zuneigung für den Hund zu empfinden:

              

In dem Chat mit dem Nutzer „AC.“ versuchte der Nutzer „sven_hund“ die (den; vgl. Chat-mitteilung 316) AH. zu überreden, mit ihm gemeinsam einen Hund zu töten. Dieser soll dabei nicht betäubt werden, es soll für den Hund „gerade nicht schmerzlos“ (Chatmittei-lung 220) sein. Der Nutzer erklärte: „Will sie an allen 4en aufhängen und dann den Kopf abschneiden“ (Chatmitteilung 225 und 226). Auf den Vorschlag der (des) AH., das Tier mit einem Stich in den Hals zu töten, entgegnete der Nutzer sven_hund (Chatmitteilungen 306 ff.): „Stich in Hals, iss brutaler als dass was ich wollte, aber egal, stich inha[l]s wäre oka, schneideste den Kopf ab, wird das vieh schnell ohnmächtig, bei nem Stich in den hals erstickt es richtig langsam am eigenen Blut.“ Auf die Frage der (des) AH., ob der Nutzer sven_hund denn keine Zuneigung zu seinem Hund aufgebaut habe, erklärte dieser (Chatmitteilung 362): „Zuneigung? Inwiefern? Zu dem Hund? Nein nul[l]. Habe die ja nur wegen sex ge[k]auft. Dass geht nicht weil hzu eng. Und naja, dann muss sie damit leben, dass sie aufm tel[l]er landet.“

(ibid. Seite 8; Hervorhebg. d. DN-Red.)

              

 

Sexueller Zoosadismus

Die oben zitierten schwer erträglichen Phantasien, Absichtsbekundungen und Beschreibungen enthalten bisher aber noch keine sexuelle Komponente. Diese wird von einer weiteren Zeugin bestätigt:

              

Am 02.02.2012 um 15.00 Uhr meldete sich bei der Polizei T. eine weibliche Person. Es stellte sich später heraus, dass es sich hierbei um R. handelte. Sie teilte fernmündlich mit: Sie habe irgendwann festgestellt, dass der Kläger mit Hunden sexuell verkehre. Die von dem Zeugen U. erlangten Videos zeigten den sexuellen Verkehr zwischen männlichen Personen und Hunden. Der Kläger sei auf diesen Videos zwar nicht zu erkennen, jedoch Teile seiner Wohnungseinrichtung. Der Kläger habe über das Internet Kontakt mit ande-ren Männern, die sexuell mit Hunden verkehrt. Zum Teil habe der Kläger auch Besuch von solchen Männern erhalten. Sie habe vor einigen Tagen die Hündin Coffee gesehen. Hierbei handele es sich um einen großen, schwarzen Hund mit langen Zotteln. Dieser Hund habe aus der Scheide geblutet. Die Anruferin sei sich sicher gewesen, dass der Hund nicht läufig gewesen sei. Auf den Videos sei teilweise zu erkennen, dass die Hunde während des sexuellen Übergriffs mit Klebeband an einen Stuhl gefesselt gewesen seien. In einem Fall sei der Stuhl mitsamt dem Hund umgekippt. Die Hunde bissen während des sexuellen Übergriffs in ein Stuhlbein in der Wohnung des Klägers. Dort müssten Biss- bzw. Kratzspuren vorhanden sein.

(ibid.; Seite 10/11; Hervorhebg. d. DN-Red.)

              

Eingangs war von einem Hundesitter die Rede, der auf Datenträgern des Janis B. die Tierquälereien entdeckt hatte. Auch die Aussage dieses Hundesitters kommt im Urteil vor und beschreibt weitere furchtbare Details:

              

Am 20.02.2012 wurde der Zeuge AI. U. erneut von der Polizei vernommen. Der Zeuge erklärte, dass die Freundin des Klägers mit diesem kurz vor dessen Spanienurlaub Schluss gemacht habe. Sie habe ihm pornographisches Videomaterial vom Handy ge-stohlen. Darauf sei der Hund Coffee an einen Stuhl gefesselt gewesen. Während der Misshandlung habe der Hund geschrien. Auf dem Video erkenne man die Stimme des Klägers, der sage: „Halt die Fresse jetzt“.

(ibid., Seite 11; Hervorhebg. d. DN-Red.)

              

 

Überlassung an Dritte

Der tierquälerischen Praxis dessen, was schlichtere Gemüter der Szene als „Tierbordell“ bezeichnen, enthält nachfolgendes Zitat aus dem Urteil:

              

Am gleichen Tag sagte der Zeuge BC. bei dem Polizeikommissariat T. aus: Er kenne den Kläger über die R.. Der Kläger habe erklärt, er lade Leute ein, um diesen sexuellen Hand-lungen an seinen Hunden zu erlauben und sie anschließend zu erpressen. Er habe selbst eine Gelegenheit beobachtet, bei der der Kläger einen seiner Hunde, der an einer Leine geknabbert habe, vier- bis fünf Mal heftig in die Seite geboxt habe. Der Zeuge sei dazwi-schen gegangen. Der Hund habe Angst gehabt, sei zusammengezuckt und habe gejault.

(ibid.; Hervorhebg. d. DN-Red.)

              

„Tierbordelle“ als stationäre Einrichtungen, wie von den Fanti-Zoos sowie dem Europäischen Tier- und Naturschutz e. V. in teilweise hoher Zahl behauptet, konnten bisher noch in keinem Fall nachgewiesen werden. Orientiert man sich an den Praktiken und „Vermarktungsdetails“ anderer Sexualstraftäter und Krimineller insbesondere im Bereich der Pädophilie, sind solche Szenarien wie oben beschrieben um vieles wahrscheinlicher: der sexuelle Missbrauch von Tieren und deren Überlassung dafür an Dritte auf Verabredung hin in mutmaßlich eher privaten Räumlichkeiten bei ständig wechselnden Standorten.

 

Psychiatrisches Gutachten

Janis B. gibt dieser Redaktion gegenüber an, das im Urteil des Verwaltungsgerichts Stade auszugsweise zitierte psychiatrische Gutachten selbst angeregt zu haben. Es wurde angefertigt, um im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren die Schuldfähigkeit des Täters zu klären:

              

Unter dem 20.07.2012 legte der Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie Dr. med. BD. das psychiatrische Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit des Klägers im Ermitt-lungsverfahren 155 Js 4115/12 Staatsanwaltschaft M. vor. Bei dem Kläger lägen eine sonstige Störung der Sexualpräferenz im Sinne der Sodomie (ICD-10: F 65.8) und eine schizoide Persönlichkeitsstörung (ICD-10: F 60.1) vor. Außerdem bestehe der Verdacht eines sexuellen Sadismus (ICD-10: F 65.5). Differenzialdiagnostisch handele es sich um ein Aspergersyndrom im Erwachsenenalter (ICD-10: F 84.5).

Der Gutachter führte u.a. aus:

„Differenzialdiagnostisch wird man sich hier sicher auch mit der Frage beschäftigen müssen, ob zusätzlich zu der sodomistischen Veranlagung bei [dem Kläger] auch noch eine sadistisch geprägte sexuelle Deviation vorliegt. [Der Kläger] räumt hier bei der Exploration ein, derjenige gewesen zu sein, der auf dem sichergestellten Video in deutlich sadistischer Art und Weise einen Hund quält und gab an, ihm sei völlig klar, dass dies eine sadistische Handlung gewesen sei. Gleichzeitig gab er an, dass dieser Film schon vor Jahren gedreht worden sei und ihm danach klar gewesen sei, dass er diese Verhaltensweise nicht leben wolle und seitdem auch keine sadistisch geprägten Handlungsweisen mehr vorgenommen habe. […] Die im Übrigen oben aufgeführten Kriterien ließen sich so bei ihm nicht finden, so dass schlussendlich aufgrund der jetzigen Datenlage ein sexueller Sadismus weder sicher ausgeschlossen noch sicher diagnostiziert werden kann. Differenzialdiagnostisch wird man eine solche zusätzliche diagnostische Einschätzung (des sexuellen Sadismus) aber sicher weiter in Betracht ziehen müssen.“

(ibid., Seite 14, Hervorhebg. d. DN-Red.)

              

Janis B. selbst bewertet dieses Urteil anders und weist gegenüber der DN-Redaktion darauf hin, dass der sexuelle Sadismus ja nicht bestätigt worden sei.

 

Eingeständnis und Besserung

Der Täter, der aufgrund seines eigenen Eingeständnisses als solcher bezeichnet werden darf, gibt offen zu, Hunde massiv gequält zu haben. Er gestand dies sowohl gegenüber der Polizei wie auch im Telefonat mit der DN-Redaktion (siehe auch Zeitungsbericht). Die Quälereien an einem Dobermann-Mischling, den B. auf einem Dachboden an allen vier Pfoten aufgehängt hatte, hatte er auf Video aufgenommen. Janis B. erklärt gegenüber DN, erst beim Ansehen des Videos erkannt zu haben, dass er eine wehrlose Kreatur grausam quäle.

Das alles, so B. im Gespräch mit dieser Redaktion, sei jetzt vorbei. Er möchte den Behörden gern beweisen, dass er sich gebessert habe. Deshalb empfinde er das Hundehaltungsverbot als unfair, denn dadurch könne er ja den Beweis nicht antreten, dass derlei künftig nicht mehr vorkäme.

 

Empört über „falsche“ Berichterstattung

Auch Details der Zeitungsberichterstattung empören den bisher noch nicht verurteilten Tierquäler. So wurde in der Kreiszeitung Verden/Achim behauptet, er sei zum ersten Termin des Strafprozesses nicht erschienen. Richtig sei dagegen vielmehr, dass er krank gewesen sei und dem Gericht ordnungsgemäß eine Krankmeldung vorgelegt habe.

 

Zur Leser-Entlastung: Mark Benecke bei Markus Lanz

Das Phänomen, dass der Täter kein Täter sein möchte, erklärt mit einer Riesenportion schwarzen Humor der bekannte Forensiker Mark Benecke bei einem Auftritt in der ZDF-Sendung Markus Lanz. Vielleicht mag der eine oder andere DN-Leser, dem obige Lektüre jetzt schwer zu schaffen macht, dort etwas Hilfe und Erleichterung finden; so zumindest erging es dieser Redaktion nach dem erschütternden Telefonat mit Janis B.

 

 

Doggennetz.de-Senf:

Und jetzt? Wer von den DN-Lesern, Tierfreunden und Tierschützern fühlt sich tatsächlich und ehrlich in der Lage, diesen Fall zu „beurteilen“? Worin überhaupt sollen der Sinn und der ethische Benefit davon liegen, sich als blutiger Laie mit solchen Fällen zu beschäftigen? Das psychologische Gutachten ist eindeutig: Der Mann ist krank! Da sich seine Taten bisher (!) aber „nur“ auf Tiere beziehen, hat das – zumindest nach Kenntnisstand dieser Redaktion – keine weiteren Konsequenzen hinsichtlich einer entsprechenden fachärztlichen Betreuung. Janis B. selbst gibt an, sich nicht in psychotherapeutischer Behandlung zu befinden. Als Grund dafür nennt er einen früher einmal stattgefundenen Vertrauensbruch eines Arztes ihm gegenüber. Außerdem verweist er auf eine bei ihm diagnostiziertes ADHS, die ohnehin therapieresistent sei.

Auch hier dasselbe Phänomen, wie B. es schon zur Begründung seines Hasses auf Hunde angeführt hatte: Der 24-Jährige verfügt offensichtlich über keinerlei Frustrationstoleranz! Wer hat nicht schon einmal einen Vertrauensbruch erlebt – auch von einem Arzt? Und wenn sich jedes Kind, dem der kindliche Hundeanschaffungswunsch nicht oder nicht in adäquater Hundegröße erfüllt wird, zur Tierquälerei berechtigt fühlte, dann käme dem Thema Zoosadismus tatsächlich der Stellenwert zu, den ihm faschistoide Anführungszeichentierschützer zuweisen möchten.

Die Diagnose ADHS benutzt Janis B. als Ausrede, um keine Verantwortung übernehmen zu müssen. Von wissenschaftlichen Positionen, welche die Existenz von ADHS als eigenständige Krankheit stark bezweifeln und die Diagnose lediglich als Trittbrett für die dazugehörige Blockbuster-Medikation bewerten, spricht er nicht.

Auch unter Rückgriff auf die Einschätzungen des Forensikers Benecke hat diese Redaktion den Eindruck, dass die von B. bekundete „Reue“ und der Besserungswunsch nicht aufrichtig sind, auch wenn ihm selbst das zum jetzigen Zeitpunkt nicht bewusst sein muss. Entscheidend ist: Er verweigert eine psychotherapeutische Behandlung. Und seine aktuelle psychosoziale Lebenssituation, wie er sie der DN-Redaktion beschreibt, lässt bei dieser Redaktion das Bild von dem vor sich hin brodelnden Dampfkochtopf auf eingeschalteter Herdplatte erstehen.

 

Strafe und dann?

Alles was in der jetzigen künstlich aufgeheizten „Zoophilie-Diskussion“ an Forderungen vonseiten der Tierschützer erhoben wird, trifft für den Fall Janis B. zu: Seine Tierquälerei ist strafbar; der dazugehörige Prozess läuft; der Mann hat ein bundesweites Tierhaltungsverbot.

Und jetzt?

Zum einen hat Janis B. schon in der Vergangenheit bewiesen, dass er dieses Tierhaltungsverbot jederzeit unterlaufen kann. Und dabei bezieht er seine Opfer auch noch aus dem Tierschutz! Nur: Wie sollen Tierschützer das verhindern? Gut, Janis B. ist ein bekannter Fall. Aber die vielen anderen Fälle sind namentlich nicht bekannt. Und selbst bei verantwortungsvollen Vermittlungen mit Vorkontrolle hat kein Tierschützer die Möglichkeit, derlei Neigungen eines Interessenten vorher festzustellen (wenn man diesbezügliche hanebüchene Behauptungen der österreichischen „Tierschützerin“ Rosa Hackl einmal dorthin packt, wo sie hingehören: auf den Müll!).

Und die Chancen zur Hundebeschaffung aus dem Tierschutz steigen für die Zoosadisten dieser Republik, wenn sie sich an eine der vielen unseriösen Auslandstierschutzorgas wenden, die ihre „Ware“ auf irgendwelchen Rast- oder Parkplätzen ohne Ansehen der Person verhökern.

 

Die Zoosadisten den Zoophilen überlassen?

Zur Aufklärung des Falles Janis B. haben nach den dieser Redaktion vorliegenden Dokumenten (vgl. auch Zitate im Urteil) die Zoophilen maßgeblich beigetragen.

Und Janis B. ist nicht der erste Fall: Auch der grausam gequälte und gefesselte Schäferhundrüde, dessen Bild der gefeierte Hassprediger der Szene, Carsten Thierfelder, so gern auf seiner Hetzseite zeigt, wurde von deutschen Zoophilen und Mitgliedern der Zoophilen-Vereinigung ZETA in Skandinavien vor Gericht gebracht.

Ein anderer Szeneclown, den DN sonst in keiner Hinsicht ernst nehmen kann, – Johannes G. von Animal Defence Corps – hat kürzlich in einer seiner skurrilen Radiosendungen den nach Meinung dieser Redaktion einzigen Treffer seiner „Tierschutz-Karriere“gelandet. Er hatte vorgeschlagen, das Aufspüren der Zoosadisten den Zoophilen zu überlassen. Sie kennen die Szene und beherrschen deren Sprache. Statt ganz offensichtlich völlig durchgeknallte Aktivisten vom untersten sozialen Rand mit gut dokumentierten Sympathien für die rechte Szene in diesen sensiblen Bereich zu schicken, scheint es vernünftiger und vor allem aussichtsreicher, diese ekelhafte Recherchearbeit den „Zoos“ zu übertragen Der Kampf gegen Tierquälerei und Zoosadismus ist dokumentiertes Ziel der Zoophilen und ihrer Organisation ZETA. Dass sie dabei nicht mit unseriösen Tierschutzorganisationen zusammenarbeiten wollen, ist mehr als verständlich (vgl. Distanzierungserklärung in Aua1064).

Im Übrigen ist und bleibt die Ermittlung und Strafverfolgung Sache der Behörden. Dass die szenebekannten Menschenjäger unter dem Label Tierschutz oft Daten und weitere Tathinweise von Verdächtigen vorab im Internet veröffentlichen, um den potenziellen Tätern Angst einzujagen, behindert diese Ermittlungsarbeit eher.