Aua922: Wie der Tierschutz sich für notleidende Rechtsanwälte engagiert
{TS-Satire mit Tatsachenkern aus 60 Kilo}
Die Segnungen des Tierschutzes und besonders der millionenschweren Vereine unter diesen sind ohne Zahl! Mit Zahl jedoch und vor allem mit deftigen Zahlungen ist das bewundernswerte Engagement eines bestimmten großen deutschen Tierschutzvereins für den Berufsstand der Rechtsanwälte.
Hallelujah!
In zahlreichen Doggennetz.de-Auas klingt er immer wieder an, der leidenschaftliche Fürsorgedanke von Tierschutzvereinen und Tierschützern gegenüber der bedrohten Zunft der Rechtsanwälte : Drohungen mit dem Anwalt hier, anwaltliche Abmahnungen dort, einstweilige Verfügungen drüben und jahrelange Prozesse – vorzüglich vor dem Landgericht Köln – hüben.
Das nährt den Stand!
Was die gemeinnützigen Vereine – zum sorgsamen Umgang mit Spendengeldern verpflichtet – bei der Alimentierung notleidender Anwälte leisten, fristete bisher ein Schattendasein in den blumig umrankten Heldensagen all der guten Taten, welche diese Tierschützer ansonsten noch und vorzüglich über das Ausland ausschütten.
Wobei es angesichts unten gelisteter tatsachenkerniger Beträge das schiere Wunder ist, dass für die Tiere überhaupt noch etwas übrig bleibt. Nein, das will Doggennetz.de jetzt gar nicht gesagt haben, denn dass noch irgendwelche schäbigen Spendengelderreste bei den Tieren ankommen, könnte schon eine falsche Tatsachenbehauptung sein! Denn schließlich ist das unten gelistete, tatsachenkernige Engagement für Rechtsverdreher ein reines Pillepalle gegen das, was gemeinnützige Vereine etwa für Werbeagenturen leisten. Doch davon später mehr …
Namen sind nur Rall und Schauch
Diese Redaktion geht davon aus, dass die verantwortlichen millionenschweren Vereine sich der Gutmenschen-Demut verpflichtet fühlen und deshalb nicht genannt werden wollen für ihren bedingungslosen Einsatz bei der „Rechtspflege“. Nach dem Motto: Tue Gutes und schweige darüber!
Dieses hehre Motiv koinzidiert mit dem DN-Redaktionskonzept, den öffentlichen Focus auf die Strukturen (im Tierschutz) zu richten. Namensnennung lenkt nur ab und eröffnet Lesern und Spendern die Fluchtmöglichkeit in die verführerische Illusion vom schwarzen Schaf.
Aus der homogen schwarzen Herde.
Verjuxt, verjubel, verjährt
Um die nun schon seit zwei Jahren laufenden staatsanwaltlichen Ermittlungen nicht durch vorgriffige Veröffentlichung brisanter Dokumente zu behindern, schwenken wir das kleine Doggennetz.de-Lichtlein in die feucht-dunklen Zeitraumhöhlen des inzwischen sowieso Verjährten, also sagen wir einmal zum Beispiel die Jahre 2005 und 2006.
Diese Vorgehensweise bietet sich auch deshalb an, weil die Alimentierung der notleidenden Anwaltszunft heutzutage weitaus komplexer ist. Gemäß den üblichen bösartigen, verleumderischen und von sonstiger Niedertracht triefenden Gerüchten beschäftigt besagter großer deutscher Tierschutzverein inzwischen vier Rechtsanwälte – in Festanstellung!
Über die Kanzlei, über die Kanzlei …
Bei den nachfolgend gelisteten, tatsachenkernigen Kostennoten für anwaltliche Bemühungen ist bitte zu berücksichtigen, dass es sich hierbei nur um ein (in Zahlen: 1), wenn auch zugegebenermaßen komplexes Mandat handelt. Weitere Mandate für den nämlichen Zeitraum mit weiteren Kostennoten in nämlicher Größenordnung von weiteren für diesen Verein tätigen Rechtsanwälten kann diese Redaktion nämlich nicht ausschließen.
Nachfolgende Kostennoten wurden alle (ordnungsgemäß) über die im Süden der Republik residierende Anwaltskanzlei abgerechnet. Also ganz korrekt auf dem Briefpapier der Kanzlei mit der Bankverbindung der Kanzlei. Wie weiter unten erkennbar wird, ist das keine Selbstverständlichkeit …
Und noch einmal zur Erinnerung: Es geht um die Gelder Tiere!
Kostennote (1) einer Anwaltskanzlei an einen großen deutschen Tierschutzverein am 12. August 2005. Von einer Akontozahlung ist die Rede, die inklusive Umsatzsteuer (seinerzeit noch segensreiche 16 Prozent) eine Infusion an die notleidende Zunft der Anwälte aus dem Reservoir von Tierschutz-Spendengeldern in Höhe von 29.000,00 Euro einfordert. Und am 24. August 2005 wurde sie auch bezahlt. Uff!
Kostennote (2) obiger Anwaltskanzlei an denselben großen deutschen Tierschutzverein vier Monate später am 9. Dezember 2005 für dasselbe Mandat im selben Verfahren. Endsumme 24.048,84 Euro. Damit die für den Tierschutz tätigen Anwälte unter dem Weihnachtsbaum 2005 nicht trocken Brot einspeicheln mussten, erfolgte die Zahlung rechtzeitig vorher am 14. Dezember 2005.
Kostennote (3) der immer noch selben Anwaltskanzlei an immer noch den nämlichen großen deutschen Tierschutzverein für dasselbe Mandat nur drei Monate später am 22. März 2006. Endsumme Kostennote: 46.400,00 Euro. Eventuell war der betreffende große deutsche Tierschutzverein zu diesem Zeitpunkt leicht verstimmt, weil die dieser Redaktion vorliegende Rechnungskopie zunächst wohl zerrissen und nachträglich mit Tesafilm wieder zusammengeklebt wurde.
Möglicherweise resultierte eine potenzielle Verstimmung aus der Tatsache, dass allein für dieses Mandat in einem Zeitraum von nur acht Monaten die Tiere den deutschen Anwaltsstand in Repräsentanz dieser einen Kanzlei mit nun total 99.448,84 Euro unterstützt hatten.
… und an der Kanzlei vorbei
Doggennetz.de findet es absolut richtig, dass ein so gut beleumdeter, durch und durch ausschließlich Recht und Gesetz und darüber hinaus auch der Transparenz verpflichteter Berufsstand mit dem Geld der Tiere so gerade eben noch vor dem Hungertod bewahrt werden kann. Dass 99.448,84 Euro in acht Monaten unmöglich für eine GANZE Kanzlei ausreichen können, liegt dabei auf der Hand.
Deshalb wohl auch hat einer der Anwälte dieser Kanzlei das schwere Kreuz auf sich genommen und einen xfachen Betrag obiger Summen an der Kanzlei vorbei auf ein spezielles Konto fließen lassen.
Grundlage dieser ganz besonderen und auf Nicht-Kanzleipapier ausgestellten Kostennote ist eine Vereinbarung zwischen dem besagten großen deutschen Tierschutzverein und dem Anwalt mit Nicht-Kanzlei-Adresse. Gegenstand dieser schon am 31. Januar 2005 vom Vorstand des großen deutschen Tierschutzvereins unterzeichneten „Vereinbarung“ ist ein sogenanntes Sonderhonorar, das dieser einzelne Anwalt aus der Anwaltskanzlei „für seinen persönlichen Einsatz“ erhält. Die Höhe dieses Sonderhonorars findet sich deshalb auch losgelöst von irgendwelchen BRAGO- oder RVG-Parametern. RVG ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz; BRAGO ist die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung. Beide kennen vermutlich große deutsche Tierschutzvereine und ihre üppig gebende Hand nicht?
Da weder Vereinbarung noch Kostennote eine der „üblichen“ Berechnungsgrundlagen haben, steht in der „Vereinbarung“ folgerichtig drin: „Die Höhe des Sonderhonorars steht im Ermessen des Vereins. Die Fälligkeit des Honorars richtet sich nach dem jeweiligen Verfahrensstand bzw. Arbeitsaufwand.“
Das Maß des Vereins
Natürlich hat der große deutsche Tierschutzverein sorgsam ermessen, gemessen – dabei immer die verantwortungsvolle Verwaltung von Spendengeldern im Blick! Heraus kam schließlich … ein lächerlicher Brotkrumen von 139.200,00 Euro!
Das reicht ja nirgends hin?
Im Anschreiben zur „Rechnungsstellung Sonderhonorar“ am 11. November 2005 – also innerhalb des Zeitraums, wo die bedürftige Kanzlei nur knapp 100.000 Euro abrechnen konnte – wird von dem Anwalt ausdrücklich darauf hingewiesen: „[…] die Vereinbarung zu unterzeichnen und mir an meine Privatadresse (s. Briefpapier) zurückzuleiten“. Privatadresse ist auch im Originalschreiben unterstrichen.
Aus völlig unverständlichen Gründen schätzte dieser Anwalt das Geheimhaltungsrisiko trotzdem – und wie man heute erkennt: zu Recht! – als hoch ein. Denn in einem weiteren dieser Redaktion als „Abschrift“ vorliegenden Begleitschreiben zur Kostennote „Sonderhonorar“ wird dringlich darauf hingewiesen: „Bitte beachten Sie die auf der Rechnung angegebene Kontoverbindung“ – die, wen möchte es überraschen, nicht die Kontoverbindung der Kanzlei ist!
Ob die Kanzleikollegen diese Kostennote, ihren Betrag und das Nicht-Kanzlei-Konto kennen, weiß Doggennetz.de nicht und möchte es auch lieber nicht behaupten!
Es raubt dieser Redaktion den Schlaf nicht zu wissen, ob nun insgesamt 238.648,84 Euro für nur ein Mandat in acht Monaten einigermaßen ausgereicht haben, um die honorierten und vom Kanzleikollegen hintergangenen Anwälte vor der allergrößten Not zu bewahren?
Vor dem Hintergrund von 238.648,84 Euro für nur ein Mandat in acht Monaten für nur eine Kanzlei inklusive ein bescheidenes Sonderhonorar an der Kanzlei vorbei von den Geldern der Tiere entfaltet die bei der Spendenakquise von Tierschutzvereinen häufig genutzt Wendung „Jeder Euro zählt“ ihren tiefwahren Sinn.