Aua855: Betreiberin eines gnadenlosen Gnadenhofes muss ins Gefängnis
{TS-Kritik}
Vermutlich schwant der aho-Redaktion nicht einmal ansatzweise, welche explodierenden Hoffnungen sie mit der Überschriftformulierung Gnadenloser Gnadenhof: Tierfreundin muss hinter Schwedische Gardinen in der Szene auslöst? Welch leichtsinniger Umgang in der Kombination der Wörter „Gnadenhof“ und „gnadenlos“ (vgl. dazu Aua257, Aua269 sowie die DN-Artikel-Linksammlung zu einem anderen Nicht-Gnadenhof in Aua695).
Nein, größere Gruppierungen der Tierschutzszene müssen den Sekt vorläufig noch einmal verkorken! In dem aho-Pressemitteilungsfall handelt es sich um einen der vielen anderen Gnadenhöfe .. als so mancher DN-Leser vielleicht dachte.
Die Betreiberin eines solchen wurde jetzt vom Schöffengericht Kitzingen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Außerdem erhielt sie ein Tierhaltungsumgangs- und –betreuungsverbot von fünf Jahren.
Als weitere Parallele allerdings bietet sich noch an: Vorstrafen; im Kitzing-Fall 15 Stück in 15 Jahren!