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Aua812: Mann würgt Hund? Private Fahndungsaufrufe sind verboten

 

{TS-Kritik}

 

Die Jagd auf selbst definierte Tierquäler ist eine beliebte Freizeitbeschäftigung moderner Internet-Tierschützer. Teilweise führt dieses illegale und menschenverachtende Hobby schon zu den entsprechenden Organisationsnamen wie etwa GesuchteTierquäler.com, die dieses Jahr systemimmanent auch schon Kontakt zum Bundeskriminalamt hatten (vgl. Aua474, Aua506) und die auch nicht davor zurückschrecken, den Holocaust zu verharmlosen (Aua592).

Doch mit dieser Neigung zur Menschenjagd stehen Gesuchte-Tierquäler.com nicht allein; ähnliche Tendenzen waren schon in der Vergangenheit bei der inzwischen in Vereinsform gegossenen Zusammenrottung Deutschland-sagt-Nein(-zum-Tiermorden) feststellbar (vgl. dazu insbesondere auch Aua792 sowie ebenfalls Aua474; satirisch Aua503).


Faschistoide Neigungen gemeinschaftlich ausleben

Beliebtestes Opfer dieser kriminellen Menschenjagden unter dem beschönigenden Etikett des Tierschutzes sind die Zoophilen. Bei der Hetze auf diesen Personenkreis dürfen sich die faschistoiden Neigungen der angeblichen Tierfreunde ungehemmt entfalten: Morddrohungen sowieso und die Zusendung von KZ-Bildern und Rasierklingen sind dabei stilbildend (vgl. Aua593).

Traurige Berühmtheit in dieser Sparte erlangte die von Doggennetz.de so bezeichnete „Menschenjagd in Welver“: Aua641 / Aua645Aua646 / Aua649 / Aua683 / Aua692 / Aua705 / Aua710satirisch: Aua643 / Aua652). Zu den Initiatoren und Akteuren dieses beschämenden Spektakels gehörte auch eine Aktive des derzeit nicht aus der Skandalzone zu manövrierenden Vereins Retriever in Not / Liberty for Dogs (vgl. dazu insbesondere Aua696; aktuell: Aua806 / Aua807 / Aua808). Interessant dabei war, dass diese Zugehörigkeit geheim gehalten werden sollte.

Und dem übelsten und menschenverachtendsten Hetzer der Tierschutz-Szene, der seine Hetz-, Hass- und Lügenseite unerreichbar im Ausland abgelegt hat, gegen den mehr als ein Dutzend Gerichtsurteile und -beschlüsse ergangen sind und mit dem sich derzeit auch die Staatsanwaltschaft beschäftigt, will diese Redaktion nicht den Gefallen tun, ihn namentlich zu erwähnen!


Private Fahndungsaufrufe sind strafbar

Was diese Pseudo-Tierschützer mit ihrer Schaschlik-Ethik nicht wissen oder möglicherweise auch nicht wissen wollen: Private Fahndungsaufrufe sind strafbar und stellen mithin selbst eine Straftat dar.

Über einen aktuellen Fall im Kontext mit Tierleid berichtet MIMIKAMA – Verein zur Aufklärung über Internetmissbrauch e. V. in Österreich. MIMIKAMA  analysiert den derzeit prominenten Fall eines Chilenen, der auf Facebook Bilder von sich einstellte, auf denen er einen Hund würgt.

Ganz abgesehen davon, dass die chilenischen Behörden diesen eklatanten Fall schon bearbeiten und Fahndungsaufrufe in Europa sich in lächerlicher Sinnlosigkeit verspielen, klärt MIMIKAMA auch noch einmal über die Strafbarkeit solcher Aufrufe auf:

                  Das müssen Sie zu Fahndungsaufrufen bei Facebook wissen

              
* Nur Strafverfolgungsbehörden dürfen nach Personen öffentlich fahnden. Private Fahndungsaufrufe sind verboten.
*
Auch Straftäter und Tatverdächtige haben Persönlichkeitsrechte.
Diese dürfen nur unter ganz bestimmten Umständen durch Film- und Fotoveröffentlichungen verletzt werden.

* Auch Kinder und Jugendliche haben Persönlichkeitsrechte, die nicht durch private Fahndungen verletzt werden dürfen
* Wer Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt, muss mit teuren Abmahnungen, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen rechnen.

(MIMIKAMA – Verein zur Aufklärung über Internetmissbrauch Aufklärung zu: „Mann würgt einen Hund“)


Und diese Strafbarkeit gilt nicht nur in Österreich, wie hier nachzulesen ist!


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Grafik der Facebook-Initiative Damit der Tierschutz wieder sauber wird!
Mit freundlicher Genehmigung der Urheberin.