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Aua663: Nicht-Gnadenhof Momo: Staatsanwalt fordert Freiheitsstrafen

{TS-Kritik}

 

Wer nach Aua602, Aua624 und Aua636 gehofft hatte, der nächste DN-Artikel zum Endlosthema Nicht-Gnadenhof Momo brächte Entscheidung, wird – wieder – enttäuscht! Es gab noch einmal einen Verhandlungstag, aber noch kein Urteil, das jedoch jetzt definitiv für den kommenden Montag angekündigt wird.


Sulinger Kreiszeitung mit konkreten Fakten

Die letzten paar Durstmeter bis zur Oase hilft ein weiterer Artikel der Sulinger Kreiszeitung (leider online nicht verfügbar; lesbar eingescannt freundlicherweise hier) , der beeindruckende Fakten berichtet:  Der Staatsanwalt etwa zeige sich wenig begeistert von der Idee eines auf Tierarten beschränkten und zeitlich begrenzten Tierhaltungsverbotes.

Angelegentlich kommt es auch zu einer aktuellen Bestandsaufnahme der Tiere in der Obhut des Betreiber-Ehepaars: 14 Pferde, zwei Hängebauchschweine, drei  Ziegen, 36 Degus, 18 Hühner und 46 Katzen. (Summe: 119!!!!)

 
Schuldeingeständnis und Vorstrafenregister

Berichtenswert ist auch eine Art von Gesinnungswandel beim Betreiber-Ehepaar, die gemäß dieser Berichterstattung eingeräumt hätten, den Tieren zwar ohne Absicht, aber doch Leid zugefügt zu haben. Dem vorgetragenen Ansinnen, „auch künftig Tieren helfen“ zu wollen, setzt die Richterin den Vortrag der einschlägigen Vorstrafen des Ehepaars entgegen:

              

Gleich mehrfach ist von Betrug die Rede, Unterschlagung, Hehlerei, als letzte aktenkundige Verfehlung ist 2005 der Verstoß gegen das Tierschutzgesetz registriert, bei dem ein Tierhaltungsverbot ausgesprochen wurde.

(Sulinger Kreiszeitung, 05.06.2012: „Nochmal mit Bewährung?“)

              

 

Der Staatsanwalt fordere Freiheitsstrafen

              

Ein Jahr für Karlheinz B. und ein Jahr und sechs Monate für Barbara B. – der Tatbestand der vorsätzlichen Tierquälerei sei für ihn erfüllt.

(Sulinger Kreiszeitung, 05.06.2012: „Nochmal mit Bewährung?“)

              


Darüber hinaus beantragte er auch ein lebenslanges, nicht begrenztes Tierhaltungsverbot.

Als besonderen Punkt hebt die Berichterstattung der Sulinger Kreiszeitung noch „die harsche Kritik am ‚chaotischen Tierarzt Meyer'“ hervor.

Aktualisierung vom 12.06.2012:

Urteil siehe Aua674.

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(Mensch, kostet es mächtig Kraft, das Glas Doggennetz.de-Senf [noch] geschlossen zu halten … Ooohhhm – versuchen wir es derweil mit einer Gedenkminute an unser aller Shangal-SharPei !
Zur Überbrückung der Wartezeit empfiehlt sich durchaus auch noch einmal das phantastische Video „Gnadenlos gegen Gnadenhof“ vgl. Aua257. Klammer zu:)