Aua651: Das Pro-Gewerbsmäßigkeit-Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen im Volltext

{TS-Kritik}

 

Zu Aua627Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verbietet Tierschützern Handel mit Straßenhunden – steht noch die anonymisierte Volltextversion des Urteils aus. Die ist jetzt unten als pdf-Dokument zu finden.

Interessant wäre eine Gegenüberstellung der sich einander teilweise strikt widersprechenden Bewertungen des Verwaltungsgerichts Lüneburg (vgl. Aua605) und zu denjenigen diesen Gerichtes. Und zwar der jeweils nahezu identischen Sachverhalte!

Bemerkenswert im Urteil ist auch, dass in Gelsenkirchen offensichtlich die Anzahl der importierten Hunde eine Rolle gespielt hat. Obwohl die angegebene Zahl im Abgleich mit den Masseneinfuhren der großen Tierschlepper-Organisationen nachgerade lächerlich wirkt (60 bis 70 pro Jahr), wertete das Gericht sie als weiteren Beleg für gewerbsmäßiges Handeln.

 
Rechtsunsicherheit bleibt – den Richtigen getroffen!

Wie schon an anderer Stelle angemerkt: Die Rechtsunsicherheit sowohl für die Tierschutzorganisationen wie für die Veterinärämter bleibt. Auch die Pro-Gewerbsmäßigkeit-Entscheidung Gelsenkirchen entfaltet ihre Wirkung nur und ausschließlich für diesen (in Aua627 bzw. einer Zeitung auch namentlich genannten) Verein.

Szeneinsider jedoch werden sich trösten, dass ein Handelsverbot ausgerechnet für diesen Verein zumindest nicht den falschen trifft …