Aua538: SOS-Vierpfoten: Beschlagnahmung wegen Verdachts der illegalen Einfuhr
{TS-Kritik}
Und sie bewegt sich doch! Von der Erde wissen wir das schon (die Meisten jedenfalls). Von der Verbraucherschutzbürokratie zeichnet es sich zunehmend deutlich ab! Chapeau für das Veterinäramt Dachau!
Wie die Süddeutsche am Freitag berichtet, hat das Veterinäramt Dachau bei dem Tierschutzverein SOS-Vierpfoten 18 Hunde wegen des Verdachts auf illegale Einfuhr beschlagnahmt. Bezeichnend: Es waren auch wieder Welpen dabei, acht Stück – und viel zu jung, um schon in Deutschland zu sein. Herkunft: Ungarn! Wie es auch schon für andere „Tierschutzorganisationen“ dokumentiert wurde, auch hier wieder der Klassiker: Vorliegende EU-Heimtierausweise, nach denen die Hunde gegen Tollwut geimpft worden sein sollen – allerdings vor der zwölften Lebenswoche und damit wirkungslos! Wenn die Welpen tatsächlich schon zwei Wochen in Deutschland sein sollten, liege darüber hinaus ein tierschutzrechtlicher Verstoß vor, wie der Leiter des Tierheims München, Karl-Heinz Joachim, im Artikel zitiert wird.
Und zwei Tage zuvor war bei demselben Verein eine Hündin beschlagnahmt worden, die in einem jämmerlichen Zustand gewesen sein soll.
Es geht nur ums Geschäft!
Auch die Motive werden benannt: „Diese Welpen sind dafür da, dass ein Geschäft gemacht wird.“ Und: „Die Tiere werden im Ausland ausgesucht und dann in Deutschland ‚für ein Viertel des üblichen Preises eines Züchters verkauft‘.“ […] „Der Impfpass sei häufig nicht einmal das Papier wert, auf dem er stehe.“ „Experten klagen allgemein einen regen Handel mit Tieren aus Tschechien, Polen und Slowakei an.“
Die nämliche Infrastruktur
Gute Geschäfte brauchen eine gute Logistik und eine funktionierende Infrastruktur. Und wer bringt auch hier wieder die Welpen mit den potenziellen Käufern in Kontakt?
Bildzitat Screenshot von: https://www.tiervermittlung.de/cgi-bin/haustier/details.pl?IDin=467687 am 04.03.2012 / 21.40 Uhr |
Namhafte Tierschutzorgas wollen solche Rettungen verhindern!
Nicht im Artikel steht: Und die Akteure nennen all dies „Tierschutz‘“!!! Und namhafte Tierschutzorganisationen kämpfen – vermutlich sogar unter Einsatz von Spendengeldern für Anwalts- und Gerichtskosten – dafür, dass den Veterinärämtern wie in diesem Falle die tierseuchen- und tierschutzrechtliche Bestimmungen, mit denen diese Tiere jetzt vor den Tierschützern gerettet wurden, nicht mehr zur Verfügung stehen sollen! Genau darum geht es bei der Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig. Wenn nämlich Tierseuchen- und Tierschutzrecht für die Einfuhren von Tierschutzorganisationen nicht mehr gelten, werden solche Rettungsaktionen wie in Dachau unmöglich.
Weitere Doggennetz-Artikel zu diesem Themenbereich:
Aua 308 / Aua 312 / Aua322 / Aua 326 / Aua366 / Aua370 (Satire) / Aua 375 / Aua377 / Aua499 (!!!)