Aua511: Gericht bestätigt Veterinäramt: Drei Würfe pro Jahr sind gewerbliche Hundezucht

{TS-Kritik}

 

Dem Tierschutz kann es nur gut tun, wenn die Anordnungen der Veterinärämter gerichtlich bestätigt werden. Was behördliche Maßnahmen zum Wohl der Tiere am meisten zurückwirft, sind Gerichtsentscheidungen, welche die Veterinärämter in ihren (ohnehin nicht allzu häufigen) Bemühungen, die Situation der Tiere zu verbessern, vor die Wand fahren lassen.

Ein solches wichtiges Urteil ist jetzt vom Verwaltungsgericht Saarlouis ergangen, wie die AHO Redaktion hier berichtet. Das Urteil enthält eine Reihe wichtiger Rahmendaten, welche auch für die juristische Aufarbeitung einiger Tierschützer-Haltungen hilfreich sein können. So konstatiert das Gericht, dass schon bei  der Haltung von drei fortpflanzungsfähigen Hündinnen oder mindestens drei Würfen pro Jahr von einer regelmäßigen Hundezucht ausgegangen werden kann.

Drei Würfe pro Jahr? Du liebe Güte – die Zahl der angeblichen Tierschutzorganisationen, welche diese Zahl überschreiten, ist kaum abzuschätzen!

 
Animal-Hoarder und Gnadenhöfe

Im Übrigen handelt es sich im vorliegenden Fall auch wieder über eine Animal-Hoarding-Haltung des Zuschnitts, wie man sie bei jedem zweiten Gnadenhof findet. Ein ganz Spezieller, auf dieser Site schon mehrfach besprochener mit ausgewiesenem Hang zur Melodramatik fällt dem treuen DN-Leser dazu ein …

Ein weiteres verwaltungsjuristisches Instrumentarium, das Kritiker den zuständigen Veterinärämtern notfalls eigens namentlich benennen müssen, ist die Verpflichtung zur Führung eines Bestandsbuches. Jetzt kann für diese Maßnahme ein Urteil angegeben werden, auch wenn dieses noch nicht rechtskräftig ist.

 
Ein Urteil für den Tierschutz!

Zunehmend jedoch stellen Behörden und Gerichte, diese mit jedem weiteren solcher Urteile, einen rechtlichen Bezugsrahmen her, unter Rückgriff auf diesen auch die Enthüllung so mancher Tierschützer-Animalhoarding-Haltung als das enthüllt werden kann, was sie ist: gewerbsmäßig und häufig genug tierquälerisch!

Deshalb ist es gerade kein Widerspruch, dieses Urteil nach Meinung der Redaktion als eines für den Tierschutz – und damit auch gegen diese oder jene „Tierschützer“ zu bewerten.

Auch dieses Urteil – wieder das eines Verwaltungsgerichtes – findet Aufnahme in die länger werdende Liste juristischer Entscheidungen zugunsten der Tiere!