Aua491: Tierschutz, Wirtschaftsinteressen und die Pressefreiheit: Beispiel Christoph Lütgert

{TS-Kritik}

 

Oben wie unten. Mikrokosmos wie Makrokosmos. Und was in der kleinen engen Welt der Tierschutzszene geschieht, spiegelt auch nur Trends auf den Ebenen mit dem besseren Image wider.

Die Redaktion ergreift die Gelegenheit, neuerlich die staubigen Flügeltüren aufzustoßen und den Konnex zu Trends auf Bundesebene herzustellen. Zum Beispiel zum Thema Pressefreiheit.

 
Drückerkönige und ihre Anwälte

Was Christoph Lütgert im Vorfeld und im Nachgang zu der NDR-Dokumentation Der Drückerkönig über Carsten Maschmeyer erlebt und berichtet, ist nahezu identisch zu dem, was kritischen Journalisten, die über die Machenschaften im Tierschutz berichten, geschieht. Ob Die Papierflut des Hr. Prinz oder ein anwaltliches Schreiben namhafter großer Tierschutzorganisation nach dem anderen, ein Antrag auf einstweilige Verfügung nach dem nächsten, eine Unterlassungsklage zwischen den x vorherigen und den y folgenden: the same procedure.

Nur die besondere Perfidität der Finanzierung unterscheidet sich: Wenn Carsten Maschmeyer den Promianwalt Prinz in Betrieb setzt, dann muss er das selbst bezahlen, auch wenn es ihm sicherlich nicht weh tut. Aber Tierschutzorganisationen bezahlen Anwalts- und Gerichtskosten aus Spendengeldern – ohne die Spender vorher zu fragen!

 

Deutsche Pressefreiheit hinter Estland und den Kapverden

Übrigens sieht es gar nicht so rosig aus mit der Pressefreiheit in Deutschland im internationalen Vergleich. Reporter ohne Grenzen haben die Weltrangliste 2011 der Pressefreiheit veröffentlich. Da teilt sich Deutschland Platz 16 mit Zypern und Jamaika. Toll! VOR der Bundesrepublik rangieren Länder wie Estland, Kapverden und Tschechien. Kein Grund, stolz zu sein!

Und nach DN-Meinung hält Deutschland Platz 16 auch nur deshalb, weil in der BRD für den politischen Bereich noch eher Pressefreiheit zu konstatieren ist. Aber sobald wirtschaftliche Interessen tangiert werden, und diese machen auch Tierschutzorganisationen geltend,  hat es sich mit der Liberalität!

Einen neuen Höhepunkt in der Bedrohung der Pressefreiheit hat letzte Woche zweifellos der Europäische Tier- und Naturschutz e. V. ETN mit seiner einstweiligen Verfügung vom Landgericht Köln gegen die Doggennetz-Satire Aua460 ETN buhlt um Bundespräsidenten Christian Wulff gesetzt. Aber ein Beschluss ist kein Urteil und hier ist der Ausgang des Verfahrens abzuwarten.

Allerdings bestätigt auch dieser Vorgang obige Doggennetz-Meinung und geht d’accord mit Lena Ackermann  in ihrem Artikel Spitze Witze gegen Bretter vor den Köpfen zu der Frage, ob Satire tatsächlich von der Pressefreiheit geschützt wird. Korrekt konstatiert sie die Verlagerung potenzieller Justiziabilität von Satire weg vom Strafrecht hin zum Zivilrecht. Trösten kann das nicht!

Was Autoren geschieht, die in Deutschland gegen massive Finanzinteressen wie etwa die der Konzerne oder Banken veröffentlichen, lesen Freunde dieser Republik hier und hier.

 

In eigener Sache: klare Kampfansage

Die per Zuschrift artikulierte Besorgnis einer Reihe von Doggennetz-Satire-Freunden dahingehend, dass das momentane Schicksal (nur) dreier Sätze aus Aua460 möglicherweise den Satire-Output verschüttet, kann mit leichter Hand zerstreut werden und wird auch durch Aua480 widerlegt: Publizistik und Satire sind mein Beruf! Sicherlich wird mich auch künftig niemand und keiner, und schon gar nicht irgendwelche Vereine,  an der freien Berufsausübung hindern. Als Publizistin und Satirikerin gehören die Verteidigung von Presse- und Meinungsfreiheit und als Ikone dieser beiden die Verteidigung der Satire im Besonderen dazu!

Im Übrigen bilden nach Meinung der Redaktion die Angriffe auf die Pressefreiheit nur einen der funktionalen Stränge im Attackenbündel, das Thema von Aua482 ist.