Aua403: Luxemburger setzen Kopfgeld für Katzenkiller aus
{TS-Kritik}
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Die gute Ansprechbarkeit so genannter Tierfreunde für jenseits rechtsstaatlicher Mechanismen liegende Aktionen der Menschenjagd beschränken sich nicht auf Deutschland (vgl. dazu Aua144, Aua395, Aua399). In anderen Ländern jedoch scheinen presserechtlich liberalere (noch …) Grundsätze zu gelten, wenn man in Luxemburg ganz offen von einem „Kopfgeld“ für einen Katzenkiller schreiben darf. So zumindest geschehen in der recht boulevardesk auftretenden Online-Zeitung privat Unabhängige Wochenzeitung für Luxemburg.
Natürlich geht auch solch eine Meldung über deutsche Tierschutzverteiler!
Ganz offen werden in Artikel und Rundmail über Tierschutzverteiler Ängste geschürt, wenn schon in der Sub-Headline von der heute gequälten Katze auf „morgen vielleicht ein harmloses und wehrloses Kind“ geschlossen wird. (Wobei die Attribute „harmlos“ und „wehrlos“ verknüpft mit dem Nomen Kind meine Ängste schüren, was es denn ansonsten in Luxemburg für Kinder gibt? Gefährliche und wehrhafte?)
Kopfgeld-Jäger leben fett
Dieser oder jener Hartz-IV-Empfänger sollte sich allmählich einmal überlegen, ganz auf Kopfgeld-Jäger umzusatteln. Die Beträge, die hier ausgeschrieben werden, sind keine Peanuts. In Luxemburg etwa winken wieder 2.500 Euro für Hinweise, die „zur Ergreifung und Verurteilung des brutalen Täters“ führen.
Und wer noch Denkkapazitäten übrig hat, darf sich im stillen Kämmerlein einmal Gedanken darüber machen, warum wohl auch solche Meldungen über deutsche Tierschutzverteiler gehen …
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