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Aua282: Wenn die Dogge aus dem Zwinger …

{Dogge pur}

 

Nach verhaltensbiologisch zu stützender Auffassung glücklicherweise der Mehrheit der Doggenhalter und – freunde gehört weder diese Rasse noch Vertreter niedrigerer Exemplare in den Zwinger. (Wir verwenden das Adjektiv „niedrigerer“ hier natürlich rein höhentechnisch!)

Dass es für den Doggenhalter aber richtig teuer und für die Hunde richtig gefährlich werden kann, wenn diese sich nicht im Zwinger befinden, zeigt diese aktuelle AHO-Meldung.

Da wiehert der Amtsschimmel nicht mehr, da emetiert er schon! Und solche – rein verwaltungstechnischen – Gerichtsentscheidungen sind in der Tat kaum noch nachvollziehbar.

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Doggennetz-Senf:

Liest man dann noch so „Einschätzungen“ von Polizeibeamten (!!!) wie „die Hunde hätten nach Ankunft […] sofort angeschlagen und einen aggressiven Eindruck vermittelt“, läuft es dem Doggenfreund eiskalt den Rücken runter. Wenn sich so die kynologische Kompetenz unserer Vollzugsbeamten ausdrückt, dann evoziert dies das berühmte Rütter’sche <Störgefühl>!

Darüber hinaus zeigt es, wie stark divergierend Gefahreneinschätzungen sein können. Bewaffnete grüne Männchen der Exekutive auf diesem kynologischen Kenntnisstand könnte der eine oder andere Hunde- und/oder Doggenfreund für die größere Gefahr halten?

Ganz persönlich bin ich bei solchen Meldungen immer nur unendlich froh, dass Marius (Aua122) jetzt in ewiger Sicherheit ist! Zu Phantasien über den „Eindruck“, den er auf grüne Männchen gemacht hätte, benötigt man nicht einmal einen Gartenzaun. Und der Meister hätte auch seine Pfoten nicht auf diesen zu legen brauchen.

Im Übrigen gibt die Meldungen denen Recht, die Hunde- und insbesondere Doggenhalter nur leidenschaftlich davor warnen können, den Hunden während ihrer Abwesenheit freien Zugang zum Garten zu ermöglichen. Man kann nie wissen, wann der nächste, derartig kompetente Polizeivollzugsbeamte vorbeikommt und eine extreme Gefahrenlage wittert.