Aua258: Die „Kopfgelder“ steigen: 2.000 Euro von Vier Pfoten
{TS-Kritik]
Die bedenkliche Unart, Prämien für die Ergreifung (!) von so genannten Tierquälern auszusetzen, findet immer weitere Verbreitung. Bekannt für diese Vorgehensweise ist die Tierschutzorganisation PETA (vgl. auch Aua175).
In Österreich geistert aktuell eine Pressemeldung durch die Medien (hier und hier), in welcher die Tierschutzorganisation Vier Pfoten e. V. die sagenhafte Prämie von 2.000 Euro für die „Ergreifung“ (wörtlich!) eines vermeintlichen Tierquälers aussetzt.
Der Fall: Ein junger Kater wurde lebend in einem Tierkadaver-Container geworfen, der gekühlt und luftdicht sei. Das ist – prima vista – eine üble Tierquälerei, keine Frage, WENN dies bewusst und absichtlich geschehen ist.
Andere Szenarien sind denkbar.
Wohl die Frage ist jedoch, wie Tierschützer mit solchen Phänomenen umgehen. Und nicht an letzter Stelle steht die Frage, ob solche „Prämien“ aus Spendengeldern bezahlt werden? Und wie lässt sich diese Art von Geldfluss mit dem Status der Gemeinnützigkeit (in der BRD) oder grundsätzlich mit satzungsgemäßen Zwecken von Tierschutzorganisationen in Einklang bringen?
Vier Pfoten selbst spricht von einer „Ergreifungsprämie“. In anderen Meldungen wird diese Belohnung ganz ungeschminkt als Kopfgeld bezeichnet.
Kein Rechtsstaat -> Unrechtsstaat? -> neue Staat -> welcher Staat?
Bitte behalten Sie auch dieses Phänomen im Hinterkopf als eines der funktional ineinander greifenden Puzzleteilchen zu der dahinter stehenden (politisch motivierten) These, dass die Tierschützer diesen Staat (zzgl. potenzieller Anschlussländer) jetzt endlich selbst in die Hände nehmen müssen, weil er sich ja für den Schutz der Tiere als unzulänglich erweist. Von daher fügt sich diese Meldung nahtlos an Aua257 und seine zentrale These – die BRD ist kein Rechtsstaat – an.
Auch „Ergreifungsprämien“, „Kopfgelder“ etc. sind diesbezüglich eine höchst bedenkliche Entwicklung.