Aua179: Horror-Spanien-Transporte VI: Hundehilfe Hundeherzen e. V. – Hänger wurde nie genehmigt!

{TS-Kritik}

 

Unsere Presseanfrage an das Veterinäramt des Main-Kinzig-Kreis fiel just auf den ersten Urlaubstag der Mitarbeiterin, die den Verein Hundehilfe Hundeherzen e. V. dort sonst betreut. Deshalb nahm sich der Prüfung dieses Falles der Amtsleiter Friedrich Wilhelm Jakob an.

Die Auskünfte, welche Jakob heute erteilte, unterliegen einer kleinen Einschränkung: Jakob erteilt Auskunft nach Aktenlage, weil – wie oben erwähnt – die bearbeitende Veterinärin derzeit im Urlaub ist. Er halte es aber für unwahrscheinlich, dass es Vorgänge gäbe, die nicht in der Akte vermerkt seien. Trotzdem geben wir diesen Vorbehalt ordnungsgemäß weiter.

 

Der Anhänger wurde weder vorgestellt noch genehmigt

Die Auskünfte des Veterinäramts Main-Kinzig-Kreis lassen sich in folgende zwei wesentliche Punkte zusammenfassen:

  

  1. Der Anhänger, wie er auf den Transportbildern und sowie auf der Website des Vereins abgebildet ist, wurde dem Veterinäramt nie vorgestellt und ist nicht genehmigt!

 
Genehmigt, geprüft und in seinen Leistungsmerkmalen detailliert beschrieben ist lediglich das Zugfahrzeug, der VW-Crafter-Transporter.

Es gibt auch einen weiteren Beleg dafür, dass dieser Anhänger weder vorgestellt noch genehmigt wurde: In dem TRACES-Meldungen nämlich taucht er gar nicht auf. Wenn Hunde in dem Hänger transportiert werden, muss der Hänger auch über TRACES gemeldet sein.

(Wenn der Hänger aber gar nicht genehmigt wurde, taucht er folgerichtig auch nicht in der TRACES-Meldung auf.)

Nebenerkenntnis: Der Transport wurde über TRACES gemeldet. Allerdings, so Jakob, werde es weitere Überprüfungen nach sich ziehen, wenn Augenzeugenberichte sich bewahrheiten, dass unterwegs schon Hunde abgegeben wurden. Doggennetz liegen solche Augenzeugenberichte vor.

 

Keine Paragraph-11-Genehmigung Tierschutzgesetz

Die zweite essenzielle Erkenntnis und Auskunft der zuständigen Veterinärbehörde:

 

  1. Der Tierschutzverein Hundehilfe Hundeherzen e. V. hat noch keine §-11-Genehmigung Tierschutzgesetz, wie auf der Website des Vereins behauptet wird.

 

Zwar hat der Verein diese Genehmigung beantragt, aber sie wurde noch nicht erteilt.

Nach Auskunft von Jakob wird das Veterinäramt des Main-Kinzig-Kreises jetzt detailliert prüfen, welche Rechtsfolgen der gesamte Vorgang hat. In diese Prüfung einbezogen werden können alle Optionen von Untersagung der Tätigkeit über Ordnungswidrigkeiten bis Prüfung eines möglicherweise vorliegenden Straftatsbestands nach § 17 Tierschutzgesetz

 
Gelegenheit zur Widerlegung

Übrigens wurde der Verein Hundehilfen Hundeherzen e. V. gestern schon per Presseanfrage gebeten, eine Kopie der §11-Genehmigung sowie der Genehmigung des Anhängers vorzulegen. Keine Reaktion des Vereins. Die ausbleibende Reaktion des Vereins wird durch die aktuelle Presseauskunft des Veterinäramts hinlänglich erklärt.

 

Tierfreunde, Tierschützer, Spender und Übernehmer von Hunden dürfen sich die Frage selbst beantworten, wie es zu bewerten ist, dass Hundehilfen Hundeherzen e. V. in seiner „Gegendarstellung“ ausdrücklich behauptet, der Anhänger sei von der Veterinärbehörde genehmigt, wenn die Veterinärbehörde (Amtsleiter) dem widerspricht.