Aua128: Wissenswertes über Euthanasie

{TS-/DS-Kritik}

 

In Aua122, dem Nachruf auf meinen Doggenrüden Marius, hatte ich den hohen Stellenwert einer sanften Euthanasie hervorgehoben. Insbesondere die Tierschützer mit längerer Praxiserfahrung wissen: Hier gibt es gravierende Unterschiede. Euthanasie ist nicht gleich Euthanasie.

Vielen Tierschützern und Tierhaltern fehlen aber die entsprechenden Kenntnisse, um etwa im Vorfeld mit dem behandelnden Tierarzt abklären zu können, welche Methode dieser wählt und ob man dann mit diesem Vorgehen einverstanden ist. Immer wieder hört man leider auch von Intrakardialinjektionen (also die „Todesspritze“ direkt ins Herz) OHNE vorherige Narkose des Tiers. Grausam!

Es ist hilfreich zu wissen, welche unterschiedlichen Medikamente dem Tierarzt zur Verfügung stehen, welche unterschiedlichen Vorgehensweisen möglich sind. Unbedingt auch sollte jeder Verantwortliche wissen, dass die Verabreichung von  dem berühmten T 61 ohne vorherige Narkose ausdrücklich verboten ist!

In einem sehr ausführlichen, für den Laien gut verständlichen und mit Fallbeispielen unterfütterten Artikel behandelt die Tierheilpraktikerin Julia Holzmann auf ihrer Website Brennpunkt Tier das schwierige Thema unter der Überschrift Euthanasie mit T 61 .

Über die Anpassung der Zulassungsbedingungen für T 61 durch das Bundesministerium für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Ende 2010 wurde in den Fach- und auch Tierschutzforen breit informiert (z. B. hier und hier).

Euthanasie ist ein bitteres Thema. Aber es gehört ebenso selbstverständlich zur Verantwortung der Tierhalter (ob privat oder Tierschutz) wie Fütterung, Erziehung etc. Und die Verantwortung für diesen letzten Schritt sollte man nicht blindlings auf den Tierarzt abschieben. Zu viele Tierhalter haben das schon  mit nachgerade traumatischen Erfahrungen büßen müssen, über die auch im Internet breit und schauerlich berichtet werden.