Aua49: Die lange Liste der Tierschützer-Straftaten

{TS-/DS-Kritik}  Ein Zarenhof hier, ein Gnadenhof Momo dort, eine Tierherberge Hornberg nebenan und so weiter und so fort? Alles Einzelfälle? Kein Zusammenhang? Kein System?

Bei aktuellen Recherchen fiel uns eine hervorragende Pressemitteilung der AHO Redaktion Pferde & Kleintiere vom März 2010 auf. Interessant ist neben den Leitorientierungen für Spender im Haupttext insbesondere unten die erschütternd lange und Bände sprechende Liste von warnenden Medienberichten sowie die 39 Links umfassende Liste zu diversen Tierschutz-Skandalen, Spendenbetrugsfällen sowie der Tierquälerei angeklagter und/oder verurteilter Tierschützer etc. pp.

Da erstaunt die Dreistigkeit der Tierschutzszene, so ungefähr zur gleichen Zeit eine Art Jahresrückblick ins Netz zu stellen unter dem altbekannten Motto „Wir sind die Guten! Alles andere ist Verleumdung“.

Dieses „alles andere“ ist aber keine Verlautbarung aus dem wachsenden Heer der Kritiker, sondern Destillat und wichtige Synopse der im Netz und in den Medien, aus den Gerichtsarchiven und staatsanwaltlichen Pressemitteilungen verfügbaren Informationen.

Die Beweislast ist erdrückend!

Hier der AHO-Text im Original. (Quelle: hier)

 

 

Transparenz gefragt: Welche Tierschutzorganisation ist seriös? Was ist zu beachten? Politik untätig!


(aho) – Über eine ganze Reihe von Tierschutzvereinen und Organisationen wird kontrovers berichtet. Häufig wird die Verwendung von Spendengeldern kritisch hinterfragt. Manche Organisationen sind nicht als gemeinnützig anerkannt. Spenden an derartige Vereine sind deshalb steuerlich nicht absetzbar. In bestimmten Bundesländern dürfen bestimmte Vereine nicht um Spenden und Mitglieder werben. In anderen Bundesländern bleibt der Bürger ungeschützt. Dies ist um so unverständlicher, da der Bürger selbst mit einer Vielzahl von Vorschriften und Gesetzen überzogen und deren Einhaltung per Kontrollen und Bußgeldern durchgesetzt wird.

Auch wenn Prominente für den Tierschutz werben, muss dies nicht für Seriosität garantieren. Einige Prominente nutzen Tierschutzgeschichten als Vehikel für die Eigenwerbung. Informieren sie sich deshalb, bevor Sie spenden oder einer Organisation beitreten.

Spenden und Steuern

Wer an eine gemeinnützige Organisation spendet, kann diese Zuwendung bei seiner Steuererklärung geltend machen. Dadurch wird das zu versteuernde Einkommen geringer, es müssen also weniger Steuern gezahlt werden. Zuwendungen an Vereine, Hilfswerke und Stiftungen können in Höhe von maximal 20 Prozent der Einkünfte des Spenders als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Einzige Voraussetzung ist, dass die Empfängerorganisation vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützig anerkannt ist. Um die Zuwendung geltend machen zu können, erhalten Sie von dem Empfänger Ihrer Spende eine Zuwendungsbestätigung, die Sie beim Finanzamt einreichen können. Bei Spenden bis zu 200 Euro reicht der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts.
Darüber hinaus benötigen Sie von der Empfängerorganisation noch einen Beleg, der bestimmte steuerliche Angaben über die Organisation enthält. Sofern diese Angaben nicht ohnehin auf dem Überweisungsformular aufgedruckt sind, können Sie diese bei der Organisation anfordern. (Quelle: DZI)

Stellen Sie sicher, dass Ihre Spenden tatsächlich bei bedürftigen Tieren ankommen. Fragen Sie die Organisationen nach dem Spendensiegel des DZI und nach der Anerkennung als gemeinnütziger Verein. Lassen Sie sich nicht von einzelnen aufsehenerregenden Aktionen blenden.

Fragen Sie nach der Höhe der Werbe- und Verwaltungsausgaben.

Dies ist für Spenderinnen und Spender, Sponsoren, Zuwendungsgeber, Medien und Öffentlichkeit sowie Spendenorganisationen eine wichtige Orientierungsgröße. Die an diesen Indikator geknüpften Erwartungen sind allerdings unterschiedlich. In der Regel soll die Antwort auf zwei Fragen geliefert werden:

? Welcher Anteil der Spende kommt bei den Bedürftigen bzw. in den Projekten an?
? Wie effizient arbeitet die Organisation?

Weitere Informationen hier in diesen PDF-Dokument des DZI.

Es ist der mündige Spender gefragt, der sich selbstverantwortlich informiert, sich nicht auf Werbebroschüren verlässt und gewohnt ist, selbstbewusst kritische Fragen zu stellen.

In den Medien wird regelmäßig kritisch berichtet. Hier einige Beispiele:

Der NDR berichtete kritisch zu Tierschutzspenden.

Der SPIEGEL: Geschäfte mit Dackelblick

Vier Pfoten kritisch hinterfragt

PETA hinterfragt!

In Rheinland-Pfalz warnt regelmäßig die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)

Sammlungsverbot

Das Nachrichtenmagazin “kontrovers” berichtete ebenfalls. Hier der Beitrag auf dem aho-Videoportal. Die Täter wurden rechtskräftig zu Haftstrafen verurteilt. Es bleibt offen, ob die vielen gutgläubigen Spender entschädigt werden.

Besuchen Sie auch die Seiten von “Charitywatch”. Das journalistische Projekt beobachtet und dokumentert seit längerer Zeit Vorgänge um Spendenorganisationen.

Sie finden bei Charitywatch eine Reihe von informativen Beiträgen.

Lesen Sie auch:Sammlungsverbot der ADD gegen Mobile Tierrettung e.V.

In unangenehmer Erinnerung sind noch der Millionenbetrugsskandal um

Arche 2000

und die

Vorgänge im Tierheim Hamburg und das Selbstbedienungs-System Poggendorf

Erinnern Sie sich auch an den Millionenbetrug beim Deutschen Tierhilfswerk.

Informieren Sie sich, ob die von Ihnen in die nähre Auswahl genommene Organisation das Spendensiegel des DZI (Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen) trägt.

Suchen Sie hier in der Datenbank des DZI.


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