Aua45: Auslandstierschutz mit „mafiösen Strukturen“

{TS-/DS-Kritik} 


Umso länger wir zum Thema Tierschutz und Auslandstierschutz im Besonderen recherchieren, desto tiefer sind die für viele arglose Tierfreunde ganz offensichtlich kaum vorstellbaren Abgründe. Die Rechercheergebnisse sind so verheerend und so weitreichend, dass jede Veröffentlichung mit besonderen Risiken einhergeht.

Und die Wahrheit wird jetzt so drängend offenbar, dass es zu ihrer Benennung nicht mehr einzelner Journalisten bedarf. Hier kommen verschiedene Institutionen und Recherchierende voneinander unabhängig zum selben Ergebnis.

Und wie gut, dass dieses Ergebnis in einem Medium zu lesen steht, das sich von seiner handwerklichen Reputation her nicht so rasch abqualifizieren lässt: ZEIT online:

https://www.zeit.de/2010/50/Suedeuropa-Tiere-Flugpaten?page=1


Flugpatenschaften sind mehrheitlich illegal

Der erste Teil unserer Artikel-Serie  „Illegale Tiertransporte“ (hier) geht das Thema breit an und dokumentiert das Wegsehen der Behörden. Der ZEIT-Online-Beitrag von Anne Lemhöfer fokussiert den Teilaspekt Flugpatenschaften. Das ist auch ein Thema, bei dem es schlichtweg nur erstaunlich ist, wie tapfer alle Tierschützer und Tierschutzorganisationen bisher das Faktum ignorieren, dass Flugpatenschaften mehrheitlich illegal sind. Selbst Pressemitteilungen der Behörden hierzu bleiben bisher unbeachtet (hier und hier und hier).

Anne Lemhöfer arbeitet die enormen Risiken für die Flugpaten in ihrem aktuellen Artikel heraus. Damit bestätigt sie, was auch andere schon detailliert dargestellt hat: Flugpatenschaften sind zumeist illegal und mit einem enormen Risiko für den Paten behaftet, auch wenn einschlägige Portale und Tierschutzorganisationen immer wieder versuchen, „die naheliegenden Bedenken potenzieller Helfer zu zerstreuen“ (Zitat aus „Die Herrchen der Lüfte“ von Anne Lemhöfer, 26.12.2010 ZEIT online).

 

Mafiöse Strukturen im Auslandstierschutz

Noch viel weiter und deckungsgleich mit unseren Recherche-Ergebnissen geht die Amtstierärztin Christa Wilczek vom Amt für Veterinärwesen in Darmstadt-Dieburg. Sie formuliert, was bei streng logischer Betrachtung eigentlich auf der Hand liegen müsste, wenn sie diesen von  Tierschützern betriebenen, nachweislich mehrheitlich illegalen Hundehandel mit der organisierten Kriminalität verknüpft: „Die ursprünglich zur Rettung einzelner Tiere angelegten Hilfsaktionen seien aus dem Ruder gelaufen. Sie vergleicht die Flugpaten gar mit ahnungslosen Drogenkurieren. Es hat sich ein lukrativer Tierhandel mit teils mafiösen Strukturen entwickelt“ (ibid.).

 

Empfehlungen für potenzielle Flugpaten

Wo Anne Lemhöfers Tipps im ZEIT-Artikel etwas vage bleiben, können wir nach unseren Recherchen potenziellen Flugpaten Konkretes an die Hand geben: Nach den Ausführungen des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Dr. Patrick Huselstein (hier), ist die Lösung relativ einfach:

Jede Tierschutzorganisation, die keine Registriernummer nach Paragraph 4 Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung und keine Genehmigung zum gewerblichen Handel mit Tieren nach Paragraph 11 Tierschutzgesetz (ACHTUNG: diese Genehmigung hat NICHTS mit der Paragraph-11-Genehmigung zum Betrieb tierheimähnlicher Einrichtungen zu tun!) vorweisen kann, handelt bei der Anwerbung und Durchführung von Flugpatenschaften ILLEGAL! Neben den oben genannten Genehmigungen muss jede Tierschutzorganisation jeden einzelnen Tiertransport auch noch an TRACES melden, es sei denn, die zuständige Veterinärbehörde vor Ort befreit die verantwortliche Organisation schriftlich und damit nachweislich von dieser Meldepflicht.

Noch einmal ganz übersichtlich:

Sie wollen für eine Tierschutzorganisation

eine Flugpatenschaft übernehmen?

 

Bitte klären Sie vorher ab und lassen Sie sich folgende Genehmigungen am besten in Kopie aushändigen:

  • Die Tierschutzorganisation soll Ihnen ihre Registriernummer nach § 4 Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung vorlegen oder eine schriftliche Bestätigung der zuständigen Veterinärbehörde, dass auf diese verzichtet wird.

 

  • Die Tierschutzorganisation soll Ihnen ihre Genehmigung nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b Tierschutzgesetz zum gewerblichen Handel mit Tieren vorlegen oder eine schriftliche Bestätigung der zuständigen Veterinärbehörde, dass diese Genehmigung nicht beantragt werden muss. (Bitte beachten Sie, dass diese Genehmigung nichts mit der §11-Genehmigung zum Betrieb einer tierheimähnlichen Einrichtung zu tun hat!)

 

  • Lassen Sie sich von der verantwortlichen Tierschutzorganisation bzw. deren Partner im Ausland schriftlich bestätigen, dass der Transport an TRACES gemeldet wird. Andernfalls bedarf es einer schriftlichen Bestätigung der zuständigen Veterinärbehörde, dass diese Meldungen an TRACES für diese Tierschutzorganisation nicht gefordert werden.
    • Lassen Sie sich auf gar keinen Fall in den Begleitpapieren des Tieres als Besitzer, Eigentümer oder Halter eintragen, wenn Sie nicht wirklich der Besitzer, Eigentümer bzw. Halter des Tieres sind. Sonst haften Sie im vollen Umfang! Überdies stellt der nicht wahrheitsgemäße Eintrag in die Papiere als Halter, Besitzer oder Eigentümer des transportierten Tieres den Straftatbestand der Urkundenfälschung dar.
    • Für weitergehende Informationen zum Thema Flugpatenschaften sollten Sie auf gar keinen Fall den Auskünften der Tierschutzorganisationen allein vertrauen oder sich gar in Foren beraten lassen. Verbindlich hierzu sind einzig und allein die Auskünfte (am besten schriftlich) der Ämter und Behörden, also der zuständigen Veterinärämter, der Ministerien und des Zolls.

    Als allgemeine Empfehlung und einzig seriösen Weg, einem Straßenhund ein Heim in Deutschland zu geben, lässt sich nur nochmals die Amtstierärztin zitieren: „[…] sich nicht nur als Flugpate zur Verfügung zu stellen, sondern auch bereit sein, das Tier nach der Reise bei sich zu Hause aufzunehmen“ (ibid.). Zu den Risiken einer solchen Aufnahme äußerst sich die Veterinärin auch in dem Artikel. In Buchform kompetent, gut recherchiert und angereichert mit eigenen Erfahrungen liest man das am besten hier!