Aua1427: +++ EILMELDUNG +++: Duisburger Polizei bedroht Pflegestelle – eineinhalb Stunden Terror trotz veterinärbehördlicher Anordnung – Adoptanten nötigen Hundehalterin und verhindern Klinikbesuch

 

{TS-Kritik}

[Aktualisierung vom 17.10.14, 21.20 Uhr]
[Aktualisierung vom 18.10.14, 08.27 Uhr]
[Aktualisierung vom 18.10.14, 11.07 Uhr]‘
[Aktualisierung vom 28.10.14 betr. Presseanfrage Polizei Duisburg]

– Bitte beachten Sie die Fortsetzung der Berichterstattung über diesen Fall in Aua1430! –

 

Durch zwei Quellen  bestätigte wörtliche Äußerung von Duisburger Polizeibeamten heute am 17. Oktober 2014 bei einem Einsatz in Duisburg am späten Nachmittag:

 

 

„Rechnen Sie damit:

Wir holen den Hund mit Gewalt raus.

Wir treten Ihnen die Tür ein.

Wir haben das Recht dazu!“  

 

 

Das ist eigentlich nicht der Gemütszustand, in dem Journalisten und Blogger Artikel schreiben sollten. Aber nach dem, was die DN-Redaktion in den letzten zwei Stunden am Telefon live miterlebt hat, zittert auch Karin Burger am ganzen Leib!

Zum Schutz einer rührenden älteren Dame, die einen Auslandshund bei sich aufgenommen hat und jetzt von dem zuständigen Tierschutzverein in unfassbarer Art und Weise terrorisiert und bedroht wird, veröffentlicht DN die Meldung trotzdem und vorab! Sie tut das in der Hoffnung, die betroffene Dame etwas schützen zu können und vor weiteren Übergriffen insbesondere der Vereinsfunktionärin sowie der Adoptanten schützen zu können, bis die Behörden und die Gerichte hier Klarheit schaffen.

Die Hundefreundin hat nach mehr als eineinhalb Stunden Terror durch drei Polizeibeamte, zwei Adoptanten und eine Beauftragte des verantwortlichen Tierschutzvereins heute zwischen ca. 17.00 bis 19.00 Uhr einen Nervenzusammenbruch erlitten, ist nur noch am Weinen und vollkommen fertig.

 

Erfolgloser Hilferuf an die Polizeileitstelle

Die DN-Redaktion hat zwischendurch und parallel zur Belagerung des Hauses der Pflegestelle durch einen Telefonanruf bei der Polizeileitstelle in Duisburg versucht einzuwirken und zu erreichen, dass sich die Polizeibeamten an die heute ergangene veterinärbehördliche Anordnung halten und vor allem die alleinstehende Frau jetzt erst einmal in Ruhe lassen und nicht weiter unter Druck setzen.

Der Polizeibeamte am Telefon beschied die DN-Redaktion, sich gefälligst daraus zu halten und beendete das Gespräch, ohne vorher überhaupt die Daten der Anruferin erhoben zu haben, Näheres zum Sachverhalt zu erfragen und ggf. Vermittlungsmöglichkeiten zu nutzen.

 

Katastrophale Transportbedingungen – ungesicherte Übergabe

Die Ereignisse davor in der Zusammenfassung: Engagierte Hunde- und Tierfreundin nimmt für einen bekannten Auslandstierschutzverein, über den auf DN und durch andere Medien schon mehrfach kritisch berichtet worden war, einen sehr alten Hund aus Polen als Pflegestelle auf. Schon die Umstände des Transportes und der Übergabe des völlig verängstigten Hundes an Frau D. [Name von der DN-Red. geändert], wie sie dieser Redaktion glaubwürdig berichtet werden, spotten jeder Beschreibung und widersprechen allen Grundsätzen professionellen Tierschutzes. Der Fahrer des Transportes wollte dem völlig verängstigten Hund erst beim Ausladen ein Geschirr anlegen. Der Hund schnappte nach ihm. 

Es sollten unsagbare Zustände gewesen sein!

Bezeichnenderweise auch wurde Frau D. von dem Verein weder der EU-Heimtierausweis ausgehändigt noch erhielt sie einen Durchschlag des Pflegevertrages. Der ist nach Angaben der Pflegestelle wieder einmal aus der Kategorie: Pflegestelle trägt alle Kosten und hat keine Rechte! Also möglicherweise: sittenwidrig!

In zwei Wochen offensichtlich liebevoller Pflege des stark verängstigten Hundes hat Frau D. eine tiefe innere Bindung zu dem Pflegehund aufgebaut und würde ihn auch gern behalten. Der hoch betragte Hund hat sich nach ihren Angaben bestens eingelebt und blühe unter der liebevollen Pflege auf.

Dann teilte ihr der Auslandstierschutzverein mit, man habe jetzt Adoptanten gefunden: ganz junge Leute (20 Jahre alt) mit einer Wohnung im dritten Stock. Frau D. wies darauf hin, dass der Hund aufgrund seines Alters und Gesundheitszustandes Schwierigkeiten mit dem Treppensteigen haben werde und dass diese Situation mutmaßlich in kurzer Zeit zu Problemen führen werde.

Die Orga ist nicht darauf eingegangen und kündigte an, den Hund heute um 17.00 Uhr abzuholen. Übrigens kennt kein Verantwortlicher des Vereins den Hund, wie Frau D. hervorhebt. Und auch die Vorkontrolle bei den Adoptanten soll nicht durch Beauftragte des Vereins erfolgt sein, aber durch eine Person, die den Hund ebenfalls noch nie gesehen hat.

 

Veterinärbehördliche Anordnung: Hund darf nicht herausgegeben werden

Zwischenzeitlich hatte sich Frau D. sowohl an die Behörden wie auch an einen anderen Tierschutzverein und die DN-Redaktion gewandt. Das Staatliche Veterinäramt Duisburg wurde heute Mittag von ihr über den Vorgang, die nach ihren Angaben dubiose Transportsituation sowie das Fehlen eines Impfausweises informiert.

Bei einem Tierarztbesuch ließ sich im Übrigen nach Angaben von Frau D. auch kein Chip des Hundes feststellen.

Die zuständige Veterinärbeamtin habe Frau D. daraufhin folgende telefonische Auskunft erteilt, wie sie dieser Redaktion berichtet: Sie solle den Hund auf gar keinen Fall an den Tierschutzverein herausgeben, bis der tierseuchenrechtliche Status abgeklärt ist.

Sicherheitshalber telefoniert Frau D. heute auch noch mit dem Duisburger Rechts- und Ordnungsamt, welche diese veterinärbehördliche Anordnung bestätigte.

Die Amtstierärztin bat Frau D. des Weiteren, den Hund noch heute in einer Tierklinik vorzustellen, den Gesundheitszustand dort dokumentieren zu lassen und insbesondere die Suche nach dem Chip noch einmal aufzunehmen.

 

Adoptanten nötigen Pflegestelle und verhindern Klinikbesuch

Die DN-Redaktion berichtet hier den weiteren Verlauf nach den Angaben von Frau D. Im Zuge der weiteren Bearbeitung dieses Falls werden Stellungnahmen weiterer Betroffener sowie der Polizei Duisburg zu den zunächst unfassbar klingenden Vorgängen eingeholt.

Frau D. wollte mit dem Hund das Haus verlassen und zur Klinik fahren. Zu dem Zeitpunkt befanden sich schon die zwei designierten Adoptanten vor ihrem Haus. Nachdem klar war, dass Frau D. auf Anweisung des Veterinäramtes den Hund nicht herausgeben würde, hätten sie die beiden Adoptanten massiv bedroht. Sie nötigten sie, von der Klinikfahrt Abstand zu nehmen. Wörtlich soll die Drohung gefallen sein: „Trauen Sie sich mal hier raus!“

Daraufhin und vollkommen verängstigt ging Frau D. wieder ins Haus und rief die Polizei zur Hilfe. Die rückte mit insgesamt drei Beamten an. Außerdem erschien noch eine Beauftragte des zuständigen Vereins, die als Hundetrainerin bekannt ist.

Was sich dann zwei Stunden lang vor dem Haus von Frau D. abgespielt hat, spottet jeder Beschreibung; die DN-Redaktion hat die Vorgänge teilweise mitbekommen. Frau D. hatte angerufen und gebeten, am Telefon mitzuhören. Zwischendurch kam Frau D. immer mal wieder ans Telefon und weinte heftig.

Parallel dazu hat DN über Handy versucht, die Polizei Duisburg von ihrer offensichtlich massiven Kompetenzüberschreitung abzuhalten oder wenigstens Rücksicht auf den Gesundheitszustand einer älteren völlig aufgelösten Dame zu nehmen. Ohne Erfolg!

 

Vereinsbeauftragte beleidigt und verhöhnt Pflegestelle

Sechs Personen also reden und schimpfen auf eine 60 Jahre alte alleinstehende Dame ein, die schon eingangs des Gesprächs auf die veterinärbehördliche Verfügung sowie die Aussagen des Rechts- und Ordnungsamtes hingewiesen habe. Wörtliche Aussage der Polizeibeamten, die außer von Frau D. noch von einem unabhängigen Zeugen bestätigt werden:

 

„Wir stehen über dem Veterinäramt und wir stehen auch über dem Ordnungsamt. Wir treten gleich die Türe ein!“

 

Die Vereinsbeauftragte beschimpfte Frau D. derweil, sie sei ja nicht ganz richtig im Kopf. Außerdem und offensichtlich in Kumpanei mit den anwesenden Polizeibeamten, welche gegen diese Beleidigungen nach Angaben der Augenzeugen auch nicht einschritten, triumphierte sie, man werde den Hund heute noch und auf jeden Fall mitnehmen.

Frau D. wies ergebnislos immer wieder darauf hin, dass das Veterinäramt in diesem Fall doch schon eingeschaltet sei, sie ja nicht grundsätzlich die Herausgabe des Hundes verweigere, sich aber der vorerst nur telefonisch vorliegenden veterinärbehördlichen Anordnung von Frau Dr. Wagner füge, den Hund aufgrund des unklaren tierseuchenrechtlichen Status nicht herauszugeben.

Nach Angaben von Frau D. hätten die Polizeibeamten keinerlei Anstrengungen unternommen, das zuständige Veterinäramt zu erreichen, Frau D.s Aussagen solcherart zu überprüfen oder die Fachbehörde zur Klärung an den Ort des Geschehens zu holen.

 

„Wir treten Ihnen die Tür ein!“

Mehrfach hätten die Polizeibeamten Frau D. damit gedroht, die Tür ihrer Wohnung einzutreten und den Hund mit Gewalt herauszuholen. Beide Zeugen (ein Bekannter von Frau  D. war anwesend) bestätigen folgende wiederholten Drohungen der Polizeibeamten:

 

„Rechnen sie damit: Wir holen den Hund mit Gewalt raus. Wir treten Ihnen die Tür ein. Wir haben das Recht dazu!“

 

Diese massiven Drohungen erhalten besondere Glaubwürdigkeit durch die Tatsache, dass die DN-Redaktion selbst telefonisch und vergeblich versucht hatte, zur Deeskalation der Situation beizutragen, indem sie mit der Polizei-Einsatzleitung telefonierte. Dabei hatte sie ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Frau D. mit den Nerven völlig fertig sei und der Zusammenbruch drohe.

Das Gebahren des Polizeibeamten am Telefon jedoch zeigte rasch, dass die alte Dame der Polizei offensichtlich hilflos ausgeliefert ist.

Immerhin berichtete Frau D. kurz darauf, dass der dritte Polizeibeamte vor dem Haus sie auf einmal gefragt habe, wer denn Frau Burger sei. Die Äußerungen, die Frau Burger am Telefon dem Einsatzleiter wiedergegeben habe, entsprächen nicht der Wahrheit.

Frau D. und ihr Zeuge bestätigen aber ausdrücklich, dass die Polizei ihr mehrfach mit Gewaltanwendung und dem Eintreten der Tür gedroht habe. Die DN-Redaktion hat den psychischen Zustand einer völlig aufgelösten und verängstigten Dame am Telefon live miterlebt hat. Frau D. ist am Telefon weinend zusammengebrochen.

Bei dem ganzen Zinnober tauchte dann auch plötzlich der EU-Heimtierausweis auf. Allerdings machten die Polizeibeamten keinerlei Anstalten und formulierten auch nicht den Wunsch, den Chip des Hundes auszulesen, um auf diesem Weg zu überprüfen, ob dieser urplötzlich aufgetauchte Ausweis überhaupt zu diesem Hund gehört.

 

Ich gebe zu: Ich bin vollkommen erschüttert!

Von einer weitergehenden Bewertung dieser ungeheuerlichen Vorgänge nimmt die DN-Redaktion im Moment noch Abstand, weil sie selbst völlig entsetzt über die gerade erlebten Vorgänge ist.

 

Hochachtung vor dem Standing der Frau D.!

DN spricht Frau D. aber ihre absolute Hochachtung dafür aus, dem Terror und der eineinhalbstündigen Belagerung durch drei Polizeibeamte, zwei Adoptanten und einer Vereinsfunktionärin so tapfer standgehalten zu haben. Sie hat den Hund trotz massiver Gewaltandrohungen durch die Polizeibeamten sowie die Ankündigung diverser Strafanzeigen, trotz Belagerungszustandes vor ihrem Haus, trotz der verbalen Übergriffe der Vereinsfunktionärin nicht herausgegeben.

Inzwischen konnte Frau D. der Kontakt zu seriösen Tierschützern vermittelt werden, die jetzt versuchen, ihr so gut es geht in dieser schwierigen Situation beizustehen. Sie hat schon anwaltlichen Beistand. Gegen die verantwortlichen Polizeibeamten soll Strafanzeige erstattet und Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt werden.

Der weitere Verbleib des Hundes liegt in der Entscheidungshoheit des Veterinäramts Duisburg, das in der kommenden Woche den tierseuchenrechtlichen Status abklären und die ordnungsgemäße Einfuhr aus Polen überprüfen wird.

DN wird über den Fortgang dieses trotz aller journalistischen Abgeklärtheit als unfassbar zu bewertenden Vorganges berichten. Zunächst steht zu hoffen, dass diese enorme Aufregung und brennende Angst um ihren Pflegling die alte Dame nicht nachhaltig gesundheitlich schädigt. Und DN hofft, dass der verantwortliche Verein von Aktionen Abstand nimmt, sich entgegen der Anordnung des Veterinäramts und entgegen dem Willen von Frau D. den Hund mit der offenkundig gezeigten Gewaltbereitschaft anzueignen.

Ganz persönlich: Ich bin entsetzt, wie Polizeibeamte sich gegen eine ältere Dame aufführen, ganz offensichtlich ihre Kompetenzen bei Weitem überschreiten und sich anmaßen, ohne Gefahr im Verzug und ohne die Anwesenheit von Veterinärbeamten damit drohen, mit Gewalt das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung zu verletzen und die Beschlagnahme eines Hundes durchzuführen.

Bei Frau D. besteht wohl offensichtlich keine Fluchtgefahr; es war auch ansonsten und für den Hund keine Gefahr im Verzug. Sie hatte ihre grundsätzliche Bereitschaft, den Hund herauszugeben mehrfach bekundet.

Schlussendlich handelt es sich hier um eine a) tierseuchenrechtliche Angelegenheit, für welche die Polizeibeamten keinerlei Kompetenzen besitzen sowie b) eine zivilrechtliche Auseinandersetzung, die gegebenfalls dann durch Gerichte geklärt wird.

DN wird weiter berichten!

 

Aktualisierung um 21.20 Uhr:

Keiner der Helfer kann Frau D. telefonisch erreichen. Wir sind in großer Sorge um die Dame!

 

Aktualisierung 18.10.14 / 8.27 Uhr:

Frau D. ist wohlauf. Völlig erschöpft von der Aufregung hatte sie das Telefon auf leise gestellt.

 

Aktualisierung 18.10.14 / 10.53 Uhr:

(Hier stand ein Missverständnis.) Die Information, der Hund sei gechipt und geimpft, stammt aus Polen.

Zum Alter des Hundes bleiben die Angaben widersprüchlich: Der zunächst 12 Jahre alte Hund sei laut Angaben des deutschen Vereins etwa 8 bis 9 Jahre alt; diese Info kam aus Polen. Diese Angabe stimmt aber nicht mit den Angaben auf dieser polnischen Internetseite überein, wo der Hund zur Vermittlung angeboten wird. Dort wird als Geburtsjahr 1995 angegeben; das würde bedeuten, er ist 19 Jahre alt. Eher nicht?

Auch die Fotos sprechen für einen Hund im fortgeschrittenen Alter.

 

Bildzitat Screenshot von dieser polnischen Webseite, wo der Hund zur Vermittlung angeboten wurde. Die DN-Redaktion hat die Angaben zu dem Hund aus einem anderen Screen herausgeschnitten und in diesen Screen hineinmontiert.

 

Übrigens findet es diese Redaktion immer wieder neu faszinierend, dass Straßenhunde ihr Geburtsjahr, in manchen Fällen sogar ihren Geburtstag angeben können. Denn bei Schätzungen markiert der Tierschützer solche üblicherweise mit dem wichtigen Hinweis „ca.“, also „ca. 1995“ bzw. das polnische Äquivalent dazu. Google-Übersetzer sagt „okolo“.

Warum machen Adoptanten, die selbst noch sehr jung sind, eine derartige Welle für einen ziemlich alten Hund, der offensichtlich momentan gut untergebracht ist und den sie zuvor noch nie in ihrem Leben gesehen haben? Hat der Hund aus Polen Diamanten im Darm? Oder etwas anderes?  Warum wollten sie partout nicht, dass er in einer Tierklinik untersucht wird? Und zwar so partout, dass sie sich dafür nach Angaben von Frau D. zu einer Nötigung hinreißen ließen?

 

[Aktualisierung 28.10.14:]
Presseantwort der Polizei Duisburg

Nachdem die Presseanfrage der DN-Redaktion vom 19. Oktober 2014 an die Polizei Duisburg angeblich dort nicht angekommen war, hat DN diese nach telefonischer Rücksprache mit der Pressestelle am 24. Oktober 2014 erneut zugesandt. Am 27. Oktober 2014 erhält die DN-Redaktion dann folgende Antwort:

              

zu dem von Ihnen geschilderten Vorfall existiert hier ein Strafverfahren. Mit Blick auf die laufenden Ermittlungen werde ich Ihnen dazu keine Auskünfte geben.

(Presseantwort Pressestelle Polizei Duisburg per E-Mail an die DN-Redaktion am 27.10.2414)