Aua1399: Traurige Korrekturen an einer bmt-Meldung zum Thema Animal Hoarding

 

{satirisch korrigiert und kommentiert}

[05.09.14]

Man kann ja auch nicht alles können. Zum Beispiel Tiere heil oder mindestens lebend von Ungarn nach Deutschland bringen. Oder: eine akzeptable Meldung über einen Tierschutzeinsatz formulieren.

Gern springt die DN-Redaktion deshalb dem Bund gegen Missbrauch der Tiere (bmt) zur Seite und erlaubt sich einige Korrekturen an dieser Meldung, denn sicherlich möchte der tolle bmt der unerträglichen Vermenschlichung von Hunden, die sich natürlich supertoll zur Spendenakquise eignet, nicht noch weiter Vorschub leisten:

              

Nach gründlicher Hausdurchsuchung vom Keller bis auf den Dachboden waren es letztendlich 23 Hunde, darunter vier ca. 2 Wochen alte Hundebabieswelpen mit Mutter und zwei ca. 4 – 5 Wochen alte Hundekinderwelpen mit Mutterhündin. Zwei der kleinen Geschwister sollen vor ca. 2 Wochen gestorben sein, ein kleiner Hundejunge Rüde hat derzeit Untertemperatur und wir wissen nicht, ob er überlebt. Glücklicherweise hat sich die Tierärztin des Tierschutzhofes Krevinghausen bereit erklärt, den Kleinen mitzunehmen und sich um ihn zu kümmern. Das Geschwisterchen ist wohlauf und putzmunter.
Die beiden Mütter Mutterhündinnen mit ihren[m] Kindern Nachwuchs und sechs Hunde-Teenager Junghunde befinden sich auf dem Tierschutzhof Osnabrück.

(bmt auf Facebook: „Traurige Sicherstellung aus Messie-Tierhaltung“ vom 03.09.14 mit Korrekturen der DN-Redaktion)  

              

 

Von Herzen danken allerdings muss die DN-Redaktion dem bmt für nachfolgendes großartiges Eingeständnis:

              

Leider ist der kleine schwarz-weiße Hundejunge von Montag auf Dienstag verstorben. Als er seine Reise in eine vermeintlich besser[e] Zukunft antrat, hatte er leider Untertemperatur. Zum Glück nahm ihn die Tierärztin des Tierschutzhofes Krevinghausen in ihre Obhut, doch leider kam für den Kleinen jede Hilfe zu spät.

(ibid.; Korrektur und Hervorheb. d. DN-Red.)  

          

Etwas pietätlos empfindet DN den Zynismus: „zum Glück“? Sie will jetzt nicht so weit gehen zu behaupten, dass der Verfasser dieses Murkstextes es als einen Glücksfall empfindet, dass der Zwerg die Kurve nicht mehr gekriegt hat. Denn die offensichtlich der Göttin Fortuna überlassene Aufnahme durch die Tierärztin geriet ihm ja nicht so recht zum Glücksfall?

Dieser missgünstigen Unterstellung widersprechen auch insgesamt 3 „leider“!

Dennoch: Das findet man relativ selten: Tierschützer, die so ehrlich sind zuzugeben, dass sie beschlagnahmten Tieren nicht wirklich eine bessere Zukunft garantieren können! Dass eine „bessere Zukunft“ deshalb immer nur „vermeintlich“ sein kann. Also: eine Täuschung!

Danke, bmt!

Hätte der Autor dieses Rühr – und Vermenschlichungstextes darauf anspielen wollen, dass der kleine Rüde aufgrund des bedrohlichen Gesundheitszustandes ohnehin schlechte Karten hatte, wäre ja eher die Formulierung „auf die erhoffte bessere Zukunft“ nahegelegen.

 

Nur für den bmt nicht einfach!

Doch damit ist der Herrlichkeiten dieses offensichtlich zwischen Klo und Ungarn zusammengestoffelten Textes noch nicht genug:

              

Wo hört Tierliebe auf und fängt Animal Hoarding an? Diese Frage ist sicherlich nicht einfach zu beantworten.

(ibid.)  

              

Was für ein Stuss! Die Frage ist relativ einfach zu beantworten, orientiert man sich etwa an den gesetzlichen Vorgaben z. B. für gewerbsmäßige Züchter (1 Betreuungsperson für 10 Hunde; § 3 in hier) oder schlicht am gesunden Menschenverstand. Es gibt Veterinärämter in diesem Lande, die als eine durchaus vernünftige und nachvollziehbare Bestandsgrenze für Pflegestellen etwa die Hundezahl fünf angeben. Naheliegend ist auch eine Orientierung an dem, was der Deutsche Tierschutzbund in seiner „Checkliste zum Animal Hoarding“ als Anzahl von Tieren einer durchschnittlichen Tierhaltung angibt: bis ca. 3 Hunde, 3-4 Katzen.

Man muss einfach Themen nicht unnötig verkomplizieren und aus dem drängenden Tierschutzthema Animal Hoarding eine Wissenschaft oder eine hinsichtlich akzeptabler Bestandsgrößen nicht zu klärende Frage machen. Sonst wird ganz hurtig „vermeintlicher“ Tierschutz draus!

 

Tatsächlich nicht einfach: die gültige bmt-Satzung zu finden!

Aber für den derzeitigen Vorstand des bmt sind solche Fragen vielleicht deshalb „sicherlich nicht einfach zu beantworten“, weil der ja schon die erstaunliche Verrenkung hinkriegen muss, in mindestens zwei, wenn nicht sogar drei Fällen auch noch der eigene Angestellte zu sein. Denn sowohl der 1. Vorsitzende Karsten Plücker wie der zweite Vorsitzende Frank Weber wie das vierte Vorstandsmitglied Dr. Uwe W. sind jeweils zeitgleich Tierheim- bzw. im dritten Fall Geschäftsstellenleiter (in Kassel, Hamburg, Pfullingen) und im Falle nicht ehrenamtlicher Tätigkeit ihr eigener Arbeitgeber! Davon träumt die Nachwelt! Wenn die nicht ehrenamtlich tätigen Vorstände dabei mit sich selbst neue Gehalts- und Urlaubsforderungen verhandeln, müssen sie immer um den Tisch herumspringen, um sich selbst zu entgegnen – und natürlich im Sinne des Tierschutzes maßlose Arbeitnehmerforderungen auf ein akzeptables Maß zurückzuargumentieren!

 

Ausschnitt Bildzitat Screenshot bmt-Impressum – oder kurz: das Impressum diverser Tausendsassa! Vorstand, Tierheimleiter, Auslandstierheimerrichter, VOX-hundekatzemaus-Tanzbär und und und!

 

Aber bitte kommen Sie jetzt nicht durcheinander! Denn ob die bmt-Vorstände überhaupt ehrenamtlich tätig sind, ist dieser Redaktion nicht bekannt, kann diese Redaktion der Webseite auch nicht entnehmen und lässt die auf der Webseite des bmt verfügbare (!!!) Satzung ausdrücklich offen:

              

Die hauptamtliche Tätigkeit des/der Bundesvorsitzenden und/0der seiner Stellvertreter/Stellvertreterin ist zulässig, sofern die Jahreshauptversammlung bei der Wahl oder während der Amtsperiode zugestimmt hat. Die Zustimmung gilt jeweils für eine Amtszeit bzw. für die restliche Amtszeit.

(bmt-Satzung in derzeit auf der bmt-Seite online verfügbaren Fassung vom 02.11.2006)

              

 

Mist! Das ist die Satzung aus dem Jahr 2006? Lag dazwischen nicht noch eine Satzungsänderung? Keine Ahnung, zumindest wurde sie in der Einladung zur Mitgliederversammlung 2011 angekündigt.

Und tatsächlich: Wer sich nur ein wenig Mühe gibt, der findet sie dann auch:

Da heißt es dann wieder etwas anders:

              

Die den Vorstandsmitgliedern für die Vereinstätigkeit entstehenden Auslagen und Kosten werden ersetzt.

Der Vorstand kann für die Ausübung von bestimmten Vereinsämtern außerdem eine Vergütung nach Maßgabe des § 3 Nr. 26 a EStG beschließen. Eine darüber hinaus gehende Vergütung können die Vorstandsmitglieder im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten unter Berücksichtigung des Grundsatzes der sparsamen Wirtschaftsführung erhalten, wenn dies der Beirat gesondert beschließt.

(§ 7 (2) der bmt-„Neue“-Satzung (gefunden über Google) in der Fassung von 28.07.2011)

              

Sicherheitshalber alles noch einmal überprüfen – rein aus leandarakischen Gründen. Und Potzblitz und Regenwurm: Da ist ja noch eine Satzung! Und die ist noch aktueller: 7. März 2014!

Jetzt ist die DN-Redaktion völlig erschöpft von der Sucherei nach einer gültigen Satzung!Immerhin haben wir inzwischen September 2014. Wer weiß, wie viele bmt-Satzungen noch im Internet herumschwirren? Und es ist allgemein bekannt, dass es schier unmöglich ist, obsolete Texte unter der eigenen URL aus dem Internet verschwinden zu lassen!

DN schreibt deshalb mal nichts mehr weiter dazu … Wichtig ist einfach nur, dass man sich von der zwanghaften Vorstellung von bmt-Vorständen im Ehrenamt löst!

 

Nur in seiner Freizeit geht er übers Wasser

Insbesondere vor der Arbeits(ü)be(r)lastung eines Frank Webers muss jeder Normalsterbliche auf die Knie sinken: zweiter bmt-Vorstand UND Tierheimleiter UND Moderator bei VOX hundkatzemaus! (Das ist die Sendung, wo (wenn auch später) verurteilte Tierquäler auftreten dürfen – vgl. Aua1398). Wie kriegt der Mann das bloß hin?

Wie auch immer, immerhin scheint die ganze Arbeit das nötige Geld einzuspielen, denn wer kann schon wie Karsten Plücker von sich behaupten,“auf eigene Kosten“ (!) ein Tierheim in Ungarn errichtet zu haben.

Ungarn? Ist das nicht Ausland? Genau! Und von dort kommen auch Hunde nach Deutschland.

 

Eine klitzekleine Bitte der DN-Redaktion

Wenn die vielbeschäftigten bmt-Herren demnächst mal wieder eine kleine Sekunde Zeit hätten, wäre es nicht imageschädlich, das Impressum derjenigen bmt-Geschäftsstellen, welche Hunde aus dem Ausland „aufnehmen“, auf Stand zu bringen und dort unter anderem die Aufsicht führende Behörde (i. e. das zuständige Veterinäramt) zu benennen sowie im Impressum auszuweisen, dass die Genehmigung nach § 11 Absatz 1 Nr. 5 Tierschutzgesetz zur Verbringung und Vermittlung von Auslandstieren vorliegt.

Denken Sie, das geht?

 

Bildzitat Screenshot Impressum Wau-Mau-Insel: Leider ohne Hinweis auf die Aufsicht führende Behörde oder gar, ob eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 5 TierSchG vorliegt. So schade!!!

 

Dieser Vorfall dürfte ja inzwischen verjährt sein?

Damit die viel beschäftigten bmt-Vorstände nicht lange herumrecherchieren müssen, wie so etwas auszusehen hat, liefert die DN-Redaktion das vorbildliche Impressum der Tierhilfe Fuerteventura als Beispiel:

 

Bildzitat Screenshot eines vorbildlichen Impressums – als Vorlage für den tollen bmt!!! Hier wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die notwendige neue Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 5 TierSchG vorliegt. Und es wird die zuständige Aufsichtsbehörde benannt. Ob diese Professionaliltät darin liegt, dass bei der Tierhilfe Fuerteventura die Vorstände nicht hauptamtlich tätig sind, wie es die Satzung vorgibt, das kann diese Redaktion natürlich nicht sagen!

 

Ach, was, die Herren vom bmt-Vorstand: Bedanken Sie sich nicht! Für so großartigen Tierschutz wie den vom bmt, der nicht vor der Rettung von Müttern, Kindern & Co. zurückschreckt, tut das diese Redaktion doch gern!

Pussi!