DNQ1: Lachend zur Sachkundeprüfung mit dem DNQ-Test, dem Doggennetz.de-Quatsch-Test (1): Das Eselsbrücken-Primat gegen die skrupellose Abzocke

 

{Redaktioneller Hinweis!}

[03.08.2014]

 

Es gibt etwas Neues auf Doggennetz.de! Also nicht direkt oder online auf DN, aber von DN! Und zwar den DNQ-Test, den Doggennetz.de-Quatsch-Test unter dem Motto „Lachend zur Sachkundeprüfung“.

Nein, das ist KEINE neue Artikelserie. Doch, es ist von DN! Schön: Es wird ein Buch! DNQ-Artikel werden nie und nimmer auf DN online gehen, sondern sie werden zu einem Buch zusammengefasst und nur in dieser Form publiziert.

Was es mit dem DNQ-Test auf sich hat, wird im ersten DNQ-Artikel (DNQ1) genau erklärt.

 

Aus sauguten Gründen: Satire!

Für den Text gewählt wurde aus sauguten Gründen die satirische Form.

Das sollte den Konsumenten allerdings nicht zur leichtfertigen Annahme verleiten, beim DNQ-Test handele es sich in erster Linie um Spaß. Auch, nein, besser: nur der DNQ-Test verfolgt das ambitionierte Ziel der Wissensvermittlung. Dabei wird die Satire durch das mnemotechnischen Zwecken dienende „Eselsbrücken-Primat“ in ihrer Verspieltheit gebremst. Was es damit auf sich hat, wird in DNQ1 an einem schönen osteuropäischen Beispiel erklärt.

Allerdings wird den Lesern nicht das Wissen vermittelt, das sie für effizienten Tierschutz im Ausland brauchen, sondern jenes, das von den die Gesetzgeberhand führenden Lobbyverbänden als relevant für die neue Sachkundeprüfung nach TierSchG definiert wurde. Das ist nicht nur ein kapitaler, sondern vor allem kapitalistisch verwertbarer Unterschied!

DN nimmt jetzt auch an der Verwertung teil!

 

Worum es nur und ausschließlich bei den neuen Sachkundeprüfungen nach Tierschutzgesetz geht!
Foto: flown / pixelio.de

 

 

Sofort lesbar nur für DNP-Abonnenten!

Trotzdem werden die DNQ-Artikel auf DN angekündigt (Kopfleiste: „neueste Texte“), denn die privilegierter Leserschaft der Doggennetz.de-Premium-Abonnenten hat sofort und parallel zum Entstehungsprozess des Buches den Zugriff auf den DNQ-Test. Zum privilegierten Status der DNP-Abonnenten gehört es eben auch, online fortlaufend kontrollieren zu können, ob der einzelne Abonnent auch alle ihm zustehenden Artikel erhalten hat.

Wer sich dieses sachkundefördernde Privileg gönnen möchte, kann hier das DNPA bestellen oder wie auf der Startseite unten erklärt (runterscrollen) per Banküberweisung das DNPA ordern.

Es ist durchaus möglich, dass je nach Nachfrage auf DN noch ein spezielles DNQ-Abonnement eingerichtet wird für jene, die an tierschutzkritischen Artikeln weniger, dafür ausschließlich an Sachkunde – oder das, was manche dafür halten – interessiert sind. Das wird sich zeigen.

Zum Anfüttern hier das Intro zum ersten DNQ-Artikel:

 

DNQ1: Lachend zur Sachkundeprüfung mit dem DNQ- Doggennetz.de-Quatsch-Test (1): Das Eselsbrücken-Primat gegen die skrupellose Abzocke

 

{TS-Satire DNQ-Test}

 

Es begab sich aber zu der Zeit ausgewiesener Klientelpolitik der Großen Koalition, dass die Bundesregierung alle am Themenbereich Heimtier und Tierschutz interessierten Lobbyverbände herzlich einlud, Wunschlisten für die Novellierung des Tierschutzgesetzes 2013 zu schreiben. Leitorientierung dabei sollte der TierNUTZERschutz sein sowie die Sicherung von Pfründen.

Diese Wunschlisten wurden dann nahezu abstrichlos in Gesetzesform gegossen. Das ermöglichte der Tierausbeutungsindustrie unter anderem, vorläufig auch weiterhin Ferkel betäubungslos zu kastrieren oder Fohlen per Schenkelbrand ohne Betäubung Verbrennungen dritten Grades zuzufügen. Deshalb heißt das Gesetz korrekt TierNUTZERschutzgesetz (TierSchG)!

 

Tierärzte in Not: Impflüge gefallen – vom Prekariat bedroht

Auch das kleine verlorene Grüppchen der Tierärzte durfte seine Wünsche äußern. Diese sich in der Eigenwahrnehmung unmittelbar vom Prekariat bedrohte Einkommenselite beklagt seit geraumer Zeit enorme Umsatzverluste durch die Demontage der großen Impflüge, ausgeführt von subversiven und pharmafernen Kräften (z. B. Peichl, Ziegler etc.). Und erbat Entsatz.

Der Gesetzgeber könnte etwa für weite Zielgruppen innerhalb des milliardenstarken Markts der Heimtierhaltung und des Tierschutzes eine Erlaubnispflicht einführen, die mit einer Sachkundeprüfung verknüpft werden solle. Die Tierärzteschaft selber werde sich sodann irgendwelche schrägen und thematisch einseitigen, vorrangig den Verbraucherschutz nicht berücksichtigende Fragen ausdenken und diese über eine windige Limited vermarkten lassen, um so an dem Millionengeschäft Sachkundeprüfung richtig fett zu partizipieren.

Da es im Heimtierbereich und im Tierschutz eine kritisch begleitende Journaille mit ausreichender Reichweite nicht gäbe und die übrigen Medien der Tierschutz-Folklore verschrieben seien, ließen sich die gewünschten Neuregelungen sicherlich problemlos als „Tierschutz“ verkaufen. Dem Bürger müsse suggeriert werden, dem Gesetzgeber gehe es tatsächlich um eine Regulierung der massenweisen Auslandstierschlepperei sowie um eine bessere Qualifikation von Hundetrainern, Züchtern etc. Die Gefahr, dass das gesamte Konstrukt als schiere Gelddruckmaschine enttarnt werde, die mit Tierschutz so viel zu tun hat wie die Kuh mit dem Champagner, läge quasi bei null.

Auch ideologisch ließe sich durch eine solche Glaubenssätzevermittlung unter Federführung der Tierärzteschaft die rein kapitalistische Ausrichtung aller Fragen zu Tierhaltung und Tierschutz noch tiefer beim Endverbraucher implementieren.

Der Test werde- zumindest in einzelnen Varianten – auch ganz bestimmt so angelegt sein, dass sachlich-fachlicher Wirrwarr geschickt mit unseriöser Fragestellung verbunden werde, so dass viele Prüflinge der ohnehin bildungsfernen Zielgruppe den Test gar nicht bestehen können. Deshalb würden dann wiederum spezielle und natürlich arschteure Vorbereitungskurse notwendig, die nahezu exklusiv von der Tierärzteschaft angeboten und abgehalten werden.

Hier käme der Tierärzteschaft nebenbei noch zugute, dass sie ihre pädagogisch-didaktischen Fähigkeiten zur Vermittlung von Wissen gar nicht erst aufwendig nachweisen müsse, weil die Ausbildereignungsverordnung (AEVO oder AusbEignV) freie Berufe von diesem Nachweis freistellt.

Dieser Dispens übrigens wurde mutmaßlich von Vertretern freier Berufe selbst in die Verordnung hinein getextet. Praktischerweise.

 

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