Pav9: Ralf Hewelcke (4)

 

{Pav – Presseauskunft verweigert}

 

Betrifft die DN-Artikelserie: Ralf Hewelcke (derzeit aktuelle Linkliste in Aua1275P).

Nachdem die DN-Redaktion, wie wiederholt berichtet, Ralf Hewelcke schon zu vorherigen Artikeln dieser Serie Gelegenheit gegeben hatte, Stellung zu nehmen (vgl. Pav4, Pav5, Pav6), unternahm diese Redaktion am 12. März 2014 einen vierten und letzten Versuch, von dem Betreiber der Hundepension Sirius und Verantwortlichen des Vereins Nordische in Not eine Stellungnahme zu erhalten.

Da bisher alle Presseanfragen fruchtlos blieben, wird in der letzten Anfrage darauf hingewiesen, dass keine weiteren Presseanfragen erfolgen werden. Ralf Hewelcke wird aber dennoch und generell die Möglichkeit eingeräumt, seine Stellungnahme ggf. und in einem akzeptablen Zeitfenster nach Veröffentlichung des entsprechenden Artikels diesem noch anzufügen.

Nachstehend die DN-Presseanfrage vom 12. März 2014 im Wortlaut:

 

Keine weiteren Presseanfragen; dennoch Möglichkeit Stellungnahme

 

Sehr geehrter Herr Hewelcke,

nachdem Sie die drei vorausgegangenen Presseanfragen der DN-Redaktion (vom 26.02.14, 03.03.14, 05.03.14) alle nicht beantwortet und die Ihnen gebotene Möglichkeit zur Stellungnahme zu den von Dritten gegen Sie erhobenen Vorwürfen nicht genutzt haben, bin ich nach Rücksprache mit meinen Rechtsanwälten nicht verpflichtet, Sie weiterhin zu jeder einzelnen Veröffentlichung anzufragen. Es könnte auch der Eindruck entstehen, dass Sie durch die nicht erfolgenden Stellungnahmen die Veröffentlichungen zeitlich verzögern möchten, da die DN-Redaktion in jedem einzelnen Fall über die Ihnen gewährte Frist hinaus abgewartet hat, ob noch eine Antwort von Ihnen eingeht.

Ich weise Sie deshalb hier ausdrücklich und mit neuerlicher Möglichkeit, dagegen Einspruch zu heben, darauf hin, dass ich vor der Veröffentlichung weiterer Dokumente und Zeugenaussagen jetzt nicht mehr in jedem Einzelfall eine Presseanfrage an Sie richten werde, da diese ja doch nicht beantwortet werden. Sollten Sie es sich  zwischenzeitlich anders überlegt haben und künftig Stellung zu den erhobenen Vorwürfen beziehen wollen, erbitte ich Ihren umgehenden Bescheid.

Ansonsten räume ich Ihnen selbstverständlich die Möglichkeit ein, auch noch NACH der Veröffentlichung einzelner Artikel, aber in einem direkten zeitlichen Zusammenhang von maximal einer Woche nach deren Online-Verfügbarkeit, dazu Stellung zu nehmen. Ich würde den entsprechenden Artikel dann um Ihre Stellungnahme ergänzen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Karin Burger
www.doggennetz.de– der tierschutzkritische Blog

 

Weitere Artikel dieser Serie:

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Außerhalb der Serie auch: Aua1262 /

Von Ralf Hewelcke verweigerte Presseauskünfte: Pav4 / Pav5 / Pav6 /
Vom Landkreis Oberhavel verweigerte Stellungnahme: Pav7
Vom zuständigen Verbraucherschutzministerium Brandenburg verweigerte Stellungnahme:
Pav8